# taz.de -- Asylrecht in Deutschland: Mehr Anlass zur Abschiebung
       
       > Die Gründe für die Ausweisung straffälliger Ausländer sollen erweitert
       > werden. Dazu sollen künftig auch Sexual- und Diebstahlsdelikte zählen.
       
 (IMG) Bild: Deutschland hinter Stacheldraht: Künftig sollen Ausweisungen möglich sein, wenn ein Ausländer wegen einer Straftat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe egal in welcher Höhe verurteilt worden ist.
       
       Berlin rtr | Kriminelle Ausländer sollen künftig leichter abgeschoben
       werden können. [1][Als Reaktion auf die sexuellen Übergriffe gegen Frauen
       in der Silvesternacht in Köln] und anderen Städten brachte das
       Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, den
       Innenminister Thomas de Maiziere und Justizminister Heiko Maas ausgehandelt
       hatten.
       
       Künftig sollen Ausweisungen bereits dann möglich sein, wenn ein Ausländer
       wegen einer Straftat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder
       die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe egal in
       welcher Höhe verurteilt worden ist. Das gleiche „schwerwiegende
       Ausweisungsinteresse“ gilt künftig für den Widerstand gegen Polizeibeamte
       oder Eigentumsdelikte, sofern diese Straftaten mit Gewalt, mit Drohungen
       oder mit List begangen wurden. Keine Rolle soll spielen, ob die Strafe auf
       Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.
       
       Wenn wegen der genannten Delikte eine Strafe von einem Jahr oder mehr
       verhängt wurde, soll künftig gar ein „besonders schwerwiegendes
       Ausweisungsinteresse“ vorliegen. Wie bisher muss das Interesse an der
       Abschiebung einer Person jedoch stets dem Bleibeinteresse des Einzelnen
       gegenübergestellt werden.
       
       Mit dem Gesetz soll zudem Asylsuchenden, die aufgrund der genannten
       Straften zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
       konsequenter als bisher der Status als Flüchtling versagt werden können.
       
       Aus einer Gruppe von mehreren Hundert Männern waren in Köln und anderen
       Städten in der Silvesternacht massenhaft Frauen angegriffen, sexuell
       belästigt und bestohlen worden. Als Täter wurden Männer aus Nordafrika
       genannt, darunter auch Asylbewerber.
       
       27 Jan 2016
       
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