# taz.de -- Polizeigewalt in Deutschland: Mit dem Gesicht im Dreck
       
       > Über 2.100 Polizisten wurden 2014 wegen Gewalttätigkeit angezeigt. Nur 33
       > wurden angeklagt. Ihre Opfer hingegen landen oft vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Polizisten müssen manchmal Gewalt anwenden – aber nicht gegen friedliche Bürger: Fortbildung im Polizei-Trainingszentrum.
       
       Berlin taz | An einem Sonntagabend im Herbst 2014 will eine Band auf dem
       Kölner Friesenplatz „Liebe verbreiten“. Rund 30 Menschen hören zu. Ein Mann
       vom Ordnungsamt verbietet die elektrische Verstärkung, die Umstehenden
       protestieren: Es wohnten doch gar keine Anwohner in der Nähe. Man ruft die
       Polizei.
       
       Die Beamten rücken an, angeblich kommen sie von einem Einsatz bei einem
       Fußballspiel, vielleicht sind sie deshalb so geladen. Ein Polizist mit
       langem Bart steigt mit hochgekrempelten Ärmeln aus dem Wagen, berichten die
       Musiker. [1][Dann geschieht das hier.] Der Polizist reißt den Musiker
       Marius Bielefeld zu Boden und drückt sein Gesicht auf das mit Glasscherben
       bedeckte Pflaster. Dabei verdreht er ihm den Arm. Zwei weitere Beamte
       unterstützen den Polizisten. Die Umstehenden beginnen zu schreien. Einer
       der Zuschauer filmt die Szene mit dem Handy. Später zeigt er den Polizisten
       an, gemeinsam mit fünf andere Zeugen.
       
       Man sieht in dem Film nicht, ob und wie Marius Bielefeld sich gegen die
       Beamten gewehrt hat. Aber er wird angezeigt wegen „Widerstands gegen
       Vollstreckungsbeamte“. Bei der Verhandlung spielt der Bielefelder Anwalt
       Dominik Maraffa der Richterin das Handyvideo vor. Diese ist überrascht,
       dabei war das Video der Polizei lange zuvor übergeben worden. Marius
       Bielefeld wird daraufhin freigesprochen. Die Staatsanwältin verspricht,
       Schritte gegen den Polizisten einzuleiten.
       
       Doch nichts passiert. Und auch die Anzeige der sechs Zeugen verläuft im
       Sande. Am Ende hat die Kölner Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt,
       ohne die sechs Anzeigenerstatter schriftlich darüber zu informieren, obwohl
       Staatsanwälte dazu rechtlich zwingend verpflichtet sind. Dominik Maraffa,
       der Anwalt des Musikers, weiß, dass der Fall beim Kölner Kommissariat
       untersucht wurde, hausintern also. In der Abschlussbemerkung hätten die
       untersuchenden Beamten geschrieben, sie sähen „keinen hinreichenden
       Tatverdacht“ – obwohl auch sie das Video kannten.
       
       ## Eine fast durchgängigen Straflosigkeit
       
       Vor einigen Monaten hat [2][correctiv.org] erstmals genaue [3][Zahlen zur
       Polizeigewalt] veröffentlicht – und von der fast durchgängigen
       Straflosigkeit berichtet. Jetzt liegen exklusiv die Zahlen für 2014 vor:
       Demnach wurden in dem Jahr 2138 Polizisten wegen Körperverletzung von
       Bürgern angezeigt. Nur gegen 33 Polizisten haben die zuständigen
       Staatsanwaltschaften Anklage erhoben – ganze 1,5 Prozent. Wie viele
       Polizisten tatsächlich verurteilt wurden, wird nicht statistisch erhoben.
       Es dürfte – wenn überhaupt – eine Handvoll sein.
       
       Ganz anders die Gegenseite: Wer einen Polizeibeamten anzeigt, erhält meist
       umgehend eine Gegenanzeige wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“.
       Diese wurden in fast allen Fällen von einer Staatsanwaltschaft zur Anklage
       gebracht. Rund ein Viertel der Angeklagten wurde am Ende auch verurteilt.
       
       Martin Rätzke ist Sprecher der Organisation Victim Veto, die Opfer von
       Polizeigewalt vertritt. „Wird gegen Polizisten ermittelt“, sagt Rätzke,
       „nimmt das Bild vom Rechtsstaat immer schweren Schaden.“ Tobias
       Singelnstein, Professor für Strafrecht an der FU Berlin, sieht innerhalb
       der Polizei eine „Mauer des Schweigens“. Die Beamten verweigerten Aussagen
       und deckten sich gegenseitig, schreibt der Jurist in einem [4][Aufsatz].
       „Es gilt das Prinzip: Nichts verlässt den Funkwagen – weder nach oben noch
       an die Öffentlichkeit“, hat im vergangenen Jahr Rafael Behr festgestellt,
       Professor an der Polizeiakademie Hamburg. Anstatt in den eigenen Reihen zu
       ermitteln, verfolgten Polizei und Justiz ihre Opfer.
       
       ## Kritik von Amnesty International und von der UNO
       
       Kritik kommt auch von Amnesty International und dem Menschenrechtsrat der
       UN. Der fordert seit Jahren „unabhängige Behörden zur Strafverfolgung von
       Polizisten, ohne hierarchische oder institutionelle Verbindung zwischen
       Beschuldigtem und Ermittlern“. In Deutschland gibt es bisher nur in
       Rheinland-Pfalz eine unabhängige Ermittlungsstelle, die einzig dem Landtag
       untersteht.
       
       In einigen Bundesländern existieren immerhin Beschwerdestellen in den
       Innenministerien. „Es wäre ein Systembruch, Ermittlungen aus der Polizei
       und dem Inneren herauszuziehen und in der Justiz anzusiedeln“, sagt Eric
       Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Dies sei aber nötig,
       damit Bürger Zugang zu unabhängigen Ermittlungen erhalten.
       
       An einem eisigen Januarmittag fährt der Rentner Ulrich Trippler mit dem
       Fahrrad nach Hause; er trägt nebenher Briefe aus. Trippler hat es eilig. Er
       leidet unter schwerer Diabetes, hat fünf Bypässe, eben hat er sich Insulin
       gespritzt. Nun fühlt er sich unterzuckert. Trippler fährt Schlangenlinien.
       Man könnte denken, er sei betrunken. Trippler bemerkt den Streifenwagen
       zunächst nicht. Zwei Polizisten steigen aus. Sie fordern ihn auf, in ein
       Alkoholmessgerät zu pusten.
       
       ## Zwei Streifenbeamte reißen einen Rentner zu Boden
       
       Trippler weigert sich. Sie sollten ihm stattdessen Blut abnehmen, dann
       würden sie sehen, dass er zuckerkrank sei. Es kommt zum Wortgefecht, in
       dessen Verlauf die beiden Polizisten den Rentner zu Boden reißen und ihn
       dort eine Viertelstunde lang fixieren. Trippler gerät in Panik. Er sagt den
       Beamten, er sei krank, er habe mehrere Bypässe. Das könne ja jeder
       behaupten, ist ihre Antwort.
       
       So hat es Trippler vor Gericht bezeugt. Es gibt einen, der Tripplers
       Darstellung bestätigt: Klaus Krawietz, viele Jahre Schöffe an Göttinger
       Gerichten. An jenem Tag steht Krawietz in der Küche seines Hauses, als er
       Gebrüll hört. Er sieht einen älteren Herren auf dem Gehweg liegen, über ihm
       zwei Polizisten, die sein Gesicht in den Splitt pressen. „Wie ein Stück
       Vieh wurde der Mann auf den Boden gedrückt“, sagt Krawietz später aus. „Der
       ganze Einsatz war vollkommen überzogen und nicht nachvollziehbar.“
       
       In Handschellen wird Trippler auf das Präsidium gebracht. Als er
       schließlich pustet, zeigt das Messgerät einen Alkoholwert von 0,0 Promille
       an. Trippler kann gehen. Doch er will die Sache nicht auf sich beruhen
       lassen, hat Todesangst gelitten, seine Hose ist kaputt, die Haut am Knie
       aufgeschürft, er hat Blutergüsse und Kratzer. Ein Arzt attestiert die
       Verletzungen.
       
       ## „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“?
       
       Trippler ruft bei der Polizei an: Er wolle Anzeige erstatten und schildert
       einer Sachbearbeiterin den Vorfall. Kurz darauf ruft ein Vorgesetzter
       zurück und lädt ihn zu einem Gespräch ein. Trippler lehnt ab und besteht
       auf einer schriftlichen Anzeige. Als er sie erstatten will, bekommt er
       seinerseits eine Anzeige vorgelegt, wegen „Widerstands gegen
       Vollstreckungsbeamte“. Der Rentner habe die Beamten getreten.
       
       Es kommt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Göttingen. Drei Polizisten
       waren an dem Einsatz beteiligt, übereinstimmend sagen sie aus: Trippler
       habe sich massiv gewehrt, um sich der Kontrolle zu entziehen. „Obwohl einer
       der Beamten ja im Auto sitzen blieb“, sagt Trippler. Er soll 200 Euro
       zahlen und weigert sich. Bei einem zweiten Gerichtstermin fällt die Strafe
       höher aus: 600 Euro oder Sozialstunden. Trippler leistet sie in seiner
       Gemeinde ab.
       
       Und was wurde aus seiner Anzeige gegen die Polizisten? „Da habe ich
       hintenrum erfahren, dass das Verfahren eingestellt wurde“, sagt Trippler.
       Während der ersten Verhandlung habe er den Satz fallen lassen, er wolle
       keine große Sache daraus machen. Die Behörden nahmen das offenbar zum
       Anlass, die Ermittlungen einzustellen, ohne ihn zu informieren. Erst als
       seine Anwältin Akteneinsicht nimmt, erfährt Trippler davon. „Das wurde wohl
       unter Verschluss gehalten“, sagt seine Anwältin heute. Trippler muss Laub
       fegen – „für eine Tat, die ich nicht begangen habe“. Trippler ist sich
       sicher: „Die Polizisten haben sich abgesprochen und gelogen.“
       
       ## Der Rentner ist nun vorbestraft
       
       Die Polizeiinspektion Göttingen war gegenüber correktiv.org zu keiner
       Stellungnahme bereit – ebenso wenig die Staatsanwaltschaft. In
       Niedersachsen – Göttingen gehört dazu – gibt es zumindest eine
       Polizei-Beschwerdestelle. Der nun vorbestrafte Ulrich Trippler hat seinen
       Fall dort eingereicht. Es dauert acht Monate, bis er eine Antwort erhält.
       
       Bei den Polizisten sei „kein Fehlverhalten erkennbar“ gewesen. Und: „Wir
       stellen gerichtliche Entscheidungen nicht infrage.“ Seit Gründung im Juli
       2014 hat die Niedersächsische Beschwerdestelle binnen eines Jahres 630
       Hinweise erhalten, etwa die Hälfte gegen Polizisten. Von den 210 bereits
       bearbeiteten Beschwerden wurden 14 als begründet eingestuft.
       
       Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte hat eine Empfehlung
       zu den unabhängigen Ermittlungsstellen geschrieben. Er sagt: „Eine
       Befangenheit ist da, hat aber in den letzten Jahren abgenommen.“ Der Grund:
       Ermittlungen gegen Polizisten seien zunehmend zentraler angesiedelt, bei
       den Landeskriminalämtern etwa. Doch noch immer ermittelten Polizisten – und
       die haben einen bestimmten Blick auf das Geschehen. Töpfer fordert daher
       gemischte Teams aus Ermittlern, die nicht bei Innenbehörden, sondern der
       Justiz angesiedelt sind – „um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu
       gewährleisten“.
       
       ## „Es gibt ihn, den Korpsgeist“
       
       Die Gewerkschaften der Polizei sehen in diesem Fall keinen Handlungsbedarf.
       Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass die Strafverfolgung von Polizisten
       nicht funktioniert, sagte Rainer Wendt von der Deutschen
       Polizeigewerkschaft bereits im vergangenen Jahr. Er halte die Ermittlungen
       durch die Staatsanwaltschaft für unabhängig.
       
       Die Gewerkschaft vertritt vor allem Streifenpolizisten, der Bund Deutscher
       Kriminalbeamter eher höherrangige Beamte (BDK). Sein Vorsitzender André
       Schulz ist selbstkritischer: „Wir sind besser geworden bei Ermittlungen in
       den eigenen Reihen, aber es gibt ihn noch, den Korpsgeist.“ Der BDK trete
       ein für die unabhängigen Ermittlungsstellen, aber es gebe rechtliche
       Hürden.
       
       Auch Schulz nimmt wahr, wie das Vertrauen in die Polizei abnimmt: Die
       Polizei sei materiell und personell gebeutelt, während die Bevölkerung
       latent Angst vor Zuwanderung und Terror habe. „Wir müssen gerade durch ein
       Tal der Tränen, da kommen diese Zahlen denkbar schlecht.“
       
       12 Feb 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.youtube.com/watch?v=VRJXjlawkjM
 (DIR) [2] https://correctiv.org/
 (DIR) [3] https://correctiv.org/blog/2015/08/20/polizei-ohne-kontrolle/
 (DIR) [4] http://www.nk.nomos.de/fileadmin/nk/doc/Aufsatz_NK_14_01.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benedict Wermter
       
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