# taz.de -- Mall of Berlin: Gewinn schon wieder kassiert
       
       > Ein Arbeiter der Baustelle für die „Mall of Berlin“ verliert in zweiter
       > Instanz. Im ersten Prozess waren ihm rund 7.000 Euro zugesprochen worden.
       
 (IMG) Bild: Die Glitzerwelt der Mall of Berlin, deren Bauarbeiter bis heute auf Lohnzahlungen warten
       
       Ein Arbeiter, der 2014 beim Bau des Einkaufszentrums „Mall of Berlin“
       beschäftigt war, hat seinen Prozess in zweiter Instanz vor dem
       Landesarbeitsgericht verloren. Im ersten Prozess gegen das Subunternehmen
       Openmallmaster hatte der Bauarbeiter aus Rumänien im August 2015 gewonnen
       (taz berichtete). Er warf dem Unternehmen vor, ihm für drei Monate, von
       August bis Oktober 2014, keinen Lohn gezahlt zu haben. Die Firma bestritt,
       ihn in dem genannten Zeitraum überhaupt beschäftigt zu haben.
       
       Openmallmaster war in erster Instanz verpflichtet worden, dem Bauarbeiter
       rund 7.000 Euro zu zahlen. Die Firma legte Berufung ein. Damit verhandelte
       am Mittwoch erstmals das Landesarbeitsgericht über eine Klage, die im
       Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen auf der Baustelle der „Mall of
       Berlin“ steht. Das Einkaufszentrum in Mitte war im September 2014 eröffnet
       worden.
       
       ## Kläger hat sich selbst widersprochen
       
       In der Verhandlung ging es im Kern um die Frage, ob dem Unternehmen das
       Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden kann. Einen Arbeitsvertrag hatte der
       Bauarbeiter nicht. Er hatte aber in seiner Klageschrift angegeben, dass ihm
       schon beim ersten Telefongespräch der Name der Firma Openmallmaster als
       Arbeitgeber genannt worden war.
       
       In der mündlichen Verhandlung hatte der Kläger dies anders geschildert und
       nur gesagt, dass er sich jeden Morgen auf einer Liste als Arbeiter für
       Openmallmaster eingetragen habe. Seine Darstellung sei daher nicht
       schlüssig, sagte der Richter. Auch wenn viele Widersprüche offenblieben,
       sei nicht einwandfrei zu klären, ob der Kläger bei der Firma angestellt
       gewesen sei oder nicht. Das Landesarbeitsgericht gab damit der Berufung des
       Unternehmens statt. Openmallmaster muss die rund 7.000 Euro nun nicht
       zahlen.
       
       ## Weitere Prozesse vor dem Landesarbeitsgericht
       
       Rechtsanwalt Sebastian Kunz, der den Bauarbeiter vertreten hatte, bedauerte
       dieses Urteil. „Es wäre auch anhand der Listen, in die sich die Arbeiter
       eingetragen haben, nicht leicht gewesen, das Arbeitsverhältnis
       nachzuweisen“, sagte er. „Aber wenn das Gericht dem nachgegangen wäre,
       hätten die Beteiligten vernommen werden müssen. Es wäre interessant
       gewesen, wie sich die Verantwortlichen dazu geäußert hätten.“
       
       Bisher haben sieben Arbeiter versucht, ausstehende Löhne bei der Firma
       einzuklagen. Zwei Urteile stehen noch aus, in zwei Fällen wurden die Klagen
       abgewiesen. Rechtsanwalt Kunz bestätigte, dass seine Mandanten Berufung
       eingelegt haben. Mindestens zwei Verhandlungen wird es vor dem
       Landesarbeitsgericht noch geben.
       
       13 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Schleiermacher
       
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