# taz.de -- Rumänische Wanderarbeiter in Berlin: Noch ein Sieg vor Arbeitsgericht
       
       > Auch der Wortführer der rumänischen Bauarbeiter gewinnt seinen Prozess in
       > Sachen Mall of Berlin.
       
 (IMG) Bild: Proteste vor der Mall of Berlin
       
       Bei den Protesten vor der „Mall of Berlin“ war Elvis Iancu der Wortführer.
       „Pay the workers! Mall of of Shame“ – der 46-Jährige nahm kein Blatt vor
       den Mund, wenn er die Ausbeutung der rumänischen Wanderarbeiter
       anprangerte. Am Donnerstag kämpfte Iancu vor dem Arbeitsgericht in eigener
       Sache und – gewann. Die Openmallmaster GmbH wurde verurteilt, dem Mann
       6.700 Euro Lohn nachzuzahlen. Es ist das dritte Mal, dass um ihren Lohn
       geprellte rumänische Bauarbeiter vom Arbeitsgericht Recht bekommen haben.
       Neun Prozesse stehen noch an.
       
       ## Hinter den Kulissen
       
       Die Mall of Berlin war im September 2014 eröffnet worden. Wie es hinter den
       Kulissen zuging, kommt nun scheibchenweise ans Licht. Die beklagte
       Openmallmaster GmbH war ein für den Bau der Anlage angeheuertes
       Subunternehmen.
       
       Elvis Iancu hat in seiner Klageschrift vorgetragen, er sei vom 28. Juli bis
       zum 21. Oktober 2014 auf der Baustelle beschäftigt gewesen. Zusammen mit
       anderen rumänischen Bauarbeitern habe ihn ein gewisser Sascha P.
       eingestellt. In Dreier- und Vierergruppen habe ihnen „Sascha“ Arbeiten
       zugeteilt, erzählte Iancu am Donnerstag auf Nachfrage von Arbeitsrichter
       Andreas Hünecke. Eine Dometscherin übersetzte ins Deutsche.
       
       „Sascha“ – diesen Namen nannte Iancu immer wieder. „Sascha“, selbst Rumäne,
       habe auf der Baustelle auch als Dolmetscher fungiert. „Sascha“ habe ihnen
       Arbeitspapiere versprochen, die sie aber nie bekommen hätten, so Iancu.
       „Sascha“ habe dafür gesorgt, dass sie sich jeden Tag bei Arbeitsantritt in
       eine Liste hätten eintragen müssen. Auf Geheiß von „Sascha“ hätten sie an
       einem Sicherheitscheckpoint stets die Firma Openmallmaster als
       Arbeitsgebern angegeben. 670 Stunden Arbeit habe er als Reinungskraft,
       Transporthelfer und Trockenbauer abgeleistet, berichtete Iancu. 700 Euro
       habe er am Ende ausbezahlt bekommen. Bei einem vereinbarten Mindestlohn von
       11,10 Euro pro Stunde stünden ihm noch 6.700 Euro zu.
       
       Das Arbeitsgericht gab der Lohnklage am Donnerstag statt. Wie in den ersten
       beiden Verfahren bestätigte das Gericht ein bereits gegen die
       Openmallmaster erlassenes Versäumnisurteil. Das war im April ergangen, weil
       das verklagte Bauunternehmen zu einem Gütetermin nicht erschienen war.
       Gegen dieses Versäumnisurteil hatte Openmallmaster zwar fristgerecht
       Einspruch erhoben, die Begründung aber später nachgereicht, im Fall von
       Iancu am 3. August.
       
       ## Nichts Schriftliches
       
       Die Begründung, mit der der Rechtsvertreter von Openmallmaster die
       Abweisung der Klage beantragt hatte, überzeugte Richter Hünecke offenbar
       nicht. Wie in den Verfahren gegen zwei Kollegen Iancus hatte der Anwalt der
       Firma moniert, dass die Kläger in Berlin keine feste Wohnanschrift hätten.
       Als Postanschrift war in allen Fällen die Adresse der Gewerkschaft der
       Freien Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) angegeben worden. Außerdem
       sei nicht bewiesen, dass Iancu bei Openmallmaster beschäftigt war, so der
       Anwalt. Denn: „Es gibt nichts Schriftliches“. Hunderte von Subunternehmen
       seien bei der Mall tätig gewesen. Gegen das Urteil kann Openmallmaster
       Berufung einlegen.
       
       Aktenzeichen: 57ca 3762/15
       
       13 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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