# taz.de -- Rumänische Wanderarbeiter in Berlin: Kein Geld vom Bau
       
       > Zwei Bauarbeiter der „Mall of Berlin“ haben den Prozess um ausstehende
       > Löhne gegen die Baufirma verloren.
       
 (IMG) Bild: Bezahlt die Arbeiter, lautete die Forderung auf dieser Demo: Erfüllt wird sie nicht.
       
       Dumitriu C. und Mindrila O. haben verloren. Die beiden Rumänen haben 2014
       beim Bau des Einkaufszentrums „Mall of Berlin“ mitgewirkt und waren laut
       eigenen Angaben bei der Trockenbaufirma Openmallmaster beschäftigt – haben
       aber nie das versprochene Gehalt oder einen Arbeitsvertrag bekommen. Das
       Arbeitsgericht Berlin hat ihrer Klage beim gestrigen Kammertermin nicht
       stattgegeben: Sie erhalten ihren Lohn also nicht.
       
       Seit die Mall of Berlin Ende 2014 eröffnet hat, klagen sieben rumänische
       Wanderarbeiter gegen zwei Subunternehmen des Einkaufszentrums. Die Prozesse
       laufen seit Juni. Drei der Arbeiter haben schon gewonnen, sie erhalten das
       ihnen versprochene Geld. Allerdings nur, weil die beklagte Firma in ihren
       Fällen nicht zu Gerichtsterminen erschienen ist, vom Gericht gesetzte
       Fristen nicht eingehalten hat.
       
       Alle rumänischen Kläger werden von der Berliner Kanzlei Stähle vertreten.
       Die beklagte Firma Openmallmaster behauptet, die Rumänen nie beschäftigt zu
       haben. Das ist schwierig zu beweisen; Arbeitsverträge oder andere Dokumente
       gab es ja nicht. Aber: In jedem der Fälle ist die Rede von einem Sascha P.,
       der den Arbeitern auf der Baustelle Anweisungen gegeben haben und zur
       beklagten Firma gehören soll. Das Unternehmen bestreitet, den Mann in
       dieser Funktion beschäftigt zu haben. C. und O. können das nicht beweisen.
       
       ## Offensichtlich kompliziert
       
       Richterin Beate Aster wirkt fast entschuldigend, als sie ihre Entscheidung
       verkündet: „Die Situation auf der Baustelle ist offensichtlich kompliziert.
       Aber es gibt nicht genug Beweise dafür, dass die Kläger für die Beklagte
       gearbeitet haben.“ Heißt: Sascha P. kann auch im Alleingang gehandelt haben
       und nichts mit der Firma zu tun haben.
       
       Es gab einen zweiten Grund, aus dem die Klage abgewiesen wurde: Die
       Aussagen der Rumänen C. und O. waren widersprüchlich: Mal soll „Sascha“
       bereits am ersten Tag dagewesen sein, mal hat ein Kläger den Mann nie
       wirklich gesprochen. Immer wieder kommen neue Details zur Sprache, die den
       Prozess verkomplizieren.
       
       Zwei Termine beim Berliner Arbeitsgericht stehen noch aus. An einem davon
       geht es um metatec Fundus, ein zweites Subunternehmen. Auch C. und O.
       könnten in Berufung gehen; falls zugelassen, wird vor dem
       Landesarbeitsgericht neu verhandelt.
       
       15 Sep 2015
       
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