# taz.de -- Lohnprellung bei der Mall of Berlin: Ins letzte Gefecht um Lohnzahlungen
       
       > Am Mittwoch entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob ein Investor haftet,
       > wenn Subunternehmen Bauarbeiterlöhne nicht zahlen.
       
 (IMG) Bild: Wird wegen der ausgebeuteten Arbeiter auch „Mall of Shame“ genannt
       
       In letzter Zeit war es ruhig geworden um den Arbeitskampf bei der Mall of
       Berlin. Seit 2014 hatten dort sieben rumänische Bauarbeiter mit
       Unterstützung der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) um die Löhne
       gekämpft, um die sie geprellt wurden. Jetzt könnten sie Rechtsgeschichte
       schreiben. Am 16. Oktober entscheidet nun das Bundesarbeitsgericht in
       Erfurt über die Klagen der zwei Bauarbeiter Ovidiu Mindrila und Niculae
       Hurmuz.
       
       Die beiden haben den Investor der Mall of Berlin auf Zahlung ihrer Löhne
       verklagt. Das Bundesarbeitsgericht hat nun die Frage zu klären, ob der
       Bauherr als letztes Glied in der Kette für die Zahlung des Mindestlohns
       haften muss, wenn General- und Subunternehmen ihrer Zahlungspflicht nicht
       nachgekommen sind.
       
       Genau das ist im Fall der Mall of Berlin geschehen. Die Bauarbeiter hatten
       zunächst die zwei Subunternehmen verklagt, die sie um ihren Lohn geprellt
       hatten. Zwar gewannen sie mehrere Prozesse, Geld bekamen sie aber dennoch
       bis heute nicht. Das Subunternehmen Metatec ging pleite und bei
       Openmallmaster war niemand mehr erreichbar. Beide Unternehmen konnten nicht
       mehr haftbar gemacht werden, die Bauarbeiter gingen leer aus – keine
       Seltenheit gerade im Bausektor.
       
       ## Betrug mit System
       
       Das Besondere bei der Mall of Berlin war nicht der Lohnbetrug, sondern die
       hartnäckige Widerstandsbereitschaft der lohngeprellten Arbeiter und der
       FAU, die sie in ihrem Kampf unterstützte. Zuvor hatten Mindrila und Hurmuz
       beim DGB Rat gesucht – dort war ihnen ein Vergleich empfohlen worden, weil
       sie den Kampf nicht gewinnen könnten.
       
       Sollte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch zugunsten der Bauarbeiter
       entscheiden, hätte das Signalwirkung für viele andere Fälle. Die FAU
       spricht von einem „Präzedenzfall, der den systematischen Lohnbetrug
       einschränken kann und den Bauherren einen Strich durch ihre Rechnung machen
       würde“. Am Mittwoch wird eine Delegation der Berliner FAU gemeinsam mit den
       beiden Klägern nach Erfurt fahren und ab 8 Uhr vor dem Bundesarbeitsgericht
       eine Kundgebung abhalten.
       
       Sollte die Klage abgewiesen werden, wäre das ein Signal an die Unternehmer,
       dass Lohnbetrug keine Konsequenzen hat. Es besteht allerdings auch die
       Möglichkeit, dass das Bundesarbeitsgericht den Fall wieder an die Berliner
       Gerichte zurück gibt. Dann müsste dort der ganze Prozess noch mal
       aufgerollt werden.
       
       16 Oct 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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