# taz.de -- Anti-Terror-Gesetz in Ungarn: Rechte verletzen Bürgerrechte
       
       > Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Ungarn wegen eines
       > Anti-Terror-Gesetzes. Ein Verstoß gegen die Privatsphäre liege vor.
       
 (IMG) Bild: Hat das Anti-Terror-Gesetz zu verantworten: Regierungschef Viktor Orban
       
       Straßburg AFP | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat
       Ungarn wegen eines Gesetzes zur Überwachung von Terrorverdächtigen
       verurteilt. Das Straßburger Gericht erklärte in seinem Urteil am Dienstag,
       das Gesetz von 2011 verletzte das Recht der Bürger auf Privatsphäre.
       
       Es erlaube Anti-Terror-Ermittlern Menschen zu überwachen, ohne belegen zu
       müssen, dass sie Verbindungen zu Terrorgruppen unterhalten oder dass ein
       entsprechender Verdacht besteht.
       
       Zudem gebe es nicht ausreichend Vorkehrungen gegen Missbrauch, da Ermittler
       für die Einleitung von Überwachungsmaßnahmen keinen Beschluss eines
       Richters benötigen, sondern lediglich die Zustimmung des Justizministeriums
       einholen müssen, kritisierte das Gericht.
       
       Die Richter rügten auch, dass die rechte Regierung dank des Gesetzes
       „leicht Massen von Daten abfangen kann, die selbst Personen außerhalb des
       ursprünglichen Bereichs des Vorgangs betreffen“.
       
       Das EGMR sah daher in dem Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 8 der
       Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem das Recht auf die Achtung des
       Privat- und Familienlebens festgeschrieben ist. Das Straßburger Gericht war
       von zwei ungarischen Menschenrechtsaktivisten angerufen worden, die zuvor
       erfolglos vor dem ungarischen Verfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt
       hatten.
       
       Ungarn kann noch Berufung gegen das Urteil des EGMR einlegen.
       
       13 Jan 2016
       
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