# taz.de -- Verurteilung von NPD-Funktionär: Bewährungsstrafe wegen Nazi-Tattoo
       
       > Ein Mann zeigte im Freibad seinen Rücken mit tätowiertem KZ. Ein Gericht
       > urteilte nun: Das Tattoo ist nicht strafbar, wohl aber das Zeigen in der
       > Öffentlichkeit.
       
 (IMG) Bild: Der 27-Jährige Tattoo-Träger sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim
       
       Oranienburg dpa | Im Prozess um ein öffentlich im Schwimmbad gezeigtes
       Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft
       auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-jährige NPD-Funktionär hatte am
       Dienstag über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen
       eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ in einem
       Schwimmbad gezeigt zu haben.
       
       Ein Journalist, der am 21. November als Badegast in Oranienburg war, hatte
       den ungewöhnlich schnellen Prozess ins Rollen gebracht. “Ich fand das
       Tattoo so ungewöhnlich, dass ich es dokumentieren musste“, erklärte der
       Journalist vor Gericht. Auch weil sonst in der Schwimmhalle kaum einer
       Anstoß daran nahm, postete er es auf „Facebook“.
       
       Das Tattoo mit den stilisierten Umrissen des Vernichtungslagers
       Auschwitz-Birkenau und der Spruch „Jedem das Seine“ erfordere eine
       „deutliche Reaktion des Staates“, argumentierte die Anklagebehörde. Der
       Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. „Der
       Tätowierer ist beim Stechen nicht etwa abgerutscht, sondern der Angeklagte
       wusste, was er sich da machen ließ“, betonte Staatsanwalt Torsten Lowitsch.
       
       Der 27-Jährige handelte aus Sicht der Anklage aus “tiefer politischer
       Überzeugung“. Er habe mit der Zurschaustellung seines Tattoos das Andenken
       an die Ermordeten in Auschwitz-Birkenau verunglimpft. Er habe die
       Massenvernichtung sogar öffentlich „gebilligt“. Zehn Monate Haft ohne
       Bewährung wären dafür angemessen.
       
       ## Verteidigung beklagt „enormen Shitstorm“
       
       Die Verteidigung hingegen bestand auf Freispruch. Sein Mandant sei seit
       seinem Schwimmbad-Besuch einem „enormen Shitstorm“ ausgesetzt,
       argumentierte dessen Anwalt Wolfram Nahrath. Das sei schon Strafe genug.
       „Wenn mein Mandant gewusst hätte, welchen medialen Druck durch das Tattoo
       ausgelöst wird, hätte er ein T-Shirt getragen.“ Der 27-Jährige selbst ist
       indes kein unbeschriebenes Blatt, sondern unter anderem wegen
       Körperverletzung und Amtsanmaßung vorbestraft. Er sitzt für die
       rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim.
       
       Richterin Barbara Speidel-Mierke verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf
       Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht
       aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen
       in der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich unzufrieden und
       will Rechtsmittel prüfen. Eine Haftstrafe wäre wegen der Außenwirkung
       besser gewesen, meinte der Staatsanwalt.
       
       22 Dec 2015
       
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