# taz.de -- NPD-Funktionär erneut verurteilt: Cover-up für Nazi-Tattoo in Arbeit
       
       > Das Verfahren gegen Marcel Zech wegen seines KZ-Tattoos wurde wieder
       > aufgenommen. Nun wurde er zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
       
 (IMG) Bild: NPD-Funktionär Marcel Zech lässt dieses Tattoo wohl gerade überdecken
       
       Neuruppin epd | Ein NPD-Funktionär aus Brandenburg ist wegen eines
       KZ-Tattoos in zweiter Instanz zu acht Monaten Haft ohne Bewährung
       verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin verurteilte den 28-jährigen
       Marcel Zech, der für die rechtsextreme Partei unter anderem im Kreistag
       Barnim sitzt, am Montag wegen Volksverhetzung, weil er seine Tätowierungen
       öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt hatte. Damit erhöhte das Landgericht
       das vorhergehende Strafmaß um zwei Monate. Mit seinem Urteil folgte das
       Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
       
       Das Amtsgericht Oranienburg hatte Zech im Dezember 2015 in einem
       beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft verurteilt, die auf drei
       Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dagegen gingen Verteidigung und
       Staatsanwaltschaft in Berufung. Staatsanwalt Torsten Lowitsch hatte vor dem
       Amtsgericht zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Inzwischen hat Zech
       nach Angaben seines Verteidigers, des rechtsextremen Szene-Anwalts Wolfram
       Nahrath, jedoch damit begonnen, den Gebäudeteil des Tattoos übertätowieren
       zu lassen. Eine Wiederholungsgefahr sei deshalb ausgeschlossen.
       
       Die Tätowierungen, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft und des
       Gerichts die stilisierte Silhouette des Eingangstors des KZ
       Auschwitz-Birkenau und den Spruch „Jedem das Seine“ vom Eingang des KZ
       Buchenwald zeigen, trägt Zech auf dem Rücken kurz oberhalb des Hosenbunds.
       Der gebürtige Sachse aus Löbau in der Oberlausitz ist bereits wegen
       verschiedener Straftaten, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und
       Fahren ohne Führerschein vorbestraft und wurde dafür zu Geldstrafen in
       unterschiedlichen Höhen verurteilt.
       
       Das Strafgesetzbuch sieht für Volksverhetzung eine Haftstrafe zwischen drei
       Monaten und fünf Jahren vor. Haftstrafen bis zu zwei Jahren können zur
       Bewährung ausgesetzt werden.
       
       7 Nov 2016
       
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