# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Samples: Zwei Sekunden Kraftwerk
       
       > Produzent Moses Pelham streitet in Karlsruhe für die freie Verwendung von
       > Samples. Ohne die ist HipHop nicht mehr möglich, sagt er.
       
 (IMG) Bild: Er ist kein Modell und er sieht nicht gut aus: Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter wartet in Karlsruhe auf den Beginn der Verhandlung wegen Sampling.
       
       KARLSRUHE taz | Dürfen „kleinste Tonfetzen“ frei gesampelt werden? Darüber
       verhandelte am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es geht
       um die Abwägung von Kunstfreiheit und Eigentumsschutz.
       
       Konkret ging es um den Song „Nur mir“ der Sängerin Sabrina Setlur aus dem
       Jahr 1997. Dort hatte der Produzent Moses Pelham ein Sample aus dem
       Kraftwerk-Stück „Metall auf Metall“ von 1977 eingebaut. Der Tonpartikel ist
       zwar nur zwei Sekunden lang. Er läuft jedoch im gesamten Setlur-Song als
       durchlaufender Beat.
       
       Auf Klage von Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter wird seit zehn Jahren vor
       Gerichten darüber gestritten, ob Pelham das Sample, ohne zu fragen und ohne
       zu bezahlen, nutzen durfte. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH)
       gegen Pelham.
       
       Auch für „kleinste Tonfetzen“ gelte das Leistungsschutzrecht der
       Plattenfirmen. Solche Tonfetzen dürften nur ausnahmsweise frei verwendet
       werden, wenn sie nicht „in gleichwertiger Weise“ nachgespielt werden
       können. Im Fall des Kraftwerk-Beats wäre dies für einen durchschnittlichen
       Musikproduzenten durchaus möglich gewesen.
       
       ## Keine inhaltliche Auseinandersetzung
       
       Gegen das BGH-Urteil erhob Pelham Verfassungsbeschwerde, über die jetzt in
       Karlsruhe verhandelt wurde. Die Kunstfreiheit umfasse auch die
       Auseinandersetzung mit anderen Werken. Deshalb müsse die Verwendung von
       Samples frei sein. „Sonst ist HipHop nicht mehr möglich“, sagte Pelham in
       Karlsruhe.
       
       Die Kraftwerk-Anwältin Ulrike Hundt-Neumann erwiderte: „Bei dem Setlur-Song
       fand keinerlei inhaltliche Auseinandersetzung mit Kraftwerk statt, anfangs
       wurde sogar bestritten, dass es sich um ein Kraftwerk-Sample handele.“
       Technopionier Hütter erinnerte an das biblische Gebot: „Du sollst nicht
       stehlen“ und bezeichnete Pelham als „Abzocker“.
       
       Der Sachverständige Florian Sitzmann von der Mannheimer Popakademie sagte,
       es gehöre zum Wesen des Genre HipHop, fremde Samples zu nutzen. Um die
       Einsparung von Kosten gehe es eher in anderen Genres, etwa wenn sich
       Schlagerproduzenten einen modernen Beat besorgen. Dies sei aber seltener
       als der künstlerisch bewusste Einsatz von Samples.
       
       ## Geänderte Prozessstrategie
       
       Vertreter der Musikwirtschaft erklärten, es sei mittlerweile üblich, dass
       vor der Verwendung von Samples Lizenzen eingeholt werden. Dies solle auch
       so bleiben. Dagegen unterstützte das Justizministerium die
       Verfassungsbeschwerde: „Nach Auffassung der Bundesregierung sind kleinste
       Tonfetzen nicht vom Leistungsschutzrecht umfasst“.
       
       Am Nachmittag änderte Pelhams Anwalt zur Überraschung aller Beteiligten
       seine Prozessstrategie. Wenn es sein muss, wäre Produzent Pelham doch
       bereit, für die verwendete Tonsequenz eine „angemessene Vergütung“ an
       Kraftwerk zu zahlen. Entscheidend sei für ihn, dass Hiphop-Künstler vor der
       Verwendung eines Samples nicht um Erlaubnis fragen müssen.
       
       Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. Möglicherweise wird der
       Fall zuvor aber auch noch dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, weil das
       Urheberrecht seit 2002 europäisch harmonisiert ist.
       
       26 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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