# taz.de -- Urheberrecht im Netz: Schneiden in der Grauzone
       
       > Ab wann ist ein Remix-Film mit Disney- oder Hollywood-Schnipseln
       > verboten? Angesichts nationaler Gesetze zum Urheberecht dürfte es
       > tausende Filme im Netz gar nicht geben.
       
 (IMG) Bild: Disney-Figur Donald Duck: dank "Fair use" für einige Sekunden Träger politischer Botschaften...
       
       Arielle, die kleine Disney-Meerjungfrau, ist sauer. Richtig sauer. "Sie
       können dieses Material nicht ohne mein Einverständnis benutzen", keift sie.
       "Ich klage ihnen den Arsch weg." Im Hintergrund hämmern metallene
       Soundfetzen, über den Bildschirm mäandern wie Menschen gekleidete Katzen,
       psychedelische Collagen mit Hindu-Heiligenbildchen und Comicfiguren.
       Verstörend, laut, vier Minuten lang. Ein politisches Video, eines, das sich
       gegen die Macht von Rechteinhabern wendet, die Künstlern diktieren wollen,
       welche Inhalte sie verwenden dürfen und welche nicht.
       
       In Deutschland wäre es illegal, dieses Video zu produzieren, sagt
       Medienanwalt Till Kreutzer. Weil die Künstlergruppe Negativland aus San
       Francisco dafür Dutzende Musikschnipsel, Bilder und Filmsequenzen verwendet
       hat, ohne die Rechte dafür zu erwerben - und so diverse Urheberrechte
       verletzt. In Deutschland wäre es auch gesetzeswidrig, ein solches Video im
       Internet zu posten. In den USA bewegt man sich damit immerhin in einer
       rechtlichen Grauzone.
       
       Das Urheberrecht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten mehr und mehr zu
       einer Wissenschaft für sich entwickelt. Und das in einer Phase, in der jede
       Laie technisch dazu in der Lage ist, Filmchen zu produzieren. Mit Material,
       das möglicherweise urheberrechtlich geschützt ist, bei dem er vielleicht um
       Erlaubnis fragen muss, bevor er es nutzt. Die Regeln unterscheiden sich von
       Land zu Land - obwohl die Filme im Netz weltweit anklickbar sind. Was genau
       erlaubt ist, wenn man fremdes Bild- und Tonmaterial für seinen eigenen Film
       verwenden will, versteht kaum jemand mehr - selbst Profis sind zunehmend
       verwirrt. Und so entstehen täglich hunderte von Filmen und Clips, die es
       eigentlich gar nicht geben dürfte. Verbotene Filme. Ihnen widmete das
       Portal iRights.info und die Deutsche Kinemathek vergangenen Donnerstag und
       Freitag eine Tagung.
       
       Peter Conheim vom US-Künstlerkollektiv Negativeland, kann an dem Video
       "Gimme the Mermaid" mit der Arielle-Zeichnung nichts Illegales erkennen.
       Das sei "fair use", sagt er. So heißt eine Konstruktion im US-Recht, laut
       der kurze Teile von urheberrechtlich geschütztem Material genutzt werden
       dürfen. Voraussetzung: Das Werk darf nicht einfach kopiert, sondern muss
       kreativ verändert werden: für eine Parodie, als gesellschaftlicher
       Kommentar, für aktuelle Berichterstattung oder zu Lehrzwecken.
       
       Kaum jemand nutzte das mutiger als der US-Filmwissenschaftsprofessor Eric
       Faden: Um in einem Film Basiswissen über Copyright und "fair use" zu
       vermitteln, ließ er Tiere sprechen. Und zwar nicht irgendwelche - sondern
       er nutzte winzige Wortschnipsel aus Disney-Filmen, wie etwa aus dem
       "Dschungelbuch", um die Sachverhalte und Thesen zu erklären. Dass sich
       Faden an die Werke des Zeichentrickfilm-Giganten heranwagte, ist schon an
       sich eine Provokation: Disney setzt sich seit Jahren für ein starkes und
       immer länger geltendes Urheberrecht ein.
       
       Auch die New Yorker Remix-Videokünstlerin Elisa Kreisinger schreckt in
       ihren Arbeiten vor der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material
       nicht zurück. Wenn sie Sequenzen aus der US-Serie "Sex and the City" so neu
       zusammensetzt, als sei deren Hauptfigur Carrie Bradshaw nach ihren miesen
       Männererfahrungen lesbisch geworden, so sei das einfach "fair use", sagt
       sie auf der "Verbotene Filme"-Tagung. Um die Rechte kümmere sie sich nie,
       da sie sich als "Popkulturpiratin" versteht.
       
       Diese Videos von Conheim, Faden und Kreisinger dürfte es zwar eigentlich
       nicht geben - tatsächlich kann man sie sich aber alle im Netz anschauen.
       Ohne dass den Machern regelmäßig Abmahnungen ins Haus flattern oder YouTube
       sie aus Gründen ungeklärter Urheberrechte dauerhaft löscht. Weil noch keine
       Rechteinhaber - weder Filmgesellschaften noch Musiker, Regisseure oder
       andere - es geschafft haben, ihre Clips aus dem Netz herauszuklagen. Auch
       dank des Prinzips "fair use".
       
       Von unendlicher Liebe 
       
       Solche Ausnahmeregelungen existieren in Deutschland und überhaupt in Europa
       nicht. Trotzdem vermittelt der deutsche Videokünstler Stefan Eckel bei der
       "Verbotene Filme"-Tagung nicht den Eindruck, er und seine Künstlergruppe
       reproducts würden knietief in Abmahnungsbriefen stehen. Und das, obwohl sie
       Schnipsel aus 30 Folgen der Serie "Der Kommissar" zu einem Kunstvideo neu
       zusammengeschnitten haben - zu einer Collage, in der die Ermittler immer
       wieder die Nachricht von ermordeten Angehörigen überbringen. Ohne Ärger
       deswegen zu bekommen, weil sie weder Drehbuchautor noch das ZDF um
       Erlaubnis gefragt hatten.
       
       Auch wenn in diesem Fall - wie in vielen anderen auch - nicht viel passiert
       sei: In Deutschland mache man sich mit dem Veröffentlichen solcher Filme
       strafbar, warnt Medienrechtsanwalt und iRights-Autor Kreutzer. Das Problem:
       Das hiesige Urheberrecht zielt unter anderem darauf ab, dem Schöpfer eines
       Werkes die Entscheidung zu überlassen, wie es bearbeitet werden darf. Kurz:
       Wer eine Filmsequenz verwenden möchte, müsste theoretisch eine Armee von
       Filmgesellschaften, Regisseuren, Kameramännern, Autoren und andere
       Rechteinhaber um Erlaubnis bitten. Die Alternative: Man versucht, Werke zu
       nutzen, die so alt sind, dass sie nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen.
       Oder solche, bei denen der Urheber klar gemacht hat, dass er keine Einwände
       dagegen hat, dass sie geremixt werden.
       
       Abgesehen davon hält iRights-Autor Kreutzer den US-Umgang mit dem
       Urheberrecht für zeitgemäßer. Flexibler. Andere Medienrechtsanwälte in
       Deutschland teilen seine Einschätzung. Wollen all die Online-Laien-Künstler
       stärken, die nicht wissen, was genau sie da eigentlich tun. Und wollen
       klarmachen, dass Remixes keine Piraterie sind, nicht bedeuten, dass
       irgendjemand weniger Alben oder Filme verkauft. Allein: Kreutzer glaubt
       nicht daran, dass sich das Urheberrecht, das auf EU-Ebene geändert werden
       muss, in eine ähnliche Richtung wie in den USA bewegen wird. Zu
       schwerfällig, zu verknöchert sei das Gesetzgebungssystem. Dabei wäre eine
       Art "fair use" auch für Deutschland wünschenswert - eine Art
       Waffengleichheit für Filmemacher, Laien wie Professionelle, und die
       Industrie.
       
       Beschwert sich jemand bei Videoportalen darüber, dass er die Rechte an
       etwas besitzt, das in einem Video auf dem Portal gezeigt wird, fliegt es in
       der Regel einfach von der Plattform - verbunden mit einem Hinweis an
       denjenigen, der es eingestellt hat. Häufig ist die Toleranz hierfür jedoch
       höher als in anderen Medien. Was daran liegen mag, dass sich die
       Unterhaltungsindustrie erst einmal Piraterie, also das unveränderte Teilen
       und Herunterladen von Filmen und Musik als vornehmliches Problem
       vorgeknöpft hat. Da könnte es kleinkariert wirken, würde sie da gegen die
       Verwendung von Sekundenschnipseln in Remixes zu kämpfen. Das sagt aber nur
       wenig darüber aus, ob es den Remixern wegen Urheberrechtsverletzungen nicht
       künftig stärker an den Kragen gehen wird.
       
       Dann, wenn das Werk jenseits des Netzes, also im Fernsehen, im Kino, auf CD
       oder DVD zum Einsatz kommen soll, gibt es schon heute immer wieder Ärger.
       So auch bei dem schwedischen Regisseur Johan Söderberg. Der schnitt zum
       Beginn des Irakkriegs Nachrichtenbilder der ehemaligen Regierungschefs Bush
       und Blair so zusammen, dass es aussah, als würden sie im Duett die Schnulze
       "My endless love" singen. Während sich das Video im Netz blitzschnell
       verbreitete, teilte die Plattenfirma auf Anfrage mit, sie werde die
       Musikrechte für diese Form der Nutzung nicht freigeben, weil das Video
       schlicht "nicht lustig" sei. Verkaufen konnte Söderbergs Produktionsfirma
       seinen Film also nicht, weil sie die Rechte dazu nicht besaßen.
       Hunderttausende Netznutzer lachten trotzdem weiter darüber.
       
       Peter Conheims Künstlerkollektiv Negativland wurde wegen der Musiknutzung
       in ihrem Arielle-Clip sogar schon verklagt: Die Hardcorepunkband Black Flag
       ging dagegen vor, dass ein Songschnipsel in dem Video und einer CD von
       Negativeland verwendet wurde. "Wir haben uns entschieden, ihnen für jede
       Platte, die wir verkaufen, freiwillig Geld zu geben", sagt Conheim, wippt
       auf seinem Stuhl beim "Verbotene Filme"-Kongress in Berlin und grinst
       breit. "Es gibt viele Wege, mit dem Urheberrecht umzugehen."
       
       13 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Meike Laaff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Ausstellung
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
       
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