# taz.de -- Protest gegen Monsanto: Straftatbestand „Ökomord“
       
       > Die NGO „Monsanto Tribunal“ will dem US-Konzern 2016 in Den Haag den
       > Prozess machen. Noch ist das Gericht nur symbolisch – aber das soll sich
       > ändern.
       
 (IMG) Bild: Der US-Konzern soll auf die Anklagebank, fordert die NGO „Monsanto Tribunal“.
       
       Paris taz | Im Oktober 2016 soll dem Agrochemiekonzern Monsanto in Den Haag
       der Prozess gemacht werden. Der Anklagepunkt lautet „Ökozid“, das heißt
       vorsätzlicher Mord an Ökosystemen. Dieser Straftatbestand existiert zwar
       noch nicht – und auch das Gericht, vor dem sich der US-amerikanische
       Konzern wegen Umweltverbrechen verantworten soll, gibt es nicht offiziell.
       
       Dennoch soll in Den Haag eine Verhandlung mit echten Richtern und Anwälten
       stattfinden. Das verspricht die internationale NGO „Monsanto Tribunal“. Sie
       will mit dem symbolischen Prozess auf eine Rechtslücke in der
       internationalen Strafverfolgung hinweisen.
       
       Es gehe darum, „die Verbrechen dieses amerikanischen Multis an der Umwelt
       und der Gesundheit zu verurteilen und so die Anerkennung des Ökozids im
       Völkerrecht zu erreichen“, erklärte die NGO am Donnerstag in Paris. Dafür
       sollten zahlreiche Fallbeispiele, Zeugenaussagen von Betroffenen und
       Gutachten von Experten herangezogen werden. Als erschwerender Umstand soll
       dabei dem Angeklagten angelastet werden, dass er wissentlich
       Agrochemieprodukte wie Pestizide verkaufe, deren Gefährlichkeit den
       Konzernverantwortlichen längst bekannt sei.
       
       Die erste Verhandlung dieses Tribunals soll so zum Präzedenzfall werden,
       denn Monsanto steht in dieser Hinsicht nicht allein. Ob der Konzern aber an
       der Verhandlung teilnehmen wird oder sich von Pflichtverteidigern vertreten
       lässt, ist noch offen. Nach Angaben der französischen Tageszeitung
       Libération hat der Konzern die Anschuldigungen auf eine Anfrage der Zeitung
       hin als „absolut unzutreffend“ zurückgewiesen.
       
       Die Monsanto-Gegner hatten erst kürzlich etwas zu feiern: Im September war
       Monsanto erstmals in Frankreich wegen der von einem Landwirt beim Umgang
       mit einem seiner Agroprodukte erlittenen Gesundheitsschäden für
       haftpflichtig erklärt worden.
       
       4 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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