# taz.de -- Prozess gegen Agrochemiekonzern: Ein Bauer gewinnt gegen Monsanto
       
       > Ein Landwirt erstreitet wegen einer Vergiftung Entschädigung von
       > Monsanto. Das Urteil in Frankreich macht Geschichte.
       
 (IMG) Bild: Bereits 2006 näherten sich Greenpeace-Aktivisten einem Acker von Monsanto mit Vorsicht
       
       PARIS taz | Ein französischer Landwirt hat einen wegweisenden Prozess gegen
       den Agrochemiekonzern Monsanto gewonnen. Das Berufungsgericht von Lyon hat
       den Entscheid einer Erstinstanz zugunsten von Paul François bestätigt.
       Monsanto muss ihn „vollumfänglich“ für die erlittenen Gesundheitsschäden
       entschädigen.
       
       Obwohl seine Gesundheit heute noch schwer beeinträchtigt ist, freut sich
       der 47-jährige Getreideproduzent aus Bernac in der Charente über dieses
       „historische Urteil“. Es könnte Geschichte machen im Kampf gegen umwelt-
       und gesundheitsschädigende Herbizide, Pestizide und Insektizide. „Zum
       ersten Mal wird ein Hersteller von Herbiziden wegen der Vergiftung eines
       Landwirts finanziell zu Entschädigungen verantwortlich erklärt“, sagt sein
       Anwalt, der hofft, dass dieser Präzedenzfall weitere Klagegen gegen die
       Agrochemie nach sich zieht. Künftig sind auch Sammelklagen mehrerer
       Geschädigter im Umkreis besprühter Felder denkbar.
       
       Entsprechend hat der Anwalt von Monsanto sofort angekündigt, sein Klient
       werde das Urteil „höchstwahrscheinlich“ vor dem Kassationsgerichtshof
       anfechten. Dort kann es allerdings nur wegen erheblicher Formfehler
       kassiert werden, sonst bleibt das Urteil definitiv. Aus der Sicht von
       Monsanto sei der Entscheid des Berufungsgerichts „sehr überraschend
       angesichts der Unwahrheiten und Irrtümer in der Argumentation von Paul
       François“.
       
       Der aber lässt sich nicht mehr einschüchtern. Er hatte wie viele andere
       Bauern zur Steigerung seiner Produktion das Monsanto-Produkt „Lasso“
       eingesetzt und war eigentlich, wie er einräumt, lange auch sehr zufrieden
       mit den Ergebnissen.
       
       An einem Tag im April 2004 wollte er einen Tank mit diesem Herbizid
       kontrollieren. Er atmete dabei die giftigen Dämpfe des Lösungsmittels
       Monochlorbenzol ein. Danach wurde ihm schlecht, er spuckte Blut und fiel in
       Ohnmacht. Noch Wochen später litt er unter Bewusstseinstrübungen,
       Sprechproblemen und heftigen Kopfschmerzen. Im November brach er zusammen
       und lag im Koma, ohne dass die Ärzte sogleich einen Zusammenhang mit dem
       Herbizid herstellen konnten. Erst dank eigener Recherchen kam François zu
       diesem Schluss.
       
       „Lasso“ war wegen bekannter Risiken für die Gesundheit schon ab 1985 in
       Kanada, 1992 in Großbritannien und Belgien verboten worden. In Frankreich
       aber blieb der Verkauf bis 2007 erlaubt. Vor Gericht behauptete der
       Vertreter von Monsanto, das Herbizid mit dem Monochlorbenzol sei „nicht
       gefährlich“ und die vom Kläger angeführten Folgen seien „inexistent“.
       
       Das Gericht befand im Gegenteil, dass Monsanto wegen der ihr bekannten
       Risiken die Verbraucher auf der Verpackung ungenügend informiert habe.
       Damit trägt der Hersteller auch eine Verantwortung, wenn ein potenziell
       gefährliches Produkt noch zum Vertrieb zugelassen ist: ein
       Grundsatzentscheid zum Schutz der Konsumenten.
       
       13 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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