# taz.de -- Das war die Woche in Berlin I: Die Neutralität steht auf der Kippe
       
       > Eine Lehrerin wehrt sich gegen das Kopftuchverbot mit einer Klage. Es
       > wäre bedauerlich, wenn das Gericht die weltanschauliche Neutralität in
       > der Schule kippen würde.
       
 (IMG) Bild: Für LehrerInnen in Berlin im Unterricht tabu: Kopftücher.
       
       Es ist die Paradoxie einer freien Gesellschaft, dass sich die Einzelnen
       gegen das Befreiende entscheiden können. Etwa beim islamischen Kopftuch:
       Männer haben Frauen mit dieser Bekleidungsvorschrift einen Status
       übergestülpt, der ins Objekthafte tendiert – aber wenn eine Frau sich heute
       souverän für diesen Status und seinen textilen Ausdruck entscheidet, dann
       kann und soll sie das tun.
       
       Über die vielen, deren Entscheidung weniger autonom ausfällt, ist damit
       noch nichts gesagt – genauso wenig wie über das Tragen des Tuchs in
       hoheitlicher Funktion. Hier ist für Berlin bald mit einer
       Grundsatzentscheidung zu rechnen, nachdem diese Woche eine muslimische
       Lehramtskandidatin gegen das Land geklagt hat. Sie wehrt sich dagegen, dass
       ihr eine Anstellung im öffentlichen Schuldienst verweigert wird, solange
       sie nicht bereit ist, ihr Kopftuch zum Unterrichten abzulegen. Das
       Arbeitsgericht befasst sich ab April damit.
       
       Vorausgegangen war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass pauschale
       Kopftuchverbote für Lehrerinnen staatlicher Schulen nicht mit der
       Bekenntnisfreiheit vereinbar seien. Der Senat überprüfte daraufhin das seit
       2005 geltende Neutralitätsgesetz, das neben Lehrern auch Polizisten und
       Richtern untersagt, im Dienst religiöse Symbole zu zeigen. Fazit: Es bleibt
       dabei – anderenfalls sei der Schulfrieden nicht gewährleistet. Eine eher
       wacklige rechtliche Grundlage, dabei sind die gesellschaftlichen Mehrheiten
       recht eindeutig: Zuletzt ergab die Programmumfrage der SPD, dass 81 Prozent
       ihrer Mitglieder das Neutralitätsgesetz für richtig halten.
       
       Es wäre sehr bedauerlich, sollte das Gericht die weltanschauliche
       Neutralität in einem so sensiblen Bereich wie der Schule kippen. Egal, wie
       man es dreht: Religiöse Symbole separieren ein „Wir“ vom „Die“, und sie
       teilen implizit mit, dass das „Wir“-Kollektiv im Recht oder moralisch
       besser oder gar auserwählt ist. Dass der Staat dies als Repräsentant der
       Allgemeinheit legitimiert, ist absurd.
       
       „Die pauschale Ablehnung des Kopftuchs im Schuldienst benachteiligt
       Frauen“, so die Anwältin der Klägerin. Richtig ist: Eine Religion
       benachteiligt Frauen, wenn sie diese durch Spezialkleidung markiert und
       ihnen nicht einmal Auszeiten zugesteht, um ihrer Arbeit nachgehen können.
       
       28 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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