# taz.de -- Lehrerin mit Kopftuch: Stoff für einen Prozess
       
       > Eine Lehrerin klagt gegen das Kopftuchverbot im Schuldienst. Gewinnt sie,
       > muss Berlin sein Neutralitätsgesetz ändern. Erst im Oktober hat der Senat
       > das abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Schülerinnen dürfen, Lehrerinnen nicht: Kopftuch im Klassenzimmer.
       
       Gerade hatte sich der rot-schwarze Senat darauf geeinigt, das Berliner
       Neutralitätsgesetz beizubehalten. Es verbietet den Beschäftigten im
       öffentlichen Dienst das Tragen sichtbarer religiöser Kennzeichen. Nun kommt
       es zu einer ersten Klage gegen das umstrittene Gesetz.
       
       Klägerin ist eine Lehrerin islamischen Glaubens, die sich im
       Bewerbungsverfahren für den Dienst an öffentlichen Schulen benachteiligt
       sieht, weil sie ein Kopftuch trägt. Die Frau, die das Referendariat und
       beide Staatsexamen absolviert habe, sei bei einem LehrerInnencasting – eine
       Art Massenvorstellungsgespräch zwischen Lehrkräften und Schulleitungen –
       gefragt worden, ob sie das Tuch im Unterricht ablegen werde. Als sie
       verneinte, sei sie von anwesenden VertreterInnen der Senatsschulverwaltung
       auf das Neutralitätsgesetz hingewiesen worden, das ihr dann die Arbeit im
       Schuldienst verbiete, berichtet die Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani,
       die die Klägerin vertritt. Spätere Bewerbungsgespräche seien abgesagt
       worden, sobald die Klägerin ihr Kopftuch erwähnt habe. Es sei damit „nie um
       Fähigkeiten und Qualifikationen“ ihrer Mandantin gegangen. Die Klage wird
       im April vom Arbeitsgericht verhandelt.
       
       Berlin verbietet mit dem Neutralitätsgesetz seit 2005 „Beamtinnen und
       Beamten, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der
       Polizei“ beschäftigt sind sowie „Lehrkräften und anderen Beschäftigten mit
       pädagogischem Auftrag in öffentlichen Schulen“ das sichtbare Tragen von
       Symbolen oder Kleidungsstücken, die „eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten
       Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft“ erkennen lassen. Das Gesetz
       war in die Diskussion geraten, nachdem das Bundesverfassungsgericht im
       Januar entschieden hatte, ein pauschales Kopftuchverbot für LehrerInnen sei
       nicht mit der Bekenntnisfreiheit vereinbar. Es müsse im Einzelfall geprüft
       werden, ob das Kopftuch einer Lehrerin den Schulfrieden bedrohe. In Berlin
       kam der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses daraufhin zu dem
       Schluss, dass auch das Landesgesetz entsprechend überarbeitet werden müsse.
       Der rot-schwarze Senat beschloss im Oktober trotzdem, es unverändert
       beizubehalten.
       
       Ihre Mandantin habe mit der Klage „so lange wie möglich gewartet“, so
       Haschemi Yekani, da die Hoffnung bestanden hätte, dass das
       Neutralitätsgesetz vom Senat geändert werde. Die Frau, die „keine
       Berufsanfängerin“ sei, habe sich durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil
       ermutigt gefühlt, sich an öffentlichen Schulen zu bewerben.
       
       ## Unterstützung für die Klage
       
       Die Juristin und Leiterin des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin, Eva
       Maria Andrades, sieht gute Erfolgsaussichten für die Klage. Denn: „Auch
       wenn das Berliner Gesetz alle religiösen Symbole verbietet, sind faktisch
       nur muslimische Frauen mit Kopftuch in ihrer Religions- und Berufsfreiheit
       durch das Verbot betroffen.“
       
       Berlin habe mit der Entscheidung, trotz des
       Bundesverfassungsgerichtsurteils das Neutralitätsgesetz beizubehalten,
       „geltendes höheres Recht übergangen“, sagt auch Nina Mühe vom Netzwerk
       gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit. „Das ist keine haltbare
       Situation.“ Beide Beratungsstellen unterstützen die Klägerin, die laut
       ihrer Anwältin derzeit keine Interviews geben will.
       
       „Das Neutralitätsgesetz hat sich bewährt“, so die Haltung der
       Senatsbildungsverwaltung laut ihrer Pressestelle. Derzeit gebe es sechs
       weitere angehende Lehrerinnen mit Kopftuch unter insgesamt 2.700
       ReferendarInnen. Sollte die Klägerin vor dem Arbeitsgericht gewinnen, steht
       ihr eine Entschädigung von drei Monatsgehältern zu. Und Berlin müsste das
       umstrittene Gesetz doch noch ändern.
       
       26 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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