# taz.de -- Gerechtigkeit im Job: Beschwert euch!
       
       > Beratungsstelle „Antidiskriminierung in der Arbeitswelt“ will in Bremen
       > die flächendeckend innerbetriebliche Beschwerdestellen einrichten.
       
 (IMG) Bild: Könnte in Zukunft entlastet werden: Kummerkasten des Betriebsrats.
       
       BREMEN taz | Die Bremer Beratungsstelle „Antidiskriminierung in der
       Arbeitswelt“ (ADA) hat ein großes Ziel: Bremen soll ein
       „Antidiskriminierung-Leuchtturm“ werden, und zwar durch die flächendeckende
       Einrichtung innerbetrieblicher Beschwerdestellen. Die sollen für die
       Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der
       Arbeitswelt sorgen.
       
       Mit einer Podiumsdiskussion am heutigen Donnerstag und einem Fachtag im
       November in Kooperation mit dem Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung
       stellt ADA „Handreichungen zu innerbetrieblichen Beschwerdeverfahren“ vor
       und will Betriebe von der Idee der Beschwerdestellen überzeugen. Dabei ist
       sich ADA-Mitarbeiter Olaf Bernau bewusst, dass hier Arbeit geleistet werden
       muss, die seit fast zehn Jahren vernachlässigt wird.
       
       Denn das AGG stammt aus dem Jahr 2006. „Es schreibt explizit das
       Beschwerderecht von ArbeitnehmerInnen fest sowie die Pflicht des
       Arbeitgebers, jede Beschwerde zu prüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um die
       Diskriminierung abzustellen“, sagt Bernau.“ Aber: „Im Jahr 2009 war das AGG
       nur 30 Prozent der Deutschen überhaupt bekannt.“
       
       Mittlerweile habe sich zwar herumgesprochen, dass diskriminierende
       Stellenanzeigen verboten sind und benachteiligte ArbeitnehmerInnen
       Rechtsansprüche geltend machen können, „aber viele Betriebe denken, dass
       sie bereits genug täten“, sagt Bernau. Schließlich, so deren Argument, gebe
       es ja einen Betriebsrat und Gremien wie Schwerbehinderten-,
       Gleichstellungs- oder Mobbingbeauftragte.
       
       Ein Betriebsrat allein könne aber nicht auch noch Beschwerdestelle sein,
       sagt Bernau, „das liegt außerhalb ihres Kerngeschäfts“. Und wo sollen
       ArbeitnehmerInnen eine Diskriminierung anzeigen, wenn es gar keinen
       Betriebsrat gibt? Beauftragte gebe es daneben fast nur in großen Betrieben,
       sagt Bernau, „und für rassistische Diskriminierungen gibt es nirgends eine
       Anlaufstelle“.
       
       Kleine Unternehmen wüssten nicht, wie sie eine Beschwerdestelle überhaupt
       einrichten sollten: „Sie innerhalb eines drei-Mann-Unternehmens zu
       installieren, ist tatsächlich nicht praktikabel“, sagt auch Bernau. Nötig
       sind sie seiner Meinung nach dennoch: „Gerade in kleinen Betrieben werden
       Diskriminierungen oft bagatellisiert.“ Eine mögliche Lösung sieht er hier
       in externen Beschwerdestellen, angesiedelt zum Beispiel bei den Kammern.
       
       Für Harm Wurthmann, Geschäftsführer der „RKW Bremen GmbH“, die
       Unternehmensberatung vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen
       anbietet, steht an erster Stelle eine „strategische Unternehmensgestaltung,
       die auf eine starke personelle Durchmischung setzt“. Das schaffe eine
       Betriebskultur, in der offen über Probleme geredet würde – und das sei
       wichtiger als eine Beschwerdestelle.
       
       Einer solchen steht er dennoch nicht abweisend gegenüber, „und sei es nur,
       um Arbeitgebern und Arbeitnehmern bewusst zu machen: Auch wenn wir gar kein
       Problem sehen: Es kann trotzdem eins geben.“ Aber Betriebe, denen ein gutes
       Klima gleichgültig sei, würden eine solche Stelle ohnehin nicht zulassen.
       Damit könnte er Recht haben, denn das AGG benennt zwar vieles – nicht aber
       das ausgewiesene Recht auf eine innerbetriebliche Beschwerdestelle.
       
       28 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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