# taz.de -- Deutschland blockiert EU-Richtlinie: Veto gegen Antidiskriminierung
       
       > Deutschland blockiert eine EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung. Mehr
       > als 40 NGOs kritisieren jetzt das Verhalten des Bundes.
       
 (IMG) Bild: Deutschland, sei nicht diese Stufe!
       
       Berlin taz | Seit 2008 diskutiert die EU eine neue
       Antidiskriminierungsrichtlinie. Mittlerweile haben alle Staaten ihr
       Einverständnis signalisiert – bis auf Deutschland. De facto blockiert
       Deutschland so den europaweiten Diskriminierungsschutz. Für die
       Verabschiedung ist Einigkeit der EU-Länder notwendig.
       
       Kritik kommt nun von mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen und
       Verbänden sowie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Es ist völlig
       unverständlich, dass Deutschland als einziges Land einen besseren Schutz
       vor Diskriminierungen für ganz Europa blockiert“, sagt Christine Lüders,
       Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. In einem [1][gemeinsamen Appell]
       fordern die Gruppen die Bundesregierung auf, ihr Veto gegen den
       europaweiten Diskriminierungsschutz aufzugeben. Unterzeichnet haben unter
       anderem Amnesty International, die Arbeiterwohlfahrt, der Zentralrat
       deutscher Sinti und Roma, der Lesben- und Schwulenverband Deutschland sowie
       der Deutsche Behindertenrat.
       
       Die [2][neue Richtlinie (hier im Volltext)] dehnt den Schutz vor
       Diskriminierung aufgrund von Alter, sexueller Orientierung, Religion,
       Weltanschauung und Behinderung auf das Zivilrecht aus und berücksichtigt
       auch die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Es geht um den
       diskriminierungsfreien Zugang zu Waren und Dienstleistungen, der noch nicht
       in allen EU-Ländern besteht.
       
       „Wenn ein Gastwirt Behinderte abweist, weil er seinen Gästen den Anblick
       von behinderten Menschen nicht zumuten will, können sich die Behinderten in
       diesen EU-Staaten dagegen nicht wehren“, erläutert Manfred Bruns,
       Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a. D., der zu den
       ErstunterzeichnerInnen des Appells gehört.
       
       ## In Deutschland ist das meiste schon umgesetzt
       
       Frühere Richtlinien haben bereits Diskriminierung aufgrund von „Rasse“,
       ethnischer Herkunft und Geschlecht verboten. So können sich theoretisch in
       allen EU-Staaten Schwarze dagegen wehren, wenn ihnen der Zugang zu einem
       Lokal verwehrt wird. Das gilt in einigen Staaten aber nicht für JüdInnen,
       MuslimInnen, Menschen mit Behinderung, Alte, Lesben und Schwule. Die
       Verabschiedung der neuen Richtlinie würde eine Hierarchisierung von
       Diskriminierungsmerkmalen beenden, sie würde versteckte Diskriminierung
       verhindern und die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung erleichtern.
       
       In Deutschland sind viele dieser Regelungen bereits seit Jahren durch das
       Allgemeine Gleichstellungsgesetz von 2006 im Arbeits- und Zivilrecht
       verankert. Der Umsetzungsbedarf wäre also gering. Um so unverständlicher
       erscheint die bisherige grundsätzliche Ablehnung der Bundesregierung.
       
       Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
       Jugend möchte das nicht erklären, sie sagt: „Die Beratungen innerhalb der
       Bundesregierung dazu sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb haben wir in
       Brüssel bisher keine Stellung dazu genommen.“ Aus einem [3][EU-Dossier vom
       Dezember 2014] geht hervor, dass Deutschland vor allem nationalstaatliche
       Bedenken hat: Antidiskriminierung müsse auf nationalstaatlicher Ebene
       geregelt werden.
       
       Mit dieser Meinung steht Deutschland allein da: Auch EU-Parlament,
       EU-Kommission und EU-Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker wollen die
       Richtlinie.
       
       23 Jul 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.gleiches-recht-jetzt.de/
 (DIR) [2] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52008PC0426
 (DIR) [3] http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15705-2014-ADD-1-REV-2/de/pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Göbel
       
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