# taz.de -- Berufungsverfahren in Bremen: Rechts ist rechtens
       
       > Korrektur eines Fehlurteils: Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass
       > ein „Bürger in Wut“ politisch rechts eingeordnet werden darf.
       
 (IMG) Bild: Zynisch und populistisch: So haben die BIW unmittelbar vor einer Jugendhilfeeinrichtung in Rekum Wahlkampf betrieben.
       
       BREMEN taz | Ja, man darf ein Mitglied der Wählervereinigung „Bürger in
       Wut“ (BIW) politisch rechts verorten, und nein, der Blumenthaler
       BIW-Abgeordnete Mark Runge wurde von Jörn Hermening nicht als „rechtes
       Schwein“ betitelt – weswegen Hermening am gestrigen Freitag vorm
       Landgericht Bremen vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen wurde.
       
       Der Vorsitzende Richter Reinhard Wacker betonte in seiner
       Urteilsbegründung, dass „dies kein politischer Prozess war.“ Das hatte
       zuvor Jan Sürig, einer der beiden Verteidiger Hermenings behauptet – und in
       der Tat ging es in dieser Revisionsverhandlung nicht um eine vermeintliche
       Beleidigung, sondern um die Frage: Darf man jemanden, der Mitglied einer
       rechtspopulistischen Wählervereinigung ist, „rechts“ nennen?
       
       ## Anzeige wegen politischer Verortung
       
       Nein, fand Mark Runge, der stellvertretender Fraktionssprecher der BIW im
       Beirat Blumenthal ist. Er fühlte sich beleidigt, weil Hermening ihn bei
       Facebook so bezeichnet hatte. Dort ist er Initiator der Gruppe „Ein Zuhause
       in Bremen nicht nur für ausgewählte Flüchtlinge“. Die positioniert sich
       gegen Rassismus im sozialen Netzwerk – auch gegen entsprechende Äußerungen
       und Aktivitäten der BIW und ihrer Mitglieder.
       
       Immer wieder seien solche Menschen in seine Facebook-Gruppe eingetreten,
       sagt Hermening, „aber genau die wollen wir bei uns ja eben nicht haben“.
       Darunter sei auch Runge gewesen. Hermening machte sich bei Facebook Luft
       über seinen Unmut: „Da weiß man nicht, ob es sich um ‚Doppelagenten‘
       handelt (...) Rechte Schweine, die sich bei den Pro-Gruppen erkundigen
       wollen? Solche Anfragen hatte ich schon mehrere, einige Rechte sind ja
       sofort zu identifizieren gewesen, Mark Runge und so“, schrieb er.
       
       Runge zeigte ihn an. „Im Internet, bei Facebook, hatte er eingestellt, dass
       ich sofort als ein ‚Rechter‘ zu erkennen wäre. Das empfinde ich als üble
       Nachrede und darum erstatte ich Strafanzeige gegen Herrn Hermening und
       stelle Strafantrag“, heißt es wörtlich in seiner Anzeige.
       
       Weder dort noch in seiner mündlichen Aussage bei der Polizei störte er sich
       jedoch an den „Schweinen“ – beleidigt fühlte er sich lediglich durch die
       politische Zuweisung.
       
       ## Keine notwendige Differenzierung
       
       Das Amtsgericht Bremen verurteilte Hermening Ende März zu einer Geldstraße
       von 1.500 Euro wegen übler Nachrede. „Im Gesamtkontext“, heißt es in der
       entsprechenden Urteilsbegründung, habe er Runge als „rechtes Schwein“
       betitelt, aber: Auch ohne das Tier „wäre auch die alleinige Behauptung, der
       Zeuge Runge sei ein ‚Rechter‘, geeignet, diesen in der öffentlichen Meinung
       herabzuwürdigen und verächtlich zu machen.“
       
       Denn, so heißt es weiter, „eine Bezeichnung einer Person als ‚rechts‘
       (werde) gemeinhin dahin verstanden , dass es sich dabei um Anhänger des
       Nationalsozialismus handelt“.
       
       Ist ein Prozess, in dem über ein solches Urteil entschieden werden muss,
       tatsächlich unpolitisch? Ja, fand Richter Wacker, denn von Beginn des
       Berufungsverfahrens an sei für das Landgericht das Recht auf die politische
       Einordnung anderer genauso unstrittig gewesen wie die Tatsache, dass
       „rechts“ und „Anhänger des Nationalsozialismus“ nicht gleichzusetzen seien:
       „Der Richter am Amtsgericht scheint in politischer Unkenntnis geurteilt zu
       haben“ und „vielleicht fehlte es da an der notwendigen Differenzierung“.
       
       ## „Politisch höchst brisant“
       
       Dabei vergaß er freilich, dass eine gewisse politische Unkenntnis auch in
       seinem Verhandlungssaal vorhanden war: Staatsanwältin Wiebke Kaiser sah
       Runge nämlich durch Hermenings Äußerung „in die Nähe neonazistischen
       Gedankenguts gerückt“. Und um zu klären, ob Runge sich überdies nicht doch
       auch als Schwein tituliert sieht, beantragte sie dessen Ladung als Zeuge.
       
       Vor dem Hintergrund, dass Runges Anzeige unmissverständlich war und er sich
       auch während der dreimonatigen Frist, in der er seinen Strafantrag hätte
       erweitern dürfen, offenbar nicht durch den Tiervergleich beleidigt fühlte,
       nannte Sürig den Antrag „juristisch unhaltbar und politisch höchst brisant:
       Die Staatsanwältin will Herrn Runge als Zeuge im Nachhinein darüber
       entscheiden lassen, was hier plötzlich Gegenstand des Verfahrens sein
       soll.“
       
       Kaiser schien Runge überdies auch nicht als Politiker einer
       Wählervereinigung wahrnehmen zu wollen, dessen Fraktionsvorsitzender im
       Beirat Blumenthal die taz – ebenfalls via Facebook – erst vor wenigen
       Wochen als „völkischen Beobachter der linken Szene“ bezeichnet hatte: Runge
       sei von Hermening namentlich genannt worden, argumentierte Kaiser, Tausende
       könnten das bei Facebook lesen: „Man muss auch die Menschenwürde wahren.“
       
       ## Unbeeindruckter Richter
       
       Wacker lehnte ihren Antrag ebenso ab wie den der Verteidigung, ein
       sprachwissenschaftliches Gutachten darüber einzuholen, ob Runge in
       Hermenings Aussage als „rechtes Schwein“ tituliert worden sei.
       
       Unbeeindruckt zeigte er sich auch von Kaisers Forderung, die Berufung zu
       verwerfen und das Urteil des Amtsgerichts aufrecht zu erhalten. Ihre
       Begründung: Hermening hätte das Angebot einer Verfahrenseinstellung
       abgelehnt und stattdessen einen Freispruch verlangt: „Das heißt, bei ihm
       ist keinerlei Einsehen vorhanden.“
       
       „Natürlich nicht“, sagte Hermening dazu vor der Urteilsbegründung. „Ich
       habe ja auch nichts Gesetzeswidriges getan!“ Und das sah dann auch das
       Gericht so. „Dieses Urteil ist mit relativ leichter Hand gefällt worden“,
       erklärte der Vorsitzende Richter.
       
       ## Es bleibt ein Nachgeschmack
       
       Trotzdem bleibt für Sürig ein Nachgeschmack: Er sei erfreut darüber, dass
       die Kammer anderer Meinung sei als das Amtsgericht, erklärte er, „aber das
       ganze Verfahren hat doch gezeigt, wie dünn die demokratische Tünche in
       Deutschland ist“.
       
       Er habe sich als zweiter Verteidiger neben Hermenings Rechtsanwalt
       Alexander Jung in das Berufungsverfahren eingeklinkt, „weil das erste
       Verfahren von einer erschreckenden politischen Unkenntnis und einem
       erschreckenden Mangel an politischer Kultur gezeugt hat.“
       
       23 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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