# taz.de -- Urteil wegen übler Nachrede: Wenn das der Führer wüsste
       
       > Weil er einen Abgeordneten der "Bürger in Wut“ politisch „rechts“
       > verortete, wurde ein Bremer wegen übler Nachrede verurteilt - mit
       > abenteuerlicher Begründung.
       
 (IMG) Bild: Adolf Hitler: War dieser Nazi nur ein "Rechter"?
       
       BREMEN taz | „Nicht nachvollziehbar“ ist für Anwalt Alexander Jung die
       schriftliche Begründung für das Urteil gegen seinen Mandanten Jörg
       Hermening, die am 20. April eingetroffen ist. Der war Anfang des Monats vom
       Amtsgericht Bremen wegen übler Nachrede zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt
       worden, weil er den [1][BIW-Abgeordneten Mark Runge als „Rechten“
       bezeichnet] hatte. Auch die Landeszentrale für Politische Bildung (LZPB)
       hält die Urteilsbegründung für bedenklich.
       
       In der nämlich heißt es, dass „eine Bezeichnung einer Person als ’rechts‘
       gemeinhin dahin verstanden (werde), dass es sich dabei um Anhänger des
       Nationalsozialismus handelt“. Runge aber sei „eben gerade nicht Anhänger
       des Nationalsozialismus“, sondern „Mitglied einer vom Rechtssystem
       geschützten politischen Partei“. Hermening hat über den
       Bürgerschaftskandidaten der rechtspopulistischen [2][„Bürger in Wut“] (BIW)
       freilich nie behauptet, er sei Anhänger des Nationalsozialismus.
       
       Hermening hatte sich in der Facebook-Gruppe „Ein Zuhause in Bremen nicht
       nur für ausgewählte Flüchtlinge“, die er als Reaktion auf rassistische Töne
       in der Bürgerinitiative „Rekumer Straße 12. Nicht mit uns“ gegründet hat,
       durchaus derbe über unerwünschte Neumitglieder seiner Gruppe geäußert: „Da
       weiß man nicht, ob es sich um ’Doppelagenten‘ handelt (...) Rechte
       Schweine, die sich bei den Pro-Gruppen erkundigen wollen? Solche Anfragen
       hatte ich schon mehrere, einige Rechte sind ja sofort zu identifizieren
       gewesen, Mark Runge und so. Hab keinen Bock mehr drauf, hier verkappte
       rassistische Sprüche zu löschen“, schrieb er – und wurde von Runge
       angezeigt. Allerdings nicht, weil der das „Schwein“ auf sich bezog, sondern
       wegen der politischen Verortung nach rechts.
       
       ## Im Gesamtkontext ein "rechtes Schwein"
       
       Das Gericht gab ihm Recht. Wenngleich Richter Sebastian Warzecha-Köhler
       befand, dass Runge „nicht nur als ’Rechter‘ bezeichnet wurde, sondern im
       Gesamtkontext gelesen als ’rechtes Schwein‘“, heißt es in seiner Begründung
       weiter: „Ferner wäre auch die alleinige Behauptung, der Zeuge Runge sei ein
       ’Rechter‘ geeignet, diesen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und
       verächtlich zu machen.“
       
       „Politikwissenschaftlich ist der Begriff ’rechts‘ weder positiv noch
       negativ, sondern eine Einordnung“, sagt Sebastian Ellinghaus,
       stellvertretender Leiter der LZPB Bremen. „Lediglich im alltäglichen
       Sprachgebrauch ist er mittlerweile negativ konnotiert.“ Rechtsextrem
       bedeute, jemand bewege sich nicht mehr auf dem Boden der Verfassung „und
       Rechtsradikal bedeutet politikwissenschaftlich eine tief verwurzelte,
       rechte Haltung, die aber nicht verfassungsfeindlich ist“. Aber auch dieser
       Begriff werde im Alltag anders verwendet und verstanden.
       
       „Rechts“ und „nationalsozialistisch“ gleichzusetzen, ist für Ellinghaus
       „falsch und ahistorisch, denn der Nationalsozialismus war
       sozialrevolutionär – das, was bürgerlich-rechts war, wurde von den Nazis
       weggefegt“. Die Begrifflichkeiten würden heute oft nicht mehr korrekt
       verwendet, „aber das bedeutet nicht, dass Nazis und Rechte gleichzusetzen
       sind. Wir wollen Politisierung und setzen auf den Dialog – das wird
       schwierig, wenn Begriffe wie rechts oder links plötzlich inkriminiert
       werden.“
       
       ## Zuspitzen muss gestattet sein
       
       Für Alexander Jung ist das Urteil juristisch fehlerhaft, „aber das
       eigentliche Problem ist doch die Behauptung, Rechte seien Anhänger des
       Nationalsozialismus – das darf so nicht stehenbleiben“. Für ihn hat
       Hermening nichts weiter getan, „als jemanden einer Position auf dem
       politischen Spektrum zuzuordnen“. Aber auch Zuspitzungen müssten gestattet
       sein: „Kaum vorstellbar, welchen Schaden der demokratische politische
       Diskurs nimmt, wenn solch ein Urteil Schule macht.“ Das will er verhindern:
       Noch vor der schriftlichen Begründung hat er Berufung gegen das Urteil
       eingelegt.
       
       22 Apr 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!157605/
 (DIR) [2] http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrger_in_Wut
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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       Bremen.