# taz.de -- Asylschnellverfahren an der Grenze: Schnell, schneller, Transit
       
       > Die Bundesregierung prüft die Einrichtung von Schnellverfahren an der
       > Grenze. Nach EU-Recht wäre das für maximal zwei Jahre zulässig.
       
 (IMG) Bild: Für Schnellverfahren müssten Lager an der Grenze entstehen.
       
       Freiburg taz | Die Bundesregierung liebäugelt mit der Einführung von
       Asylschnellverfahren in „Transitzonen“ an der deutschen Grenze.
       Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) sprach in Bild am Sonntag von
       einem „vernünftigen“ Vorschlag, der die Probleme allerdings nicht allein
       lösen könne. Auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) befürwortete eine
       solche Regelung.
       
       Der Begriff „Transitzonen“ stammt von Umsteigezonen auf Flughäfen, in denen
       offiziell noch keine Einreise ins jeweilige Land erfolgt. Dort werden schon
       seit 1993 Eil-Asylverfahren in einfachen Fällen durchgeführt. Gleiches soll
       nun auch an den deutschen Landgrenzen möglich werden.
       
       Die CSU fordert dies schon seit Wochen. Erst am Freitag hatte der
       bayerische Ministerrat beschlossen: „Der Bund muss umgehend die
       gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Landgrenzverfahrens
       schaffen, um beschleunigte Asylverfahren in Transitzonen durchführen zu
       können und die Einreise vorläufig zu verweigern.“
       
       In einem ersten Entwurf des Asylverfahren-Beschleunigungsgesetzes, das am
       Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, waren Mitte September
       bereits entsprechende Regelungen enthalten. Paragraf 18b des Asylgesetzes
       sah ein besonderes „Verfahren bei der Einreise auf dem Landwege“ vor. In
       der nächsten Fassung des Gesetzentwurfs war der Passus wieder gestrichen.
       Altmaier kündigte an: „Wir besprechen diese Frage gerade in der Koalition.
       Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Tagen zu einer Entscheidung
       kommen.“
       
       ## EU: Transitzonen in der EU nur temporär zulässig
       
       Die EU-Asylrichtlinie sieht solche Transitzonen durchaus vor. Danach können
       an der Grenze oder in Transitzonen Asylverfahren durchgeführt werden, wenn
       der Antragsteller zum Beispiel aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ kommt,
       nichts Asylrelevantes vorgetragen hat, seine Ausweispapier absichtlich
       vernichtete oder falsche Angaben macht.
       
       Anfang Oktober hat die EU-Kommission allerdings laut Frankfurter
       Allgemeiner Sonntagszeitung darauf hingewiesen, dass Transitzonen
       typischerweise ein Instrument für die EU-Außengrenzen sind. Dagegen seien
       an den EU-Binnengrenzen Grenzkontrollen und damit auch Transitzonen nur
       vorübergehend zulässig.
       
       Die Zulässigkeit von Grenzkontrollen an EU-Binnengrenzen regelt der
       Schengener Grenzkodex, eine EU-Verordnung. Danach sind die derzeit
       eingeführten „sofortigen“ Grenzkontrollen maximal zwei Monate lang
       zulässig. Wenn die Grenzkontrollen vorher gegenüber der EU-Kommission und
       den anderen EU-Staaten angekündigt werden, sind sie maximal sechs Monate
       möglich. Unter „außergewöhnlichen Umständen“ sind aber maximal zwei Jahre
       möglich. In diesem Fall muss wegen mangelhafter Kontrollen an den
       Außengrenzen der „Raum ohne Binnengrenzen“ insgesamt gefährdet sein.
       
       ## Grenzsicherung und weitere Investitionen wären nötig
       
       Möglicherweise spekuliert die Bundesregierung darauf, zumindest zwei Jahre
       lang Asylverfahren in Transitzonen durchführen zu können. Dann könnte sie
       dort auch Flüchtlinge, für die nach den Dublin-Regelungen ein anderer
       EU-Staat zuständig ist, zurückweisen. Dies sieht das Asylverfahrensgesetz
       schon heute vor. Allerdings würde all dies gewaltige Investitionen in neue
       Gebäude für Unterbringung und Befragung der Asylsuchenden erfordern.
       
       Zudem müsste wohl die Grenze gesichert werden, damit die Grenzkontrollen
       nicht einfach umgangen werden. Nach der EU-Verfahrensrichtlinie müssten die
       Verfahren an der Grenze binnen vier Wochen abgeschlossen sein. In dieser
       Zeit schafft man es heute meist nicht, die Flüchtlinge auch nur zu
       registrieren. Und dass die zuständigen Herkunfts-, Durchreise- und
       Dublin-Staaten die im Transit abgewiesenen Flüchtlinge wieder aufnehmen,
       ist auch nicht selbstverständlich.
       
       12 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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