# taz.de -- Kommentar EU-Vorstoß Investorenschutz: Keine Extrawürste für Konzerne
       
       > TTIP ist ein undemokratisches Abkommen und die Schiedsgerichte sind
       > völlig überflüssig. Die staatlichen Rechtssysteme reichen aus.
       
 (IMG) Bild: TTIP-Gegner verewigen ihren Protest an einer Brüsseler Wand
       
       In einem hat Cecilia Malmström recht: Selbst wenn sie Gratis-Eiscreme
       anbieten würde, würden sich die TTIP-Kritiker bei ihr beschweren. So sagte
       sie es. Es stimmt – und ist natürlich ungerecht.
       
       Niemand traut der EU-Handelskommissarin nämlich mehr, wenn es um TTIP geht,
       das EU-Freihandelsabkommen mit den USA. Das hat mit den im Geheimen
       tagenden TTIP-Unterhändlern und dem hohen Gut von zum Beispiel
       gentechnikfreien Lebensmitteln zu tun – und vielen anderen europäischen
       Errungenschaften. Das hat auch mit der brachialen Wucht zu tun, mit der
       Malmströms Vorgänger Karel de Gucht das Abkommen unter Ausschluss der
       Öffentlichkeit durchpeitschen wollte.
       
       Doch TTIP hat einen grundsätzlichen Fehler, der sich auch an den so
       umstrittenen Schiedsgerichten für Investoren zeigt. Es ist ein
       undemokratisches Abkommen, das vielleicht ins vordemokratische 19.
       Jahrhundert passte, als der Freihandel peu à peu entstand. Nicht aber mehr
       ins Heute, in eine Gesellschaft, die Beteiligung einfordert und binnen
       kurzem hunderttausende Unterschriften gegen TTIP organisiert. Immerhin geht
       die Kommissarin mit ihrem Vorschlag auf einen zentralen Kritikpunkt ein.
       
       Wenn Vattenfall Deutschland auf gut vier Milliarden Euro Strafzahlungen
       verklagt, weil die Bundesregierung nach Fukushima die Meiler des
       Energiekonzerns runterfahren lässt, soll dies künftig wenigstens nicht mehr
       im voröffentlichen Raum und von möglicherweise parteiischen Winkeladvokaten
       verhandelt werden – sondern vor einem eigenen, öffentlich tagenden
       Handelsgericht mit unbeteiligten Schiedsleuten.
       
       ## Eine Verdunklungsmaßnahme
       
       Und doch bleibt der Vorschlag eine Verdunklungsmaßnahme, um die
       aufgebrachte Öffentlichkeit ruhig zu stellen. Das Kernproblem geht
       Malmström nicht an: Die Staaten der EU und die USA sind keine
       Bananenrepubliken – ihre Rechtssysteme sind zum Teil seit Jahrhunderten
       gewachsen. Deshalb bedarf es keiner Extrawürste für Konzerne, ihre
       Investitionen sind jen- und diesseits des Atlantik sicher vor
       Regierungswillkür.
       
       Wenn sie sich durch Politentscheidungen aus einem anderen Land
       benachteiligt sehen, sollte es deshalb überhaupt keine Möglichkeit geben,
       es vor den Kadi zu zerren. Warum nicht auch ein eigenes Gericht, vor dem
       sich die Konzerne gegen Vorwürfe von Greenpeace oder anderen
       Nichtregierungsorganisationen verteidigen müssen? Viel Spaß, Shell und
       Gazprom und Monsanto!
       
       Ein fettes Problem ist auch Ceta: Im bereits fertig verhandelten
       EU-Abkommen mit Kanada sind die Parallelgerichte noch enthalten. US-Firmen
       könnten deshalb schlicht über ihre kanadischen Töchter klagen.
       
       Malmströms Plan ist also nur etwas Salbe auf die Sorgen der TTIP-Kritiker –
       statt einer grundsätzlichen, knallharten Remedur: Schiedsgerichte einfach
       gar nicht erst zulassen. Das Projekt des Investitionsgerichtshofs wird
       ohnehin nie Realität: Wenn es nicht in einem der 28 Mitgliedsstaaten
       scheitert, dann am No aus den USA.
       
       17 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai Schöneberg
       
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