# taz.de -- Freihandelsabkommen Ceta: Freie Hand für Änderungen?
       
       > Das Ceta-Abkommen könnte nachträglich erweitert werden – am Parlament
       > vorbei. Die Regierung sieht das mal als Problem, mal nicht.
       
 (IMG) Bild: Gemeinsam gegen Ceta und TTIP. Am Samstag soll in Berlin demonstriert werden
       
       Berlin taz | Das umstrittene Freihandelsabkommen Ceta, das die EU mit
       Kanada abschließen will und gegen das an diesem Samstag mehrere 10.000
       Menschen in Berlin demonstrieren wollen, hat möglicherweise sehr viel
       weitergehende Folgen als bisher bekannt. Davor warnen Grüne und Linke im
       Bundestag unter Bezug auf ein völkerrechtliches Gutachten. Die
       Bundesregierung reagiert widersprüchlich auf die Frage, ob sie diese
       Einschätzung teilt.
       
       Das fertig verhandelte Ceta-Abkommen, das als Vorbild für das zwischen der
       EU und den USA geplante TTIP gilt, enthält eine Reihe von Ausnahmen, für
       die keine Liberalisierungspflicht gelten soll. Dazu gehören etwa
       öffentliche Dienstleistungen im Bildungs- und Kulturbereich sowie
       Umweltdienstleistungen, zu denen die Wasserversorgung gehört. Geregelt
       werden solche Ausnahmen in Anhängen zum eigentlichen Vertragstext.
       
       Doch diese Anhänge können später möglicherweise ohne parlamentarische
       Kontrolle geändert werden, warnt ein Rechtsgutachten der Universität
       Göttingen ([1][PDF]), das im Auftrag der Arbeiterkammer Wien erstellt
       wurde. Denn Ceta ist – wie auch das Pendant TTIP – als „lebendiges
       Abkommen“ definiert: Nach der Ratifizierung tagt regelmäßig der sogenannte
       Hauptausschuss, in dem Vertreter von EU-Kommission und kanadischer
       Regierung sitzen.
       
       Und dieses Gremium hat weitreichende Kompetenzen, schreiben die Gutachter.
       „Durch den Hauptausschuss können völkerrechtlich verbindliche
       Entscheidungen getroffen werden“, heißt es. „Davon umfasst sind auch
       Änderungen der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen.“ Das
       EU-Parlament müsse solchen Änderungen nicht zustimmen.
       
       Zwar sei der vorliegende Vertragstext „sehr schlecht formuliert“ und darum
       in dieser Frage teilweise widersprüchlich, sagte der Völkerrechtler Till
       Patrik Holterhus als einer der Autoren des Gutachtens der taz. „Aber diese
       Unklarheit bietet ein Missbrauchspotenzial.“
       
       ## Daseinsvorsorge sichern
       
       Die Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken im Bundestag sind darum
       alarmiert. „Für einen so sensiblen Bereich wie die kommunale
       Daseinsvorsorge muss absolute Rechtssicherheit herrschen“, sagt die
       kommunalpolitische Sprecherin der Grünen, Britta Haßelmann. Die
       Bundesregierung müsse alles daran setzen, „dass die Daseinsvorsorge
       nachhaltig gesichert ist“. Mit Anfragen haben beide Parteien beim
       zuständigen Bundeswirtschaftsministerium um eine Einschätzung zum brisanten
       Gutachten gebeten.
       
       Die Antworten aus dem Ministerium unter Leitung von SPD-Chef Sigmar Gabriel
       fielen dabei extrem widersprüchlich aus. Am 10. September schrieb
       Staatssekretärin Brigitte Zypries an die Linksfraktion, der Hauptausschuss
       habe „keinerlei Befugnis“, verbindliche Änderungen am Vertrag vorzunehmen:
       „Er kann lediglich Empfehlungen an die Vertragsparteien aussprechen.“
       ([2][PDF des Schreibens])
       
       Bei einer mündlichen Befragung im Bundestag durch die Grünen klang das zwei
       Wochen später ganz anders. Da sprach Zypries von einer „möglicherweise
       missverständlichen Passage“, die im Rahmen der letzten Überarbeitung, der
       sogenannten Rechtsförmlichkeitsprüfung, noch „angepasst“ werden solle.
       
       Auf eine schriftliche Nachfrage hin, ob Deutschland den Vertrag ablehnen
       werde, falls diese Änderung nicht durchsetzbar sei, ruderte das Ministerium
       wieder zurück: Am 1. Oktober erklärte Staatssekretär Uwe Beckmeyer, der
       Ausschuss habe „nach dem Verständnis der Bundesregierung [...] keine
       generelle Möglichkeit für die Änderung sämtlicher Anhänge“. Spätere
       Anpassungen könne er nur in einem eng definierten Rahmen vornehmen.
       
       ## „Der Vertrag ist ein Abgesang auf die Demokratie“
       
       Auch auf taz-Anfrage erklärte das Wirtschaftsministerium, die hauseigenen
       Juristen teilten die Einschätzungen der Göttinger Gutachter nicht. Es sei
       „sichergestellt, dass der Ceta-Hauptausschuss keine bindenden
       Entscheidungen, sondern nur Empfehlungen ausspricht“. Diese würden nur
       verbindlich, wenn beide Vertragsparteien „nach ihren jeweiligen internen
       Vorschriften und Verfahren zugestimmt haben“. Andernfalls würde die
       Regierung dem Abkommen nicht zustimmen, schreibt das Ministerium.
       
       Linken-Fraktionsvize Klaus Ernst hält die Widersprüche für inakzeptabel.
       „Minister Gabriel eiert rum und wirft die Nebelkanone an.“ Für ihn steht
       fest: „Der Vertrag ist ein Abgesang auf die Demokratie.“
       
       Auch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch warnt davor, dass die
       geplanten Freihandelsabkommen die Demokratie aushöhlten. „Ohne jede
       parlamentarische Kontrolle könnten Technokraten und Beamte in Zukunft über
       weitreichende Regulierungsvorhaben entscheiden“, kritisierte
       Foodwatch-Expertin Lena Blanken.
       
       8 Oct 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/studien/Regulierungszusammenarbeit_ttip_ceta.pdf
 (DIR) [2] http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/Parlamentarische-Anfragen/2015/18-5882,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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