# taz.de -- Gerichtsentscheidung zu Polit-T-Shirts: Alle Polizisten können „Bastards“ sein
       
       > T-Shirts mit „A.C.A.B.“-Aufdruck sind keine Beleidigung, solange der
       > Bezug zu konkreten Personen fehlt – meint das Amtsgericht
       > Berlin-Tiergarten.
       
 (IMG) Bild: Dieser eine Polizist ist kein „Bastard“.
       
       „A.C.A.B.“ steht auf dem T-Shirt. Soll heißen: „All Cops Are Bastards“. Bei
       Anhängern von Antifa-Autonomen, Neonazis und Hooligans – also links wie
       rechts – ist das Textil mit der Buchstabenkombination gleichermaßen
       beliebt. Vor allem, wenn bei Veranstaltungen und Demonstrationen Stress mit
       Polizisten programmiert ist: Bei denen kommt das nicht gut an. Immer wieder
       wird deshalb bundesweit versucht, Träger des Kürzels zur Rechenschaft zu
       ziehen.
       
       In Berlin indes hat das Amtsgericht Tiergarten am Montag einen Studenten
       vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Mann hatte das
       A.C.A.B.-Hemd im Sommer 2014 bei einer Kundgebung in Kreuzberg getragen.
       Auf Antrag der Staatsanwaltschaft war gegen ihn ein Strafbefehl in Höhe von
       1.600 Euro wegen Beleidigung ergangen. Dagegen hatte der Student Einspruch
       eingelegt.
       
       Wie sein Anwalt Sven Richwin mitteilte, folgte das Gericht mit dem
       Freispruch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte im
       Frühjahr 2014 befunden, dass „alle Polizisten“ – „All Cops“ – kein
       ausreichend definiertes Kollektiv darstellten. Soldaten und Polizisten
       seien eine so große Gruppe, dass sie nicht mehr als schützenswertes
       Kollektiv angesehen werden könnten.
       
       Der Student habe das T-Shirt lediglich getragen, ohne einen Bezug zu
       bestimmten Beamten herzustellen, so das Amtsgericht. Es fehle somit an
       einer Beleidigungsfähigkeit. Mit dem Freispruch sei die Meinungsfreiheit
       gestärkt worden, freute sich Anwalt Richwin. Seine Beobachtung sei, dass
       Berlins Polizei zuletzt empfindlicher auf „A.C.A.B.“ reagiere, sagte er zur
       taz. Es komme vor, dass Leute von Polizisten am Rande von Demonstrationen
       aufgefordert würden, das Shirt auszuziehen. „Oder ich fühle mich
       beleidigt“, sei schon unverhohlen mit Strafanzeige gedroht worden.
       
       Urteile aus anderen Bundesländern zeigen: Die Provokation kann auch ins
       Auge gehen. In Hamburg ist ein junger Mann vor zwei Jahren zu einer
       Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Bei einem Fußballspiel
       des FC St. Pauli gegen den VfL Bochum hatte er eine Mütze mit der
       Buchstabenkombination getragen. „Wer mit einer solchen Mütze auf Polizisten
       zugeht, begeht eine Straftat und zahlt dafür“, befand seinerzeit der
       Richter.
       
       23 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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