# taz.de -- Geflüchtete an der Grenze zu Serbien: Ungarn hat es eilig
       
       > Budapest verschärft seine Gesetze gegen Flüchtlinge. Asylverfahren sollen
       > verkürzt und die Armee soll leichter eingesetzt werden können.
       
 (IMG) Bild: Herzlich willkommen in Ungarn.
       
       Wien taz | Die Zahlen des Wochenendes an der Grenze zwischen Serbien und
       Ungarn im Überblick: 3.321 Menschen warten laut offiziellen Angaben noch in
       ungarischen Flüchtlingslagern auf ihre Ausreise. 744 weitere seien illegal
       über die Grenze gekommen und am Samstag aufgegriffen worden. Das sind weit
       weniger als zuvor, denn in den vergangenen Wochen hatte die Zahl bei 1.500
       bis 3.000 täglich gelegen. Das Regenwetter dürfte eine Rolle gespielt
       haben. Am Sonntag jedenfalls zeichnete sich wieder ein Anstieg ab.
       
       Es hat sich herumgesprochen, dass am 15. September die Eilgesetze in Kraft
       treten, die in den vergangenen Tagen durch das Parlament geboxt wurden.
       Ungarns Kanzleramtsminister Janós Lázár, bekannt für deftige Worte, sprach
       vom „Ende der Gnadenfrist“. Für die Einreise nach Ungarn werden dann
       Registrierungsstellen entlang der serbischen Grenze eingerichtet.
       Erstregistrierung und Asylantrag sind dort zu stellen. Wer sich weigert,
       wird „mit allen erforderlichen Mitteln“ wieder zurückgeschickt.
       
       Das Asylverfahren soll maximal zehn Tage dauern und direkt an der Grenze
       stattfinden, wo die Asylbewerber auf einem 60 Meter breiten Streifen
       interniert werden. Rechtsmittel gegen den Bescheid sind nicht vorgesehen.
       
       Wer die Grenze woanders übertritt, macht sich strafbar. Ein bis vier Jahre
       stehen auf illegalen Grenzübertritt. Das Recht auf Asyl hat man damit
       verwirkt. Die gleiche Strafe droht jenen, die den, so wörtlich, „illegalen
       Eindringlingen“ Schutz oder „Fluchthilfe“ gewähren. Diese Passage ist so
       schwammig formuliert, dass böswillige Richter selbst die Versorgung mit
       Trinkwasser oder den Zugang zum privaten Klo als Fluchthilfe interpretieren
       können.
       
       Verdächtige Häuser dürfen ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht werden.
       Freiwillige, die Spenden verteilen wollen, müssen als „Erbringer
       kommerzieller Dienstleistungen“ gewerblich angemeldet sein.
       
       Noch nicht beschlossen ist eine Verfassungsänderung, wonach die Armee,
       „wenn erforderlich, Maßnahmen ergreifen kann, die Grenze durch physische
       Maßnahmen zu schützen und illegale Grenzübertritte zu verhindern“.
       
       7 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
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