# taz.de -- Protest im Knast gegen Abschiebung: Ministerium ignoriert Hungerstreik
       
       > Ein Flüchtling beschuldigt die JVA Langenhagen, Hungerstreikende in
       > Isohaft zu stecken. Die Behörde bestreitet das – und die Existenz von
       > Hungerstreiks.
       
 (IMG) Bild: Isohaft gegen Hungerstreiks: Flüchtling beschuldigt JVA Langenhagen.
       
       Hamburg taz | Yahya S. hat seinen Hungerstreik abgebrochen. 17 Tage lang
       hat der Sudanese das Essen verweigert – aus Protest gegen seine
       Abschiebung. Der 28-Jährige saß in Langenhagen in Abschiebehaft. Dort
       erzählten ihm zwei Flüchtlinge, dass Hungerstreikende, wenn sie in der Haft
       einen Kreislaufzusammenbruch erleiden, in eine Arrestzelle gesteckt würden
       – bis sie wieder äßen. In dem Raum läge nur eine Matratze.
       
       Durch die Isolation von den anderen Abschiebehäftlingen solle ihr
       Hungerstreik gebrochen werden, glaubt Yahya S., der vor seiner Haft im
       [1][Protestcamp am Weißekreuzplatz in Hannover] aktiv war. „Ich habe Angst
       davor, umzukippen, weil ich dann in diesen Raum muss“, sagte er während
       seiner Haft im Juli dieses Jahres.
       
       Die niedersächsische Justizbehörde bestreitet, dass Abschiebehäftlinge in
       der Justizvollzugsanstalt (JVA) Langenhagen voneinander isoliert
       untergebracht werden. Und sie bestreitet sogar, dass es in diesem Jahr
       überhaupt Hungerstreiks in der Haft gegeben hat. Bei der Zelle, die Yahya
       S. beschreibt, müsse es sich um einen „besonders gesicherten Haftraum“
       handeln, sagt der Sprecher der Innenbehörde, Marco Hartrich.
       
       Dort würden Häftlinge untergebracht, um zu verhindern, dass sie sich und
       andere gefährdeten. Hier könne eine „Selbstverletzung oder Selbsttötung
       zuverlässig verhindert“ werden, sagt Hartrich. Hungerstreikende aber habe
       es hier nicht gegeben.
       
       Der [2][niedersächsische Flüchtlingsrat] bezweifelt, dass es in der JVA
       Langenhagen keine Asylsuchenden gab, die aus Verzweiflung und Protest das
       Essen verweigerten. Wenn es stimmte, was sich die Abschiebehäftlinge
       erzählten, sei das ein Skandal, sagt der Geschäftsführer der Organisation
       Kai Weber. Die Einweisung in eine solche Zelle würde „Leute auf unwürdige
       Art mürbe machen“, sagt er.
       
       Der Hungerstreik sei immer das letzte Mittel eines Menschen, der sich nicht
       mehr anders zu helfen wisse. Dies sollte von den Behörden berücksichtigt
       und die Fälle der Betroffenen sollten noch einmal überprüft werden.
       „Menschen im Hungerstreik dürfen nicht abgeschoben werden“, fordert Weber.
       
       Yahya S. berichtet jedoch noch von weiteren Missständen. Während seines
       Hungerstreiks sei er trotz anhaltender Nierenschmerzen nur zweimal
       untersucht worden. Dabei betont der Ministeriumssprecher, dass Menschen,
       die in der JVA das Essen verweigern, „täglich dem medizinischen Dienst zur
       Kontrolle ihres Gewichts und ihrer Vitalparameter vorgestellt“ würden. Rein
       theoretisch. Tatsächlich habe es ja keine Hungerstreikende gegeben.
       
       Der Sudanese war in der Haft merklich dünn, fühlte sich schwach und verließ
       kaum mehr sein Bett. Sein Protest hat ihm nichts genutzt. Am 24. Juli wurde
       er abgeschoben. In Italien ist Yahya S. ein anerkannter Flüchtling. Nach
       geltendem Recht steht ihm in Deutschland kein Asyl zu.
       
       Heute lebt der 28-Jährige in der Nähe von Mailand auf der Straße. Gemeinsam
       mit anderen Flüchtlingen hat er Unterschlupf in einem alten Bahnhofsgebäude
       gefunden. Sein Anwalt hatte über einen Dolmetscher Kontakt zu ihm: „Er hat
       ständig Angst, dass die Decke einstürzt.“ Die Zustände seien katastrophal.
       Über die bevorstehende Abschiebung seines Mandanten wurde Dias nicht von
       den Behörden informiert. „Dabei hätte er ja nicht einmal weglaufen können“,
       sagt er.
       
       Die Vorsicht könnte daher rühren, dass ein früherer Versuch, den Sudanesen
       nach Italien auszuweisen, gescheitert war. Anfang Juli saß Yahya S. schon
       einmal im Flugzeug, als der Pilot fragte, ob er mit der Abschiebung
       einverstanden sei.
       
       Yahya S. verneinte, woraufhin sich der Pilot weigerte, ihn mitzunehmen. Der
       Flüchtling wollte auf keinen Fall zurück nach Italien: „Selbst im Sudan war
       es besser“, sagte er damals. Zurück in Abschiebehaft brach er den
       Hungerstreik ab. „Er dachte, dass er sich nicht gegen die Abschiebung zur
       Wehr setzen könne“, sagt Dias – und er hatte recht damit.
       
       17 Aug 2015
       
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