# taz.de -- Kommentar Urteil im Auschwitz-Prozess: Ein Vorbild in Rechtsstaatlichkeit
       
       > Stets scheute die Justiz die Auseinandersetzung mit NS-Verbrechen. Mit
       > dem Urteil gegen Oskar Gröning ist damit jetzt Schluss. Endlich.
       
 (IMG) Bild: Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen: Gröning am Mittwoch nach dem Urteil.
       
       Es ist nicht wichtig, ob der zu vier Jahren Haft verurteilte 94-Jährige
       Oskar Gröning auch tatsächlich ins Gefängnis kommen wird. Wichtig ist
       [1][das Urteil] an sich. Das Landgericht Lüneburg hat an diesem Mittwoch
       Rechtsgeschichte geschrieben – und das gleich in mehrfacher Hinsicht.
       
       Das Urteil hat Schluss gemacht mit einer jahrzehntelang geübten
       juristischen Praxis, nach der im Falle von nationalsozialistischen Tätern
       eine Beihilfe zum Mord nur dann als strafbar galt, wenn dem Betroffenen ein
       individueller Mord nachgewiesen werden konnte. Weil aber genau das in einem
       NS-Vernichtungslager wie Auschwitz kaum nachweisbar war und ist –
       schließlich waren fast alle potenziellen Zeugen der Mordmaschine zum Opfer
       gefallen – gingen Tausende der sogenannten Direkttäter in der
       Bundesrepublik straffrei aus. Diese juristische Praxis war einerseits
       bequem, sparte sie der Justiz doch eine Menge Verfahren nebst bohrender
       Nachfragen.
       
       Andererseits manifestierte sie himmelschreiendes Unrecht. Wer das
       Einbruchswerkzeug für einen Bruch besorgt, ist selbstverständlich
       mitschuldig, genau wie derjenige, der einen zum Mord entschlossenen
       Menschen so lange verbirgt, bis dieser seine Tat ausführen kann.
       
       Nur für die Täter in NS-Vernichtungslagern, wo der Mord industriemäßig
       durchgeführt worden ist, sollte diese Regelung nicht gelten – nicht für die
       Besatzungen auf den Wachttürmen, nicht für die Schreibtischhengste, schon
       gar nicht für die Lokomotivführer, die ihre menschliche Fracht in Auschwitz
       oder Treblinka ablieferten.
       
       ## Willfähige Mediziner und lahme Staatsanwälte
       
       Damit immerhin ist jetzt Schluss. Dabei war die Weigerung der Justiz,
       Beihilfe zum Mord auch als solche vor Gericht zu bringen, nur eine Facette,
       um eine Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen zu verweigern. Man denke
       nur an den angeblichen „Befehlsnotstand“, nach dem die Täter angeblich
       gezwungen waren zu morden, um nicht selbst von ihren Vorgesetzten getötet
       zu werden. Historiker haben mit dieser Geschichtsklitterung längst
       aufgeräumt. Wer sich weigerte zu töten, lief allenfalls Gefahr,
       strafversetzt zu werden, oft aber nicht einmal das.
       
       Das Verfahren gegen Oskar Gröning war ein Vorbild an Rechtsstaatlichkeit.
       Nur zu gerne bemühten sich Gerichte, ein NS-Verfahren schon vor Beginn
       eines Prozesses im Sande verlaufen zu lassen – etwa durch so schleppende
       Ermittlungen, bis der Angeklagte nicht mehr prozessfähig oder verstorben
       war. Mit Eifer betrieben manche Verteidiger eine Verschleppung des
       Verfahrens. Viel zu häufig fanden sich willfähige Mediziner, die den Tätern
       bescheinigten, kurz vor dem Herztod zu stehen – manche dieser Männer
       durften danach noch jahrzehntelang ihren Lebensabend genießen. Es gab lahme
       Staatsanwälte, allzu verständnisvolle Richter, ermattete Nebenkläger, vor
       allem aber Angeklagte, die alles, aber auch alles abstritten (was ihr gutes
       Recht war).
       
       ## Der Dank gilt den Nebenklägern und Überlebenden
       
       Nichts von alledem in Lüneburg. Oskar Gröning bestritt seine Tatbeteiligung
       nicht, wenn er sie auch nicht als strafbewehrt betrachtete. Das Landgericht
       versuchte nicht, das Verfahren loszuwerden.
       
       Vor allem aber gilt den Nebenklägern Dank, die durch ihre beharrliche
       Arbeit das Verfahren überhaupt erst in Gang gesetzt haben – allen voran
       Thomas Walther. Besonderer Respekt aber gilt den Auschwitz-Überlebenden,
       die in Lüneburg Zeugnis über die Verbrechen abgelegt haben.
       
       Ein Prozess wie in Lüneburg hätte vor 50 Jahren nicht nur Rechtsgeschichte
       geschrieben, er wäre Beginn einer Flut weiterer Verfahren gegen NS-Täter in
       Vernichtungslagern geworden. Das ist heute, 70 Jahre nach Ende des
       NS-Regimes nicht mehr möglich. Nahezu alle mutmaßlichen Täter sind längst
       verstorben, unbestraft versteht sich.
       
       Gerade zwei Verfahren sind derzeit noch in Deutschland anhängig, doch es
       bleibt angesichts des Alters der Beschuldigten abzuwarten, ob daraus auch
       Prozesse werden. Die juristische Auseinandersetzung mit den
       NS-Massenverbrechen geht seinem Ende entgegen. Umso wichtiger, dass dieses
       Ende mit einer deutlichen Klarstellung einhergeht.
       
       15 Jul 2015
       
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