# taz.de -- Ex-Richter kritisiert Zschäpe-Anwälte: Der streitlustige Aktenwühler
       
       > Im Stillen durchforstet der Ex-Richter Bernd Heintschel-Heinegg Akten für
       > diverse NSU-Ausschüsse. Nun kritisiert er die Zschäpe-Anwälte.
       
 (IMG) Bild: Nicht erfreut über die Kritik: Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl (links)
       
       MÜNCHEN taz | Zuletzt kannte man Bernd von Heintschel-Heinegg nur als
       stillen Aktenwühler. Wenn überhaupt. Für den NSU-Untersuchungsausschuss im
       Bundestag sichtete der frühere Richter 3.600 Aktenordner, bereiste
       Verfassungsschutzämter - und belieferte die Abgeordneten mit allen
       relevanten Dokumenten. Aktuell macht er diesen Job für die NSU-Ausschüsse
       in NRW, Hessen und Baden-Württemberg. Als „Fährtensucher im
       Dokumentendickicht“ beschrieb sich der 70-jährige Bayer einmal selbst.
       
       Nun wagt sich der Fährtensucher in die Offensiveund attackiert die Anwälte
       von Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess. Bisher „vermag ich eine aktive
       Verteidigung nicht zu erkennen“, schreibt von Heintschel-Heinegg auf einem
       Rechtsblog. Die Anwälte bemerkten offenbar nicht, „in welche Richtung die
       Beweisaufnahme läuft“. Richtung Höchststrafe nämlich. Auch sei irritierend,
       dass die Anwälte - trotz wiederholtem Misstrauensantrag Zschäpes - an ihrem
       Mandat „kleben“. Hätten Verteidiger doch eine „Beistandsfunktion“, die auch
       heißen könne, dass man sich nicht gegen solche Vorwürfe wehrt - sondern
       „seine Entbindung beantragt“.
       
       Das sitzt. In Rechtskreisen wird der Beitrag eifrig diskutiert. Denn von
       Heintschel-Heinegg kennt sich nicht nur in der NSU-Materie aus - er war
       auch Vorgänger von Manfred Götzl am Münchner Oberlandesgerichts. Der ist
       heute Vorsitzender Richter im NSU-Prozess. Von einer „derben Frechheit“,
       twitterte prompt Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl.
       
       ## Zschäpe-Verteidiger: „derbe Frechheit“
       
       Er habe nur auf ein rechtlich „nicht ausdiskutiertes“ Problem hinweisen
       wollen, verteidigt sich von Heintschel-Heinegg. Müssten Verteidiger nicht
       ihre Person zurückstellen, wenn Mandanten, wie im Fall Zschäpe, so massiv
       unzufrieden seien? Er jedenfalls, so Heintschel-Heinegg, würde keinen
       Mandanten vertreten, wenn dieser „nicht restlos überzeugt“ sei, optimal
       verteidigt zu werden.
       
       Seit 2010, seinem 65. Lebensjahr, ist von Heintschel-Heinegg „nur noch“
       Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Universität Regensburg. Mit
       Neonazi-Großprozessen kennt er sich aus - auch mit klaren Worten. Als
       oberster Richter in München verurteilte er 2005 Martin Wiese zu sieben
       Jahren Haft, für dessen Anschlagsplan auf das jüdische Zentrum in München.
       Er beließ es nicht dabei, sondern erklärte Wieses Gruppe auch zur
       „terroristischen Vereinigung“. Dies, so von Heintschell-Heinegg damals,
       auch als „Warnung“ an die rechte Szene.
       
       26 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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