# taz.de -- NSU-Prozess in München: Der vergessliche Verfassungsschützer
       
       > Im NSU-Prozess wird ein Geheimdienstler zu einem berüchtigten V-Mann
       > befragt. Er sagt nur einen Satz: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“
       
 (IMG) Bild: Zeuge einer Farce: Richter Manfred Götzl
       
       München taz | Der Geheimdienstmann legt Wert auf Diskretion, auch im
       Gerichtssaal. Mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze geht Reinhard G. zum
       Zeugentisch. Offenbar ist der Verfassungsschützer gewillt, im NSU-Prozess
       möglichst wenig preiszugeben. Das geht schon bei Richter Manfred Götzls
       Frage nach seinem Vornamen los. „Meiner?“, fragt G. „Ja, natürlich“,
       antwortet Götzl. Danach folgt fast nur noch eine Antwort: „Daran kann ich
       mich nicht erinnern.“
       
       Dabei hatte Reinhard G. durchaus eine relevante Rolle. Der Brandenburger
       Verfassungsschützer betreute einen der berüchtigsten V-Männer im
       NSU-Komplex: Carsten Sz., Tarnname „Piatto“. Von 1994 bis 2000 informierte
       der Neonazi den Geheimdienst über die rechte Szene. Angeworben wurde Sz.
       noch aus der JVA heraus: Er war nach einem Mordversuch an einem Nigerianer
       zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
       
       „Sehr hohe Qualität“ hätten die Informationen von Carsten Sz. gehabt, sagte
       bereits kürzlich dessen zweiter V-Mann-Führer, Gordian Meyer-Plath, heute
       Verfassungsschutzchef in Sachsen. Am Dienstag spricht auch Reinhard G. von
       „umfangreichen Informationen“ durch den V-Mann.
       
       Dazu gehörten auch fünf Hinweise aus dem Jahr 1998 zu dem gerade
       untergetauchten Bombenbauer-Trio Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt. Die Drei
       wollten ins Ausland fliehen, erzählte Sz. damals Reinhard G., finanziert
       durch Banküberfälle. Der V-Mann nannte auch Kontaktpersonen, die dem Trio
       Waffen und Pässe liefern sollten.
       
       An die Meldungen könne er sich nicht mehr genau erinnern, sagt G. vor
       Gericht. „Aber wenn das da so steht, stimmt es schon.“ Ob die Informationen
       weitergeleitet wurden? Auch keine Erinnerung. Reinhard G. fällt eine
       Besprechung mit Thüringer Verfassungsschützern ein. „Da soll ich dabei
       gewesen sein.“ Der Inhalt? Keine Erinnerung.
       
       Selbst Zschäpe zieht die Augenbrauen hoch bei diesen Antworten. Richter
       Götzl reicht es irgendwann. „Zur Pflicht eines Beamten gehört es auch, sich
       vorzubereiten. Das ist Ihnen bekannt?“ Reinhard G. nickt. „Ja.“
       
       Das Mauern passt zum damaligen Ende der durchaus erfolgversprechenden
       Hinweise von Carsten Sz. – sie versiegten. Auch weil das Brandenburger Amt
       damals Hilfe wegen „Quellenschutzes“ verweigerte.
       
       1 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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