# taz.de -- Kohle für die Kirche: Festhalten an den Verträgen?
       
       > Seit 60 Jahren sichert der „Loccumer Vertrag“ die Privilegien der
       > niedersächsischen Landeskirchen. Ist es Zeit, damit aufzuräumen?
       
 (IMG) Bild: Männer und Papiere: 50 Jahre Loccumer Verträge feierten 2005 Bischof Peter Krug (v.l.), Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und EKD-Ratsvorsitzender Bischof Wolfgang Huber.
       
       JA 
       
       von Godehard Baeck
       
       Am 23. April 1955 trat der „Loccumer Vertrag“ zwischen dem Land
       Niedersachsen und den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen in
       Kraft. Gegenstand des Vertrages bildete ähnlich wie beim Konkordat zwischen
       der Katholischen Kirche und Niedersachsen – vom 26. Februar 1965 – eine
       möglichst umfassende Regelung ihrer Beziehungen.
       
       Wenn er auch vom Modell eines geordneten Gegenübers des weltlichen
       Gemeinwesens und eines Religionsverbands mit gegenseitiger Vertragstreue
       ausgeht, ist der Loccumer Vertrag doch nur ein quasi-völkerrechtlicher
       Vertrag. Er war für andere Kirchenverträge der Nachkriegszeit aber Vorbild
       – und ein Erfolgsmodell für die friedliche, freiheitliche und auf
       gegenseitige Respektierung gegründete Zusammenarbeit zwischen Staat und
       Kirche.
       
       Das betrifft neben der Übereinstimmung über den Öffentlichkeitsauftrag der
       Kirchen und ihrer Eigenständigkeit eine Reihe von Punkten – wie zum
       Beispiel die Religionsfreiheit –, die wir als Errungenschaften auch des
       Grundgesetzes betrachten. Eine Reihe von Einzelregelungen betreffen den
       Weiterbestand der Theologischen Fakultät an der Universität Göttingen, den
       Religionsunterricht in öffentlichen Schulen, Seelsorge an Krankenhäusern
       und Strafanstalten und so weiter, die Bestellung kirchlicher Leitungsämter
       und die Anstellungsvoraussetzungen von Pfarrern, vermögensrechtliche
       Fragen, Bildung und Veränderung von Kirchengemeinden und so weiter.
       
       Für die selbständige Regelung ihrer Angelegenheiten tritt die evangelische
       Landeskirche als juristische Person (Körperschaft) öffentlichen Rechts im
       Rechtsverkehr auf, zieht Kirchensteuern ein, wobei die staatlichen
       Einzugsbehörden mit vier Prozent ganz gut dabei mitverdienen. Ausdrücklich
       bekennt sich die Kirche zur Pflege und Erhaltung denkmalsgeschützter
       Gebäude.
       
       Vom Einsatz der Kirche nach den Regelungen des Vertrags hat der Staat große
       Vorteile, und das schon finanziell: Müssten die bisher von den Kirchen
       geleisteten sozialen Aufgaben vom Staat übernommen und bezahlt werden, käme
       ihn das immens teuer. Von Privilegien der Kirche, das heißt einer
       Bevorzugung einer Religionspartei durch den Staat, kann nicht die Rede
       sein. Der Vorwurf eines Widerspruchs zwischen einzelnen Regelungen des
       Loccumer Vertrages und dem Grundgesetz ist zurückzuweisen und auch nie von
       den Hütern des Grundgesetzes verhandelt worden. Die staatlichen
       Sonderzahlungen, fußend unter anderem auf den im
       „Reichsdeputationshauptschluss“ von 1803 getroffenen Vereinbarungen bei der
       damaligen Enteignung kirchlichen Besitzes, könnte man als schwache
       Rekompensation bezeichnen: für die Raubgüter, von denen auch heutige
       Krakeeler in Hannover noch profitieren.
       
       NEIN 
       
       VON Andreas Wyputta
       
       Wer wie zuletzt die Grüne Jugend in Niedersachsen – kurz GJN – am Loccumer
       Vertrag rüttelt, erntet wütende Kommentare besonders von konservativer
       Seite: „Beschämend“ sei die Forderung des Polit-Nachwuchses nach einer
       „echten Trennung von Kirche und Staat“, poltert etwa Björn Thümler,
       Landtagsfraktionschef der CDU.
       
       Dabei hatten die GJN-SprecherInnen Marcel Duda und Imke Byl nur auf
       Anachronismen hingewiesen, die immer weniger Menschen noch hinnehmen
       wollen: In von den Kirchen getragenen, aber zum überwältigen Teil vom Staat
       finanzierten Sozialeinrichtungen wie Kitas, Krankenhäusern und Altenheimen
       gilt ein diskriminierendes kirchliches Arbeitsrecht – dabei schätzen
       Insider, dass die Christen bestenfalls 20 Prozent ihres ach so sozialen
       Engagements selbst tragen.
       
       Trotzdem sind Konfessionslose und Geschiedene bei den kirchlichen Trägern
       ebenso wenig erwünscht wie Homosexuelle, gelten Abtreibungen als
       Teufelswerk. Kurz: Auch 300 Jahre nach Beginn der Aufklärung wird einer
       vorgeblich sekularen Gesellschaft eine religiöse Ideologie auf Staatskosten
       aufgedrückt.
       
       Denn die Bundesrepublik insgesamt beglückt die christlichen
       Religionsgemeinschaften jedes Jahr mit unglaublichen 19 Milliarden – also
       19.000 (!) Millionen – Euro. Mit etwa neun Milliarden bringt die
       Kirchensteuer davon weniger als die Häfte. Die kirchlichen Kitas sind dem
       Staat vier Milliarden wert; Konfessionsschulen kosten zwei Milliarden.
       
       Niedersachsen steht für etwa zehn Prozent dieser Summen gerade. Für die
       evangelische Kirche gesichert wird dieser Geldregen durch den Loccumer
       Vertrag von 1955. Selbst Entschädigungen für Enteignungen während der
       Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts – also für Folgen der Reformen
       Napoleons – sieht dieses angeblich unkündbare Werk noch vor. 43 Millionen
       werden so nur in 2015 fließen. Nach Berechnung der Bürgerrechtsvereinigung
       Humanistische Union hat allein Niedersachsen den Kirchen 1,4 Milliarden
       Euro dieser „Staatsleistungen“ seit 1949 überwiesen.
       
       Zusammen mit evangelischen Würdenträgern beging Niedersachsens
       SPD-Ministerpräsident, der ehemalige Messdiener Stephan Weil, die
       „Festveranstaltung“ zum 60. Jahrestag des Vertrags am Dienstag deshalb
       nicht umsonst leise, still und beinahe heimlich: Einladungen etwa an die
       Presse gab es nicht. Kassiert werden soll unter Ausschluss der
       Öffentlichkeit.
       
       Umso wichtiger, dass Humanisten und Atheisten ein Ende der
       Milliardensubventionen, zumindest aber die Einfügung von Kündigungsklauseln
       in den Loccumer Vertrag gefordert haben – und das wenigstens die
       Nachwuchsorganisation einer Regierungspartei den Mut hatte, sie dabei zu
       unterstützen. Denn die Diskussion um Loccum hat gerade erst begonnen.
       
       23 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Godehard Baeck
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