# taz.de -- 60 Jahre niedersächsischer Vertrag mit Kirchen: Freidenker gegen Privilegien
       
       > Niedersachsen zahlt rund 35 Millionen Euro an die evangelischen Kirchen.
       > Humanisten kritisieren die Extraleistungen und wollen der Kirche
       > kündigen.
       
 (IMG) Bild: Hinter diesen Mauern wurden die Kirchen-Privilegien geregelt: Kloster Loccum.
       
       HAMBURG taz | Die Humanistische Union (HU) hat die Abschaffung von
       Kirchenprivilegien gefordert. Passend zum 60. Jahrestag des Loccumer
       Vertrages, der das Verhältnis des Landes Niedersachsen mit den vier
       evangelischen Landeskirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg und
       Schaumburg-Lippe sowie der evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer
       regelt. Der Vertrag gesteht den Kirchen besondere Rechte zu: das Erheben
       vonr Kirchensteuern etwa.
       
       Neben den evangelischen Kirchen findet auch die niedersächsische
       Landesregierung zum Jahrestag durchweg lobende Worte für den Staatsvertrag.
       Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bezeichnete den Loccumer Vertrag sogar
       als „so erfolgreich, dass er inzwischen nur noch geliebt wird“. Eine
       Begeisterung, die den Humanisten stinkt. Lieben lernen wollen sie die
       Regelung zwischen Kirche und Staat nicht: Sie wollen sie abschaffen.
       Einzelne Teile des Vertrags verstießen gegen das Grundgesetz und seien
       undemokratisch, kritisiert HU-Mitglied Johann-Albrecht Haupt.
       
       So dürften Kirchen zwar Steuern erheben, der Einzug der Abgaben durch die
       Finanzämter sei im Grundgesetz jedoch nicht vorgesehen, sagt Haupt. Er
       erwähnt nicht, dass die Kirchen für diese Leistungen eine Abgabe zahlen –
       in Niedersachsen vier Prozent der Kirchensteuer. Zusammen mit den Einnahmen
       durch die katholischen Kirchen sind das fast 36 Millionen Euro.
       
       Als besonders kritisch empfindet Haupt jedoch die jährlichen
       Staatsleistungen an die Kirchen. Die gehen auf die Enteignung von Kirchen
       zu Zeiten Napoleons zurück. Seither unterstützt der Staat die Kirchen und
       zahlt seit 1919 regelmäßig. Die Kirche bezeichnet die Zahlungen als
       Entschädigung. In diesem Jahr überweist das Land den evangelischen Kirchen
       fast 35 Millionen Euro – ganz unabhängig vom Einzug der Kirchensteuer. Die
       katholischen Diözesen erhalten zudem rund 8,8 Millionen Euro und der
       Landesverband der jüdischen Gemeinden rund 2,4 Millionen Euro.
       
       Die Gelder seien „zweckfreie Zuschüsse, über deren Verwendung die Kirchen
       keinerlei Nachweis erbringen müssen“, kritisiert Haupt. Die Bundesregierung
       hatte es den Ländern im April 2013 freigestellt, ob sie mit den Kirchen in
       Verhandlungen über die Staatsleistungen eintreten. „Aber Niedersachsen
       redet nicht einmal mit den Kirchen“, sagt der Humanist. Die Bevorzugung
       dieser Institutionen – auch im Falle des geplanten Staatsvertrages mit den
       Muslimen – halte er für problematisch. Die Initiative dafür, die Missstände
       aufzulösen, müsse jedoch vom Land kommen. Dass die Kirchen das Geld gerne
       annehmen, hält Haupt für „logisch“.
       
       Die Landesregierung sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Das bestätigt die
       Sprecherin des Kultusministeriums, Susanne Schrammar. Der Loccumer Vertrag
       habe sich bewährt, betont sie. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen
       sei seither „solide und verlässlich“. Bei der Forderung nach einer
       Beendigung der Staatsleistung müssten zudem die Mehrbelastungen für den
       Haushalt berücksichtigt werden. „Die Kirchen haben viele Aufgaben
       übernommen“, sagt Schrammar und verweist auf das Betreiben von Kitas,
       Krankenhäusern und Altenheimen. Die Staatsleistungen seien deshalb
       „sinnvoll eingesetztes Geld“.
       
       Landesbischof Ralf Meister gehört zu denen, die den Loccumer Vertrag
       lieben. Die Staatsleistungen kann die Kirche auch in sein Gehalt
       investieren. Im Haushalt seiner Landeskirche Hannovers machen die
       Staatsleistungen zwar weniger als vier Prozent aus, verzichten möchte der
       Landesbischof dennoch nicht darauf. „Es ist eine vertragliche Verpflichtung
       des Staates“, sagt er. Zur Diskussion will er diese nicht stellen.
       
       Überhaupt versteht Meister nicht, warum die Humanistische Union gerade auf
       diesen Aspekt des Loccumer Vertrages so unnachgiebig pocht. Die
       Bürgerrechtsvereinigung erhalte selbst Geld vom Land – 240.000 Euro
       jährlich wegen ihrer Verfolgung im Nationalsozialismus. Haupt bestreitet
       das. "Der Bischof verwechselt die Humanistische Union ganz offensichtlich
       mit dem Humanisitschen Verband Niedersachsen", vermutet er. Die
       Humanistische Union habe niemals Geld vom Staat erhalten oder auch nur
       beantragt, weder in Niedersachsen, noch anderswo in Deutschland.
       
       Doch die Staatsleistungen sind nicht der einzige Kritikpunkt der
       Humanistischen Union am Loccumer Vertrag. Dieser gelte ohne eine
       Kündigungsklausel auf unbestimmte Zeit, bemängelt Haupt. Keine der beiden
       Parteien könne den Vertrag ohne das Einverständnis der anderen auflösen –
       und das Parlament habe keinen Einfluss auf den Inhalt der Verträge gehabt.
       Zumindest eine solche Kündigungsklausel gehöre in den Vertrag hinein, meint
       der Humanist. Sonst habe die Regelung mit Demokratie nichts zu tun.
       
       3 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrea Scharpen
       
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