# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Speichern erst nach der Sommerpause
       
       > Die Staatsspitzelei namens Vorratsdatenspeicherung muss warten:
       > SPD-Fraktionschef Oppermann schließt die Verabschiedung bis Juli aus.
       
 (IMG) Bild: Bundesjustizminister Heiko Maas mit seinem Smartphone.
       
       Berlin afp | Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung soll erst nach der
       Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Das kündigte
       SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann am Dienstag am Rande der Sitzung der
       SPD-Fraktion in Berlin an. Der frühestmögliche Termin wäre demnach im
       September, teilte die Fraktion dazu weiter mit.
       
       Die Vorratsdatenspeicherung wird an diesem Freitag erstmals im Bundestag
       beraten. Einen offiziellen Zeitplan für das weitere parlamentarische
       Verfahren gab es bislang nicht. Allerdings war verschiedentlich davon die
       Rede gewesen, es könne einen Bundestagsbeschluss noch im Juni oder Juli
       geben.
       
       Das Bundeskabinett hatte Ende Mai den [1][Gesetzentwurf zur
       Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen.] Demnach sollen
       Verbindungsdaten zur Telefon- und Internetkommunikation aller Bürger
       künftig zehn Wochen lang ohne konkreten Verdacht systematisch gespeichert
       werden.
       
       Eine frühere Regelung zur Speicherung für sechs Monate [2][war vom
       Bundesverfassungsgericht gekippt worden]. Ebenso erging es einer
       entsprechenden EU-Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
       [3][Opposition und viele Datenschützer] lehnen allerdings auch die nun
       geplante Neuregelung ab.
       
       Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann erklärte am Dienstag zu
       der Mitteilung Oppermanns, es gehe um „einen unzulässigen Eingriff in die
       Bürgerrechte“. Sie begrüßte aber den späteren Beschlusstermin. Damit komme
       die SPD der Forderung der Grünen nach einem echten Beratungsverfahren mit
       ausführlicher Debatte und einer Ausschussanhörung nach.
       
       Auch in der SPD [4][gibt es Widerstand gegen das geplante Gesetz]. Darüber
       soll auf dem SPD-Parteikonvent am 20. Juni debattiert werden. In mehreren
       Anträgen wird ein Verzicht auf die Neuregelung gefordert.
       
       10 Jun 2015
       
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