# taz.de -- Verfassungsgericht bleibt männlich: Keine Quote für Karlsruhe
       
       > Die Grünen wollten den Frauenanteil am Verfassungsgericht erhöhen. Im
       > Bundestag scheiterten sie aber mit einem Schnellschuss-Antrag.
       
 (IMG) Bild: Von links nach rechts: Mann, Mann, Mann, Frau, Mann, Mann
       
       FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht wird nicht quotiert. Ein
       entsprechender Antrag der Grünen wurde im Bundestag vorige Woche mit den
       Stimmen der Großen Koalition abgelehnt.
       
       Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern.
       Der Antrag der Grünen lautete: „In jeden Senat müssen mindestens drei
       Frauen gewählt werden.“ Es ging also um eine 37,5 Prozent-Quote. „Das ist
       nicht zu viel verlangt, nachdem wir jüngst eine Quote für Aufsichtsräte
       beschlossen haben“, argumentierte die grüne Rechtspolitikerin Renate
       Künast. Unterstützung bekam sie aber nur von der Linken.
       
       Die SPD bezeichnete sich zwar als „Partei der Quote“, lehnte den
       „Schnellschuss“ der Opposition jedoch ab. Tatsächlich hatten die Grünen
       ihren Antrag erst zwei Tage vor der Abstimmung eingebracht – als dürfe
       möglichst niemand etwas von der Forderung mitbekommen.
       
       „Warum sollen nicht auch andere Gerichte quotiert werden?“, fragte der
       SPD-Abgeordnete Matthias Bartke. Der CDU-Rechtspolitiker Volker Ullrich
       sagte: „Verfassungsorgane quotiert man nicht, man respektiert sie.“
       
       ## Schneewittchen-Prinzip
       
       Lange Zeit waren die Senate am Bundesverfassungsgericht nach dem Modell
       „Schneewittchen“ zusammengesetzt (Königstochter und sieben Zwerge = eine
       Richterin und sieben Richter). Am Ersten Senat war dies zuletzt 2011 der
       Fall. Derzeit liegt der Frauenanteil bei immerhin fünf von sechzehn
       RichterInnen. Dem Ersten Senat gehören an: Susanne Baer, Gabriele Britz. Im
       Zweiten Senat sitzen: Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulff und Doris
       König. Schuld am niedrigen Frauenanteil ist vor allem die Union, die in
       mehr als sechs Jahrzehnten erst zwei Frauen nominierte.
       
       Anlass des Grünen-Antrags war eine Änderung des Wahlverfahrens für die acht
       Verfassungsrichter, die vom Bundestag bestimmt werden. Bisher war hierfür
       ein zwölfköpfiges Wahlgremium zuständig. Künftig soll das Gremium nur noch
       Vorschläge machen und die Wahl im Plenum des Bundestags stattfinden. Das
       werde dem Wortlaut des Grundgesetzes, in dem das Wahlgremium nicht erwähnt
       ist, besser gerecht.
       
       Praktisch dürfte sich aber nicht viel ändern. Die Wahl wird weiter mit
       Zweidrittelmehrheit erfolgen und auch künftig soll die Wahl „ohne
       Aussprache“ stattfinden. Eine Frist für öffentliche Diskussionen ist
       weiterhin nicht vorgesehen. Theoretisch kann der Kandidat morgens bekannt
       werden – und schon mittags wird im Plenum gewählt.
       
       Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen, künftig im Plenum zu wählen, wurde
       in der Nacht von Donnerstag auf Freitag einstimmig angenommen.
       
       25 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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