# taz.de -- Neues BKA-Gesetz: Imame abhören erlaubt
       
       > Pfarrer dürfen in Deutschland nicht abgehört werden, Imame nach dem neuen
       > BKA-Gesetz schon. Der Grund: Der Islam ist keine staatlich anerkannte
       > Religionsgemeinschaft.
       
 (IMG) Bild: Sind Imame in Deutschland "Geistliche zweiter Klasse"?
       
       Geistliche sind vor Zugriffen der Polizei weitgehend geschützt, bei ihnen
       sollen sich die Gläubigen offen aussprechen können. Für die muslimischen
       Geistlichen (Imame) in Deutschland gilt das aber nicht. Weil der Islam hier
       nicht als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft gilt, werden Imame von
       den Schutzvorschriften der Strafprozessordnung nicht erfasst. Sie haben
       kein Zeugnisverweigerungsrecht und ihre Telefone und Räumlichkeiten sind
       nicht schutzwürdiger als die von Normalbürgern.
       
       Diese Einstufung der Imame spielt derzeit vor allem bei der Novellierung
       des BKA-Gesetzes eine Rolle. Das Bundeskriminalamt soll zahlreiche
       präventive Anti-Terror-Befugnisse bekommen und zum Beispiel heimlich
       Computer ausforschen dürfen. Nach Protesten der katholischen Kirche sollen
       dabei zwar "Geistliche" geschützt sein, für Imame gälte dieser Schutz
       freilich nicht. Ayyub Axel Köhler, der Vorsitzende des Zentralrats der
       Muslime findet die Einstufung "empörend". Er kritisiert: "Unsere Imame
       dürfen nicht Geistliche zweiter Klasse sein".
       
       Dabei ist das Gesetz eigentlich ganz neutral formuliert. "Zur Verweigerung
       des Zeugnisses sind berechtigt: (...) Geistliche über das, was ihnen in
       ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekanntgeworden ist",
       heißt es in Paragraph 53 der Strafprozessordnung. Erst die Auslegung durch
       die so genannten Kommentare stellt die Weichen gegen die Imame. "Gemeint
       sind nur Geistliche der christlichen Kirchen und der sonstigen staatlich
       anerkannten öffentlich-rechtlicen Religionsgemeinschaften", heißt es etwa
       im Standardkommentar des Juristen Lutz Meyer-Gossner.
       
       Viele berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von
       1953. Damals wurde festgestellt, dass die Prediger der Zeugen Jehovas keine
       "Geistlichen im Sinne der Strafprozessordnung" sind, weil diese damals noch
       nicht den Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft erhalten haben.
       1998 forderte zwar der Deutsche Juristentag: "Das Zeugnisverweigerungsrecht
       für Geistliche sollte auf alle Religionsgemeinschaften erstreckt werden."
       Doch das wird von keinem Kommentar erwähnt.
       
       Die Frage, wer als Geistlicher gilt, hat in den letzten Jahren zunehmend an
       Bedeutung gewonnen. Bei Polizeibefugnissen, die in geschützte Bereiche
       eindringen, werden so genannte Berufsgeheimnisträger wie Geistliche immer
       häufiger ausdrücklich vor Ausforschung geschützt. Was sie nicht aussagen
       müssen, soll sich die Polizei auch nicht durch heimliches Abhören besorgen
       dürfen. So wurden Ende der 90er-Jahre bei der Einführung der akustischen
       Wohnraumüberwachung (großer Lauschangriff) unter anderem die Räume von
       Geistlichen für tabu erklärt. Ende letzten Jahres wurde dieser Schutz auf
       Telefongespräche erstreckt. Und auch beim novellierten BKA-Gesetz ist nun
       nach einigem Hin und Her wohl doch ein Schutz für Geistliche vor
       Anti-Terror-Lausch-Aktionen vorgesehen (taz vom 1.3.2008).
       
       Bei allen Schutzvorschriften wird aber immer auf Paragraph 53 der
       Strafprozessordnung Bezug genommen, der eben Imame ausschließt.
       Medienberichten zufolge hat dies dem Innenministerium die Gewährung von
       Abhörschutz im BKA-Gesetz sehr erleichtert. Auch Justizministerin Brigitte
       Zypries sieht keinen Handlungsbedarf: "Solange keine staatliche Anerkunng
       einer islamischen Religionsgemeinschaft erfolgt ist, fallen Imame nicht
       unter diese Vorschrift", erklärte ein Ministeriums-Sprecher der taz.
       
       Hoffnung kommt ausgerechnet von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Ende
       Januar erläuterte er im Interview mit der Welt, wer in Deutschland
       zeugnisverweigerungsberechtigt ist: "Das sind übrigens nicht nur Pfarrer,
       sondern auch Imame." Wenn es um den Islam geht, ist Schäuble immer wieder
       für Überraschungen gut.
       
       11 Mar 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) BKA-Reformgesetz zur Terrorabwehr: Bischöfe kämpfen um Beichtgeheimnis
       
       Laut geplantem BKA-Gesetz müssen Pfarrer im Zweifelsfall über
       seelsorgerische Gespräche Auskunft geben. Muslimische Geistliche genießen
       noch weniger Schutz.
       
 (DIR) Kommentar Imame-Überwachung: Geistliche zweiter Klasse
       
       Während christliche Geistliche häufig vor den zunehmenden
       Ermittlungsbefugnissen der Polizei besonders geschützt werden, profitieren
       muslimische Geistliche davon nicht.
       
 (DIR) Islam in Deutschland: Muslime streiten über Anerkennung
       
       Der Islam ist in Deutschland keine staatlich anerkannte
       Religionsgemeinschaft. Denn das deutsche Recht ist stark auf christliche
       Kirchen zugeschnitten.