# taz.de -- Kampf gegen Kinderpornoseiten: Sperrlisten werden kommen
> Die große Koalition verständigt sich auf ein unabhängiges Kontrollgremium
> beim Datenschutzbeauftragten, das BKA-Sperrlisten regelmäßig prüfen soll.
(IMG) Bild: In den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf für Internetsperren
Jetzt wird es ernst mit den Internetsperren. Am Donnerstag soll der
Bundestag das entsprechende Gesetz beschließen. In den vergangenen zwei
Wochen hat eine Koalitionsarbeitsgruppe zahlreiche Änderungen am
Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen. Und am Wochenende hat der
SPD-Parteivorstand weitere grundsätzliche Änderungen gefordert. Die im
Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur zusammengeschlossenen Gegner
lehnen den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur ab.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Internetfirmen
künftig den Zugang zu Kinderpornoseiten sperren oder zumindest erschweren
müssen. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll täglich eine Liste der zu
sperrenden Seiten zusammenstellen. Wer als Internetsurfer in Deutschland
versucht, eine gesperrte Seite aufzurufen, wird zu einer erläuternden
Stoppseite geleitet.
Die Verhandlungsführer der Koalition, Martina Krogmann (CDU) und Martin
Dörmann (SPD), haben nun zumindest die Kontrolle der Sperrliste verbessert.
Ein unabhängiges Kontrollgremium soll mindestens alle drei Monate die Liste
anhand von Stichproben überprüfen. Das Gremium kann die Liste auch
"jederzeit" einsehen, wie es in einer der taz vorliegenden aktuellen
Arbeitsfassung des Gesetzentwurfs heißt. Das Kontrollgremium soll aus fünf
Experte bestehen, die vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar
ausgewählt werden.
Um zu verhindern, dass legale oder andere verbotene Inhalte auf der
Kinderporno-Sperrliste landen, steht Betroffenen aber auch der Rechtsweg
offen. Gegen eine Falschlistung ihrer Seiten können sie beim
Verwaltungsgericht klagen.
Auch der Datenschutz wird verbessert. "Verkehrs- und Nutzungsdaten, die bei
der Umleitung auf die Stoppseite anfallen, dürfen nicht für Zwecke der
Strafverfolgung verwendet werden", heißt es im neuesten Gesetzentwurf. So
soll verhindert werden, dass man, versehentlich auf einer Kinderpornoseite
gelandet, mit einem Ermittlungsverfahren rechnen muss. Eine zeitweise
Speicherung der IP-Adressen von Surfern, die auf einer Stoppseite landen,
wird aber ausdrücklich erlaubt.
So weit sind sich Union und SPD bereits einig. Dissens besteht aber noch in
drei Punkten, über die die Koalitionsarbeitsgruppe am Montagabend beraten
will. Die SPD will die Sperrlisten nicht im Telemediengesetz regeln,
sondern in einem speziellen "Zugangserschwerungsgesetz". Dies soll
symbolisch deutlich machen, dass es bei den Sperrlisten nur um
Kinderpornografie geht - und nicht um illegale Musiktauschbörsen,
verfassungsfeindliche Inhalte oder Killerspiele. Hieran wird das Gesetz
sicher nicht scheitern, zumal ein spezielles Gesetz später auch problemlos
für andere Zwecke erweitert werden kann.
Außerdem will die SPD das Gesetz über Internetsperren auf drei Jahre
befristen. Das könnte für die CDU eine höhere Hürde sein. Denn in einer
derzeit erwarteten schwarz-gelben Koalition müsste sie die FDP davon
überzeugen, das Gesetz zu verlängern. Und die FDP ist eher noch skeptischer
als die SPD.
Die größte Hürde dürfte die SPD-Forderung "Löschen vor Sperren" darstellen.
Im Forderungskatalog des SPD-Parteivorstands heißt es dazu: "Das BKA muss
bei Seiten mit kinderpornografischem Inhalt verpflichtet werden, zunächst
die Dienstanbieter zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden."
Das ist in der bisherigen Arbeitsvorlage aber nicht vorgesehen. Danach
sollen bei Seiten, die im EU-Ausland gehostet werden, zunächst die
zuständigen Behörden informiert werden, nicht aber die Provider. Im
außereuropäischen Ausland soll sofort gesperrt werden. Die Provider sollen
laut Gesetzentwurf zwar parallel zur Sperre benachrichtigt werden - aber
nur wenn der Hostprovider in Deutschland sitzt, was natürlich die absolute
Ausnahme ist. Hintergrund des Streits: Das BKA weigert sich (aus Rücksicht
auf die Partnerpolizeien im Ausland), direkte Kontakte zu ausländischen
Privatfirmen aufzunehmen. Sperrgegner gehen davon aus, dass eine direkte
Information der Hostprovider zur schnellen Löschung von Kinderpornoseiten
führen und Sperren im deutschen Netz überflüssig machen würde.
15 Jun 2009
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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