# taz.de -- Kampf gegen Kinderpornoseiten: Sperrlisten werden kommen
       
       > Die große Koalition verständigt sich auf ein unabhängiges Kontrollgremium
       > beim Datenschutzbeauftragten, das BKA-Sperrlisten regelmäßig prüfen soll.
       
 (IMG) Bild: In den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf für Internetsperren
       
       Jetzt wird es ernst mit den Internetsperren. Am Donnerstag soll der
       Bundestag das entsprechende Gesetz beschließen. In den vergangenen zwei
       Wochen hat eine Koalitionsarbeitsgruppe zahlreiche Änderungen am
       Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen. Und am Wochenende hat der
       SPD-Parteivorstand weitere grundsätzliche Änderungen gefordert. Die im
       Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur zusammengeschlossenen Gegner
       lehnen den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur ab.
       
       Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Internetfirmen
       künftig den Zugang zu Kinderpornoseiten sperren oder zumindest erschweren
       müssen. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll täglich eine Liste der zu
       sperrenden Seiten zusammenstellen. Wer als Internetsurfer in Deutschland
       versucht, eine gesperrte Seite aufzurufen, wird zu einer erläuternden
       Stoppseite geleitet.
       
       Die Verhandlungsführer der Koalition, Martina Krogmann (CDU) und Martin
       Dörmann (SPD), haben nun zumindest die Kontrolle der Sperrliste verbessert.
       Ein unabhängiges Kontrollgremium soll mindestens alle drei Monate die Liste
       anhand von Stichproben überprüfen. Das Gremium kann die Liste auch
       "jederzeit" einsehen, wie es in einer der taz vorliegenden aktuellen
       Arbeitsfassung des Gesetzentwurfs heißt. Das Kontrollgremium soll aus fünf
       Experte bestehen, die vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar
       ausgewählt werden.
       
       Um zu verhindern, dass legale oder andere verbotene Inhalte auf der
       Kinderporno-Sperrliste landen, steht Betroffenen aber auch der Rechtsweg
       offen. Gegen eine Falschlistung ihrer Seiten können sie beim
       Verwaltungsgericht klagen.
       
       Auch der Datenschutz wird verbessert. "Verkehrs- und Nutzungsdaten, die bei
       der Umleitung auf die Stoppseite anfallen, dürfen nicht für Zwecke der
       Strafverfolgung verwendet werden", heißt es im neuesten Gesetzentwurf. So
       soll verhindert werden, dass man, versehentlich auf einer Kinderpornoseite
       gelandet, mit einem Ermittlungsverfahren rechnen muss. Eine zeitweise
       Speicherung der IP-Adressen von Surfern, die auf einer Stoppseite landen,
       wird aber ausdrücklich erlaubt.
       
       So weit sind sich Union und SPD bereits einig. Dissens besteht aber noch in
       drei Punkten, über die die Koalitionsarbeitsgruppe am Montagabend beraten
       will. Die SPD will die Sperrlisten nicht im Telemediengesetz regeln,
       sondern in einem speziellen "Zugangserschwerungsgesetz". Dies soll
       symbolisch deutlich machen, dass es bei den Sperrlisten nur um
       Kinderpornografie geht - und nicht um illegale Musiktauschbörsen,
       verfassungsfeindliche Inhalte oder Killerspiele. Hieran wird das Gesetz
       sicher nicht scheitern, zumal ein spezielles Gesetz später auch problemlos
       für andere Zwecke erweitert werden kann.
       
       Außerdem will die SPD das Gesetz über Internetsperren auf drei Jahre
       befristen. Das könnte für die CDU eine höhere Hürde sein. Denn in einer
       derzeit erwarteten schwarz-gelben Koalition müsste sie die FDP davon
       überzeugen, das Gesetz zu verlängern. Und die FDP ist eher noch skeptischer
       als die SPD.
       
       Die größte Hürde dürfte die SPD-Forderung "Löschen vor Sperren" darstellen.
       Im Forderungskatalog des SPD-Parteivorstands heißt es dazu: "Das BKA muss
       bei Seiten mit kinderpornografischem Inhalt verpflichtet werden, zunächst
       die Dienstanbieter zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden."
       
       Das ist in der bisherigen Arbeitsvorlage aber nicht vorgesehen. Danach
       sollen bei Seiten, die im EU-Ausland gehostet werden, zunächst die
       zuständigen Behörden informiert werden, nicht aber die Provider. Im
       außereuropäischen Ausland soll sofort gesperrt werden. Die Provider sollen
       laut Gesetzentwurf zwar parallel zur Sperre benachrichtigt werden - aber
       nur wenn der Hostprovider in Deutschland sitzt, was natürlich die absolute
       Ausnahme ist. Hintergrund des Streits: Das BKA weigert sich (aus Rücksicht
       auf die Partnerpolizeien im Ausland), direkte Kontakte zu ausländischen
       Privatfirmen aufzunehmen. Sperrgegner gehen davon aus, dass eine direkte
       Information der Hostprovider zur schnellen Löschung von Kinderpornoseiten
       führen und Sperren im deutschen Netz überflüssig machen würde.
       
       15 Jun 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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