# taz.de -- Unkenntnis im Kampf gegen Kinderpornos: Sperren als Selbstzweck
       
       > Die Regierung weiß nicht, wo die Server stehen und ob es überhaupt eine
       > relevante Anzahl von Kinderporno-Websites gibt.
       
 (IMG) Bild: Polizist sichtet kinderpornografische Darstellungen in seinem Büro
       
       BERLIN taz | Die Luft für die Bundesregierung wird dünner. Auch wenn die
       parlamentarische Mehrheit für die Einführung von Internetsperren zu stehen
       scheint, kann die Regierung immer weniger erklären, warum der Aufbau einer
       Sperrinfrastruktur überhaupt nötig ist.
       
       Nach Informationen des AK Zensur, in dem die Sperrgegner
       zusammengeschlossen sind, stehen die meisten Kinderpornoserver in
       westlichen Staaten, wo es einerseits leistungsfähige Internetverbindungen
       gibt, andererseits aber auch die Rechtshilfe funktioniert und Provider nach
       entsprechenden Hinweisen die Seiten löschen. Die Bürgerrechtler berufen
       sich auf die Auswertung von Sperrlisten aus skandinavischen Ländern.
       
       Deshalb fragte jetzt die FDP-Fraktion bei der Bundesregierung nach und
       bekam recht vage Antworten. Demnach stehen Kinderpornoserver vor allem in
       "Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine
       diesbezügliche Gesetzgebung existiert". Eine Liste der Länder, in denen
       Kinderpornografie nicht strafbar ist, konnte die Regierung aber nicht
       liefern. "Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse im
       Sinne rechtsvergleichender Studien vor." Konsequenterweise weiß die
       Bundesregierung auch nicht, wie hoch der Anteil der Kinderpornoserver ist,
       die in solchen Staaten stehen.
       
       Auch beim Bundeskriminalamt sieht es nicht besser aus. Die taz fragte nach
       Ländern, in denen die Hostprovider nicht auf Informationen über
       Kinderpornografie reagieren. "Dem BKA liegen hierzu keine belastbaren
       Erkenntnisse vor - derartige Statistiken gibt es weltweit auch nicht", so
       das BKA. Es läge also nahe, die Hostprovider probeweise erst mal direkt zu
       informieren, um zu sehen, ob danach immer noch Bedarf für ein Sperrgesetz
       besteht.
       
       Wenig Klarheit herrscht auch bei der Frage, ob es überhaupt eine relevante
       Anzahl von frei zugänglichen Kinderpornoseiten im Internet gibt. Die
       Bundesregierung behauptet zwar, dass kommerzielle kinderpornografische
       Websites (neben Tauschbörsen) einen "Schwerpunkt bei der Verbreitung von
       Kinderpornografie bilden". Woher sie diese Erkenntnis hat, weiß die
       Bundesregierung allerdings nicht: "Die Bundesregierung verfügt über keine
       detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornografie
       in Deutschland", so die erstaunliche Antwort.
       
       15 Jun 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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