# taz.de -- Antimilitaristen dürfen nicht stören: Friedhofsruhe beim Gelöbnis
> Der Protest gegen das Soldatengelöbnis am Reichstag wird an Orte
> abgeschoben, wo man ihn nicht hört. Eine Demonstration gegen diese
> Beschränkung der Meinungsfreiheit wird darum abgesagt.
(IMG) Bild: Still gestanden: Rekruten beim Gelöbnis 2008
BERLIN taz | Etwa 200 Menschen haben am Montagabend in Berlin am Potsdamer
Platz gegen das Gelöbnis von 400 Bundeswehr-Rekruten demonstriert. Eine
zweite Kundgebung auf der Südseite des Hauptbahnhofs, die von der
Abgeordneten Evrim Baba (Linke) angemeldet worden war, wurde kurzfristig
abgesagt. Die Polizei wollte wegen der Nähe zum Gelöbnis die Kundgebung nur
auf der Nordseite des Bahnhofs gestatten. Daraufhin habe Baba verzichtet,
sagte ein Polizeisprecher der taz.
Bei der Kundgebung am Potsdamer Platz forderte Tobias Pflüger (Linke) den
Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan. An die Politiker gewandt, sagte er:
"Für dieses Morden werdet ihr keine Stimmen bekommen." Die Menge skandierte
das bekannte "Soldaten sind Mörder".
Auf Transparenten stand unter anderem "Bundeswehrmacht in die Grenzen von
1988" oder "Wir geloben zu morden". Die Polizei war mit vier
Hundertschaften präsent. Nach Angaben eines Polizeisprechers verlief die
Kundgebung bis Redaktionsschluss friedlich und ohne Zwischenfälle.
Ursprünglich wollten die Demonstranten vom Bendlerblock, dem Sitz des
Verteidigungsministeriums, zum Ort des Gelöbnisses am Reichstag ziehen. Die
Polizei erlaubte jedoch nur eine Kundgebung am Potsdamer Platz. Das
Berliner Verwaltungsgericht gab in der ersten Instanz der Polizei Recht.
Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hielt das Verbot des
Demonstrationszuges in einer Entscheidung am Montag für rechtmäßig. Die
Begründung der Richter: Zwar müsse sich die Bundeswehr öffentliche Proteste
gefallen lassen, bei der angemeldeten Demonstration sei aber davon
auszugehen, dass das Gelöbnis "empfindlich gestört" oder womöglich sogar
verhindert werden solle. Dafür könne das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit "nicht oder jedenfalls nur mit deutlichen Abstrichen"
in Anspruch genommen werden.
Die Gelöbnix-Initiative überlegt nun, mit einer
Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich klären zu lassen, ob die
Proteste nicht näher am Gelöbnisort erlaubt sein müssen. Schließlich war
bereits im vorigen Jahr eine geplante Demonstration nahe dem Reichstag
untersagt worden.
Nur eine Kundgebung an der südwestlichen Seite des Holocaust-Mahnmals blieb
erlaubt. "In diesem Jahr sind wir nun noch weiter weg", kritisierte Frank
Brendle von der Gelöbnix-Initiative. Die verschärften Auflagen hat auch die
Linke-Abgeordnete Baba zu spüren bekommen, die aus Protest die Kundgebung
am Hauptbahnhof angemeldet hatte.
Auch Heinrich Fink von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) hatte, als er von
dem Verbot des Demonstrationszuges erfuhr, eine Kundgebung am Platz des 18.
März angemeldet, die allerdings an dem Standort komplett verboten wurde.
Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisierte, dass
die Versammlungsfreiheit zum "Kommunikationsgrundrecht" erklärt werde, das
sich höchstens lautlos zu äußern habe. Es entstehe der Eindruck, dass die
aktuell größte Bedrohung der Bundeswehr nicht von den "Taliban am
Hindukusch, sondern von nautischen Hörnern in Berlin" ausgehe.
21 Jul 2009
## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
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