# taz.de -- Antimilitaristen dürfen nicht stören: Friedhofsruhe beim Gelöbnis
       
       > Der Protest gegen das Soldatengelöbnis am Reichstag wird an Orte
       > abgeschoben, wo man ihn nicht hört. Eine Demonstration gegen diese
       > Beschränkung der Meinungsfreiheit wird darum abgesagt.
       
 (IMG) Bild: Still gestanden: Rekruten beim Gelöbnis 2008
       
       BERLIN taz | Etwa 200 Menschen haben am Montagabend in Berlin am Potsdamer
       Platz gegen das Gelöbnis von 400 Bundeswehr-Rekruten demonstriert. Eine
       zweite Kundgebung auf der Südseite des Hauptbahnhofs, die von der
       Abgeordneten Evrim Baba (Linke) angemeldet worden war, wurde kurzfristig
       abgesagt. Die Polizei wollte wegen der Nähe zum Gelöbnis die Kundgebung nur
       auf der Nordseite des Bahnhofs gestatten. Daraufhin habe Baba verzichtet,
       sagte ein Polizeisprecher der taz.
       
       Bei der Kundgebung am Potsdamer Platz forderte Tobias Pflüger (Linke) den
       Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan. An die Politiker gewandt, sagte er:
       "Für dieses Morden werdet ihr keine Stimmen bekommen." Die Menge skandierte
       das bekannte "Soldaten sind Mörder".
       
       Auf Transparenten stand unter anderem "Bundeswehrmacht in die Grenzen von
       1988" oder "Wir geloben zu morden". Die Polizei war mit vier
       Hundertschaften präsent. Nach Angaben eines Polizeisprechers verlief die
       Kundgebung bis Redaktionsschluss friedlich und ohne Zwischenfälle.
       
       Ursprünglich wollten die Demonstranten vom Bendlerblock, dem Sitz des
       Verteidigungsministeriums, zum Ort des Gelöbnisses am Reichstag ziehen. Die
       Polizei erlaubte jedoch nur eine Kundgebung am Potsdamer Platz. Das
       Berliner Verwaltungsgericht gab in der ersten Instanz der Polizei Recht.
       
       Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hielt das Verbot des
       Demonstrationszuges in einer Entscheidung am Montag für rechtmäßig. Die
       Begründung der Richter: Zwar müsse sich die Bundeswehr öffentliche Proteste
       gefallen lassen, bei der angemeldeten Demonstration sei aber davon
       auszugehen, dass das Gelöbnis "empfindlich gestört" oder womöglich sogar
       verhindert werden solle. Dafür könne das Grundrecht auf
       Versammlungsfreiheit "nicht oder jedenfalls nur mit deutlichen Abstrichen"
       in Anspruch genommen werden.
       
       Die Gelöbnix-Initiative überlegt nun, mit einer
       Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich klären zu lassen, ob die
       Proteste nicht näher am Gelöbnisort erlaubt sein müssen. Schließlich war
       bereits im vorigen Jahr eine geplante Demonstration nahe dem Reichstag
       untersagt worden.
       
       Nur eine Kundgebung an der südwestlichen Seite des Holocaust-Mahnmals blieb
       erlaubt. "In diesem Jahr sind wir nun noch weiter weg", kritisierte Frank
       Brendle von der Gelöbnix-Initiative. Die verschärften Auflagen hat auch die
       Linke-Abgeordnete Baba zu spüren bekommen, die aus Protest die Kundgebung
       am Hauptbahnhof angemeldet hatte.
       
       Auch Heinrich Fink von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -
       Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) hatte, als er von
       dem Verbot des Demonstrationszuges erfuhr, eine Kundgebung am Platz des 18.
       März angemeldet, die allerdings an dem Standort komplett verboten wurde.
       
       Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisierte, dass
       die Versammlungsfreiheit zum "Kommunikationsgrundrecht" erklärt werde, das
       sich höchstens lautlos zu äußern habe. Es entstehe der Eindruck, dass die
       aktuell größte Bedrohung der Bundeswehr nicht von den "Taliban am
       Hindukusch, sondern von nautischen Hörnern in Berlin" ausgehe.
       
       21 Jul 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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