# taz.de -- Kommentar Gelöbnix: Proteste nicht verstecken
       
       > Eine Demonstration muss natürlich stören dürfen - auch das
       > Bundeswehrgelöbnis.
       
 (IMG) Bild: Still gestanden: Rekruten beim Gelöbnis 2008
       
       Ob die Gelöbnix-Veranstalter schlau gehandelt haben, als sie die einzige
       genehmigte Kundgebung noch vor Beginn des Gelöbnisses auflösten und die
       Teilnehmer alleine weiterschickten, darüber lässt sich streiten.
       Schließlich stehen Versammlungen unter einem besonderen Schutz: dem des
       Grundgesetzes. Bei einer Demo sind Mittel erlaubt, die sonst nicht so
       einfach einsetzbar sind. Lautsprecherwagen zum Beispiel und Transparente.
       Womöglich wäre also im Rahmen einer Versammlung viel wirksamerer Protest
       möglich gewesen.
       
       Klar ist aber: Zu einem Abbruch aus Protest darf es im nächsten Jahr gar
       nicht erst kommen. Wenn das Gelöbnis zur festen Veranstaltung vor dem
       Reichstag wird, dann müssen die Demonstranten einen Platz bekommen - und
       zwar deutlich näher am Gelöbnisort. Die Argumentation, dass eine Demo die
       eigentliche Veranstaltung nicht stören darf, zieht dabei nicht. Denken wir
       nur an Neonazi-Veranstaltungen und entsprechende Gegendemos, deren Ziel es
       ist, mindestens hörbar Protest zum Ausdruck zu bringen.
       
       Das muss auch die Bundeswehr ertragen. Nicht nur, damit den Soldaten in
       Erinnerung gerufen wird, dass ihre Tätigkeit keineswegs unumstritten ist.
       Sondern vor allem, um die anwesenden Politiker darauf hinzuweisen, dass ein
       Teil ihrer Wähler nichts für Krieg und Militär übrig hat. Und für ein
       öffentliches Gelöbnis, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet,
       schon gar nicht.
       
       21 Jul 2009
       
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