# taz.de -- Prozess wegen Autobrandstiftung: Freispruch für Alexandra R.
       
       > Der Prozess gegen eine 21-Jährige Berlinerin endet mit einer Schlappe für
       > die Ermittler.
       
 (IMG) Bild: Das Tatbild bleibt unklar.
       
       Spätestens seit dem letzten Wochenende stand fest: Die Anklage gegen
       Alexandra R. war nicht mehr zu halten. Trotzdem forderte die Staatsanwältin
       am Dienstag für die 21-jährige Angeklagte drei Jahre Haft wegen versuchter
       Autobrandstiftung - und fuhr eine schwere Schlappe ein. Das Amtsgericht
       folgte dem Antrag der Verteidigerinnen und verkündete Freispruch.
       
       "Durchgreifende Zweifel" an einer Täterschaft der Angeklagten hätten das
       Gericht zu der Entscheidung bewogen, sagte Amtsrichter Andreas Lach in der
       Urteilsbegründung. Möglicherweise sei in der Tatnacht des 18. Mai 2009 in
       Friedrichshain die falsche Person festgenommen worden. Für fünfeinhalb
       Monate Untersuchungshaft bekommt Alexandra R. eine Entschädigung. Der
       Haftbefehl war, wie berichtet, erst am vergangenen Wochenende aufgehoben
       worden.
       
       Von Anfang an hatte das Verfahren an einer Beweisführung der
       Ermittlungsbehörden gekrankt, die zusammengeschustert wirkte. In ihrem
       Plädoyer erklärten sich die Verteidigerinnen Undine Weyers und Martina
       Arndt dies mit "einem hohen politischen Druck", Fahndungserfolge
       vorzuweisen.
       
       Schon im Juli hatte Amtsrichter Lach die Beschuldigte von der Haft
       verschonen wollen, war aber aufgrund einer Beschwerde der
       Staatsanwaltschaft vom Kammergericht daran gehindert worden. Darauf berief
       sich jetzt auch wieder Staatsanwältin Andrea Hoffmann in ihrem Plädoyer.
       Schon das Kammergericht habe im Sommer festgestellt, dass die Strafe auch
       aus generalpräventiven Gründen erheblich ausfallen könne. Das Inbrandsetzen
       von Autos sei in keinster Weise hinnehmbar und sorge in der Bevölkerung
       zunehmend für Verunsicherung.
       
       Alexandra R. war in der Tatnacht von zwei Polizisten in einem Spätkauf
       festgenommen worden. Der eine Beamte hatte zuvor in der Liebigstraße ganz
       kurz eine verdächtige dunkelgekleidete Person mit Basecap gesehen, danach
       einen Feuerschein an einem Mazda. Dieser Hauptbelastungszeuge hatte im
       Prozess eine widersprüchliche Täterbeschreibung abgegeben. Von einem
       "sicheren Wiedererkennen" könne nicht gesprochen werden, sagte Lach in der
       Urteilsbegründung. Auch sonst seien keinerlei Spuren gesichert worden, die
       für eine Täterschaft von Alexandra R. sprächen, sagte Lach. Allein aus der
       Tatsache, dass sie zu Hause Grillanzünder aufbewahrt, Zeitungsartikel über
       Autobrandstiftungen gesammelt habe und zur linken Szene gehöre, dürfe ihr
       kein Strick gedreht werden.
       
       Anders Staatsanwältin Hoffmann. Ihr Eifer, die Angeklagte zu überführen,
       gipfelte im Plädoyer in der Frage: "Wieso hatte sie ein Feuerzeug dabei,
       aber keine Zigaretten"? - "Das grenzt an Böswilligkeit", konterte
       Verteidigerin Weyers mit Verweis auf das Durchsuchungsprotokoll. Darin ist
       eine Schachtel Zigaretten aufgeführt.
       
       3 Nov 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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