# taz.de -- Prozesse gegen Randalierer: Harte Urteile sollen schocken
       
       > Der Berliner Innensenator und die Justiz wollen mit drastischen Strafen
       > 1.-Mai-Vandalen und Autobrandstifter abschrecken. Linke und Anwälte
       > kritisieren das als unverhältnismäßig.
       
 (IMG) Bild: Brandstiftern soll mit den Urteilen der Spaß am Zündeln vergehen.
       
       BERLIN taz | Abschreckung. Das ist offenbar das neue Allheilmittel des
       Innensenators und der Justiz gegen vermeintliche linke Straftäter.
       1.-Mai-Randalierer werden in diesen Tagen vor Gericht so hart bestraft wie
       selten. Vier festgenommenen mutmaßlichen Autobrandstiftern droht die Justiz
       hohe Haftstrafen an. Begründung: "generalpräventive Maßnahmen" - also
       Abschreckung.
       
       Es ist Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der den Ton dabei vorgibt: "Die
       Berliner Justiz urteilt bei 1.-Mai-Straftätern deutlich strenger. Das ist
       zu begrüßen." Es müsse klar werden, dass Flaschen- und Steinwürfe keine
       harmlosen Kavaliersdelikte seien. Er hoffe, so Körting zur taz, dass die
       Justiz auch bei den gefassten Autobrandstiftern "den Weg der 1.-Mai-Urteile
       fortsetzt".
       
       Erst vor einer Woche wurde ein 26-Jähriger vor allem deshalb zu drei Jahren
       und vier Monaten Haft verurteilt, weil er in der Walpurgnisnacht 12
       Flaschen auf Polizisten geworfen hatte. Bereits Ende Juni erhielt ein
       30-Jähriger eine Haftstrafe von gut drei Jahren für 17 Stein- und einen
       Flaschenwurf am 1. Mai. Zuletzt wurde Anfang August ein 27-jähriger
       Flaschenwerfer zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt - auch
       als "deutliches Zeichen an jene, die meinen, sie hätten an diesem Tag einen
       Freibrief", wie es im Urteil heißt.
       
       Gleiches droht nun den 11 bisher gefassten Autobrandstiftern, von denen 4
       in U-Haft sitzen. Im Fall der 21-jährigen Alexandra R. wird diese mit
       Fluchtgefahr begründet angesichts einer zu erwartenden "mehrjährigen
       Freiheitsstrafe". Im Haftbefehl heißt es: Die Häufung der Brandstiftungen
       mache "aus generalpräventiven Gründen im Falle einer Verurteilung die
       Verhängung einer abschreckenden Wirkung bedingenden hohen Freiheitsstrafe
       erforderlich". Die "gravierende Straferwartung" sei "aus der hohen
       Sozialschädlichkeit und des beabsichtigten hohen Schadens der Tat" gegeben.
       
       Als Abschaffung der Unschuldsvermutung und "Einführung des
       Feindstrafrechts" kritisiert dies die zur Unterstützung von Alexandra R.
       gegründete "Soligruppe Alex". "Die Polizei kriegt die Brandstiftungen nicht
       in den Griff und sucht nach Sündenböcken", beschwert sich Patrick Technau
       von der Soligruppe. Es gehe darum, "mit juristisch zweifelhaften Festnahmen
       Ergebnisse zu präsentieren".
       
       Von einer "extremen Vorverurteilung" spricht auch die "Berliner Anti Nato
       Gruppe", in der Alexandra R. Mitglied ist. "Nach Lage der Dinge schätzen
       wir die Chancen von Alexandra für einen unvoreingenommenen Prozess als sehr
       schlecht ein", heißt es in einem Schreiben.
       
       Auch Martina Arndt, Anwältin von R., kritisiert das Vorgehen gegen ihre
       Mandantin als "unverhältnismäßig". "Es gibt nur Indizien, keine Beweise",
       so Arndt. Weder seien Rückstände von Brandbeschleunigern an R.s Kleidung
       gefunden worden noch ihre DNA-Spuren am Tatort. Alles beruhe auf der
       Aussage eines Polizisten, der die 21-Jährige in Tatortnähe gesehen haben
       will.
       
       Auch das wichtigste Indiz der Anklage weist Arndt zurück: Die Polizei hatte
       einen Sprühdosenkopf in der Wohnung von Alexandra R. gefunden - passend zu
       am Tatort aufgefundene Sprühdosen. Ein Gutachten habe keine Hinweise
       gefunden, dass der Sprühkopf je mit den anderen Dosen verbunden war, so
       Arndt. "Ich werde in jedem Fall auf Freispruch verteidigen."
       
       Auch Klaus Rogall, Professor für Strafrecht an der Freien Universität,
       sieht die Begründung einer U-Haft mit einem zu erwartenden hohen, weil
       "generalpräventiven" Urteil, als "problematisch". "Auch für eine Person in
       Untersuchungshaft gilt die Unschuldsvermutung", so Rogall.
       
       Eine Strafzumessung dürfe erst am Prozessende nach erwiesener Schuld
       erfolgen - und nicht bereits zuvor. Dennoch werde das Vorgehen der Berliner
       Justiz "von der juristisch herrschenden Meinung akzeptiert". Kritikwürdig
       sei aber die lange Dauer der U-Haft von R. "Nach drei Monaten sollte man
       allmählich zu Potte kommen", so Rogall.
       
       Innensenator Körting setzt dennoch auf hohe Haftstrafen für die
       Autobrandstifter -"im Rahmen des Strafgesetzes". Im Fall der
       1.-Mai-Prozesse seien die nun ergangenen, teils harten Urteile
       "hervorragende Propaganda" gegen mögliche Krawallmacher im nächsten Jahr,
       so Körting.
       
       18 Aug 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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