# taz.de -- Alexandra R. vor Gericht: Brennender Opel
       
       > Vor dem Amtsgericht Berlin beginnt das Verfahren gegen eine mutmaßliche
       > Autozünderin. Die Beweislage ist äußerst dünn, sagt die Verteidigung. Die
       > Angeklagte sitzt seit Monaten in Haft.
       
 (IMG) Bild: Alexandra R. soll versucht haben, Opel anzuzünden.
       
       Kameraleute bedrängen die Angeklagte. Alexandra R. wird von ihren zwei
       Rechtanwältinnen verdeckt. Erst als die Scheinwerfer ausgeschaltet sind,
       taucht die 21-Jährige wieder auf. Die junge Frau wirkt blass, sie trägt
       eine hellblaue Trainingsjacke, die Haare sind zu einem Pferdeschwanz
       zusammengebunden. Ihre Augen hinter der randlosen Brille gucken ernst. Der
       Lage entsprechend: Alexandra R. sitzt seit über vier Monaten in
       Untersuchungshaft. Sie soll versucht haben, einen Opel anzuzünden. Seit
       Dienstag wird ihr wegen versuchter Brandstiftung vor dem Amtsgericht der
       Prozess gemacht. Es ist eines der ersten Verfahren dieser Art.
       
       Alexandra R. wurde in der Nacht vom 17. zum 18. Mai in Friedrichshain
       festgenommen. "Endlich! Erste Feuer-Chaotin geschnappt", jubelte Springers
       Bild damals. Die Stimmung, die zu dem Zeitpunkt in Berlin herrschte,
       beschreiben ihre Anwältinnen am Dienstag vor Gericht so: Nach mehr als 200
       Brandstiftungen auf Pkws allein 2007 und 2008 habe auf der Polizei ein
       immenser Erfolgsdruck gelastet. R. sei öffentlich vorverurteilt worden, so
       Verteidigerin Martina Arndt. "Die Beweislage ist äußerst dünn", ergänzt
       Verteidigerin Undine Weyers in einer Prozesspause. "Unsere Mandantin sitzt
       auf der Anklagebank, weil die Polizei einen Täter präsentieren musste."
       
       Die Angeklagte selbst schweigt vor Gericht zu den Vorwürfen. Die an ihrer
       Festnahme beteiligte Polizistin L. beschreibt als Zeugin, wie es dazu kam.
       L. war zusammen mit ihrem Kollegen Sch. in einem Streifenwagen in der
       Liebigstraße unterwegs. Der Kollege, nicht sie, habe eine dunkelgekleidete
       jugendliche Person Richtung Frankfurter Tor gehen gesehen, so die Zeugin.
       Dunkel gekleidete Personen seien aufgrund der vielen Brandstiftungen per se
       verdächtig. "Wir waren sensibilisiert", so L.
       
       Man habe kehrtgemacht, um der Person zu folgen. Da hätten sie und ihr
       Kollege an einem der geparkten Autos einen Feuerschein gesehen. Auf einem
       Reifen des Opel hätten drei Grillanzünder gebrannt. Der Kollege Sch. habe
       die Brandsätze mit dem Schlagstock heruntergeschoben, berichtet die Beamtin
       L. Sie selbst sei zu Fuß in Richtung Treppe am Frankfurter Tor gerannt. Von
       dem Moment an, wo sie aus dem Wagen gestiegen sei, habe sie die Straße
       immer im Blick gehabt, aber keine Person gesehen.
       
       Oben auf der Treppe angekommen, habe sie auf dem davorliegenden Platz
       "mittig" eine Person laufen gesehen. Auf dem Platz seien noch zwei, drei
       weitere Menschen gewesen. Ihr Kollege sei mit dem Wagen nachgekommen und
       habe auf eine Person gezeigt, die er an der Statur erkannt haben will. In
       einem Spätkauf wird Alexandra R. kurz darauf festgenommen - in der Hand
       einen 5-Euro-Schein.
       
       Die Beamtin berichtet, dass R. zwei Feuerzeuge und einen Sprühkopf einer
       Sprayflasche bei sich gehabt habe. Am Tatort seien in der Nähe des Opel
       zwei Sprayflaschen gefunden worden. Die Frage, ob der bei R. gefundene
       Sprühkopf zu den Sprayflaschen gehört, ist nach Angaben der
       Rechtsanwältinnen einem Gutachten zufolge negativ beschieden worden.
       
       Alexandra R. war nach ihrer Festnahme zunächst wieder freigekommen, wurde
       zwei Tage später aber erneut inhaftiert. Dass bei der Durchsuchung ihrer
       Wohnung eine geschlossene Packung mit Grillanzündern gefunden wurde, sei
       nicht der ausschlagende Grund dafür gewesen, ist sich Anwältin Weyers
       sicher. Die neuerliche Festnahme sei vielmehr nach einer weiteren
       Vernehmung der Beamten L. und Sch. erfolgt. Der Auftritt des Beamten Sch.
       vor Gericht, geplant für den 13. Oktober, dürfte spannend werden, glaubt
       Anwältin Weyers.
       
       Wäre es nach dem zuständigen Amtsrichter gegangen, wäre die Angeklagte seit
       Sommer gegen Kaution frei. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch dagegen mit
       Erfolg Beschwerde eingelegt. Die Begründung des Kammergerichts: Wegen des
       Vorwurfs sei mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen, zumal in das
       Strafmaß auch generalpräventive Erwägungen einfließen könnten.
       
       30 Sep 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA