# taz.de -- Alexandra R. vor Gericht: Brennender Opel
> Vor dem Amtsgericht Berlin beginnt das Verfahren gegen eine mutmaßliche
> Autozünderin. Die Beweislage ist äußerst dünn, sagt die Verteidigung. Die
> Angeklagte sitzt seit Monaten in Haft.
(IMG) Bild: Alexandra R. soll versucht haben, Opel anzuzünden.
Kameraleute bedrängen die Angeklagte. Alexandra R. wird von ihren zwei
Rechtanwältinnen verdeckt. Erst als die Scheinwerfer ausgeschaltet sind,
taucht die 21-Jährige wieder auf. Die junge Frau wirkt blass, sie trägt
eine hellblaue Trainingsjacke, die Haare sind zu einem Pferdeschwanz
zusammengebunden. Ihre Augen hinter der randlosen Brille gucken ernst. Der
Lage entsprechend: Alexandra R. sitzt seit über vier Monaten in
Untersuchungshaft. Sie soll versucht haben, einen Opel anzuzünden. Seit
Dienstag wird ihr wegen versuchter Brandstiftung vor dem Amtsgericht der
Prozess gemacht. Es ist eines der ersten Verfahren dieser Art.
Alexandra R. wurde in der Nacht vom 17. zum 18. Mai in Friedrichshain
festgenommen. "Endlich! Erste Feuer-Chaotin geschnappt", jubelte Springers
Bild damals. Die Stimmung, die zu dem Zeitpunkt in Berlin herrschte,
beschreiben ihre Anwältinnen am Dienstag vor Gericht so: Nach mehr als 200
Brandstiftungen auf Pkws allein 2007 und 2008 habe auf der Polizei ein
immenser Erfolgsdruck gelastet. R. sei öffentlich vorverurteilt worden, so
Verteidigerin Martina Arndt. "Die Beweislage ist äußerst dünn", ergänzt
Verteidigerin Undine Weyers in einer Prozesspause. "Unsere Mandantin sitzt
auf der Anklagebank, weil die Polizei einen Täter präsentieren musste."
Die Angeklagte selbst schweigt vor Gericht zu den Vorwürfen. Die an ihrer
Festnahme beteiligte Polizistin L. beschreibt als Zeugin, wie es dazu kam.
L. war zusammen mit ihrem Kollegen Sch. in einem Streifenwagen in der
Liebigstraße unterwegs. Der Kollege, nicht sie, habe eine dunkelgekleidete
jugendliche Person Richtung Frankfurter Tor gehen gesehen, so die Zeugin.
Dunkel gekleidete Personen seien aufgrund der vielen Brandstiftungen per se
verdächtig. "Wir waren sensibilisiert", so L.
Man habe kehrtgemacht, um der Person zu folgen. Da hätten sie und ihr
Kollege an einem der geparkten Autos einen Feuerschein gesehen. Auf einem
Reifen des Opel hätten drei Grillanzünder gebrannt. Der Kollege Sch. habe
die Brandsätze mit dem Schlagstock heruntergeschoben, berichtet die Beamtin
L. Sie selbst sei zu Fuß in Richtung Treppe am Frankfurter Tor gerannt. Von
dem Moment an, wo sie aus dem Wagen gestiegen sei, habe sie die Straße
immer im Blick gehabt, aber keine Person gesehen.
Oben auf der Treppe angekommen, habe sie auf dem davorliegenden Platz
"mittig" eine Person laufen gesehen. Auf dem Platz seien noch zwei, drei
weitere Menschen gewesen. Ihr Kollege sei mit dem Wagen nachgekommen und
habe auf eine Person gezeigt, die er an der Statur erkannt haben will. In
einem Spätkauf wird Alexandra R. kurz darauf festgenommen - in der Hand
einen 5-Euro-Schein.
Die Beamtin berichtet, dass R. zwei Feuerzeuge und einen Sprühkopf einer
Sprayflasche bei sich gehabt habe. Am Tatort seien in der Nähe des Opel
zwei Sprayflaschen gefunden worden. Die Frage, ob der bei R. gefundene
Sprühkopf zu den Sprayflaschen gehört, ist nach Angaben der
Rechtsanwältinnen einem Gutachten zufolge negativ beschieden worden.
Alexandra R. war nach ihrer Festnahme zunächst wieder freigekommen, wurde
zwei Tage später aber erneut inhaftiert. Dass bei der Durchsuchung ihrer
Wohnung eine geschlossene Packung mit Grillanzündern gefunden wurde, sei
nicht der ausschlagende Grund dafür gewesen, ist sich Anwältin Weyers
sicher. Die neuerliche Festnahme sei vielmehr nach einer weiteren
Vernehmung der Beamten L. und Sch. erfolgt. Der Auftritt des Beamten Sch.
vor Gericht, geplant für den 13. Oktober, dürfte spannend werden, glaubt
Anwältin Weyers.
Wäre es nach dem zuständigen Amtsrichter gegangen, wäre die Angeklagte seit
Sommer gegen Kaution frei. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch dagegen mit
Erfolg Beschwerde eingelegt. Die Begründung des Kammergerichts: Wegen des
Vorwurfs sei mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen, zumal in das
Strafmaß auch generalpräventive Erwägungen einfließen könnten.
30 Sep 2009
## AUTOREN
(DIR) Plutonia Plarre
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