# taz.de -- Prozess wegen Autobrandstiftung: Landgericht bestätigt Freispruch
       
       > Auch in zweiter Instanz wird Alexandra R. vom Vorwurf der
       > Autobrandstiftung freigesprochen. Der Richter vermutet eine Verwechslung.
       
 (IMG) Bild: Das Tatbild bleibt unklar.
       
       Das Landgericht Berlin hat am gestrigen Dienstag die 22-jährige Alexandra
       R. vom Vorwurf der Autobrandstiftung freigesprochen. Damit bestätigte die
       Kammer ein gleich lautendes Urteil in erster Instanz. "Der Angeklagten ist
       die vorgeworfene Tat nicht sicher nachzuweisen", begründete der Vorsitzende
       Richter Harald Jung die Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft hatte
       zweieinhalb Jahre Haft gefordert.
       
       Die Freigesprochene hatte bereits vor dem ersten Prozess fünf Monate in
       Untersuchungshaft gesessen. Diese Entscheidung, die damals das
       Kammergericht fiel, rechtfertigte Jung nun. Die U-Haft sei damals wegen
       "dringenden Tatverdachts" angemessen gewesen. Jedoch hätte sich der Vorwurf
       in der Hauptverhandlung nicht erhärtet.
       
       Vor dem Landgericht ging es vor allem um Detailfragen. Die geladenen Zeugen
       waren weitgehend dieselben wie in der ersten Instanz, und eine extra in
       Auftrag gegebene chemische Testreihe brachte zwar für die Gutachterin
       überraschende Erkenntnisse, für den Prozess verwertbar waren sie jedoch
       nicht.
       
       So fragten Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger nach der Richtung,
       in die die Kühlschranktüren des Spätkaufs aufgehen, wo R. festgenommen
       wurde, und immer wieder nach dem Verbleib des mysteriösen Basecaps, das der
       Polizist auf dem Kopf der verdächtigten Person gesehen haben will, das aber
       auf keiner Asservatenliste auftauchte. Alles in der Hoffnung, Hinweise zu
       finden, die eine Tat wahrscheinlich, möglich oder unmöglich erscheinen
       lassen.
       
       Die Widersprüche und Zweifel waren es schließlich, die zum Freispruch von
       Alexandra R. führten. "Die Kammer geht davon aus, dass die Angeklagte Opfer
       einer Verwechselung geworden ist", sagte Jung. Das Gericht zweifelte damit
       an der Aussage des Polizisten Sch., die Festgenommene sei auch die Person
       am Tatort gewesen. Auf diesem Wiedererkennen basierte allerdings die
       Anklage. Allerdings hat Sch. erst in seiner zweiten Vernehmung angegeben,
       dass er die Person am Tatort erkannt habe.
       
       Allerdings sei es zu dem Zeitpunkt nicht nur dunkel, sondern auch
       regnerisch gewesen und das Gesicht der Person am Tatort möglicherweise zum
       Teil durch ein Basecap verdeckt - hier widersprechen sich die Aussagen des
       Polizisten.
       
       Die Verteidigung äußerte in ihren Plädoyers die Vermutung, dass der Zeuge
       seine Aussage nach einer Beeinflussung von höherer Ebene verändert habe, um
       so überhaupt eine Anklage zu ermöglichen. Hintergrund der Vermutung: Die
       nun Freigesprochene war zum Zeitpunkt der Festnahme die erste Person, die
       nach einer monatelangen Serie von Brandanschlägen auf Autos als politisch
       motivierte Täterin präsentiert wurde. Entsprechend groß war die Empörung
       der Boulevardmedien, als sie kurz nach ihrer Festnahme wieder freigelassen
       wurde - nur um kurz darauf erneut festgenommen zu werden.
       
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eine
       Woche Zeit, Revision einzulegen.
       
       30 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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