# taz.de -- BGH zum Oury-Jalloh-Feuertod: Freispruch könnte aufgehoben werden
       
       > Vermutlich muss der Oury-Jalloh-Prozess wiederholt werden. Die
       > BGH-Richterin sieht eine lückenhafte Beweiswürdigung beim Freispruch für
       > einen Polizisten.
       
 (IMG) Bild: Demonstration gegen die "schleichende Aufklärung" des Feuertods.
       
       Beim Bundesgerichtshof zeichnet sich eine dicke Überraschung ab. Der
       Prozess um den Tod von Oury Jalloh, der vor fünf Jahren in einer Dessauer
       Polizeizelle verbrannte, muss vermutlich wiederholt werden. Dies deutete
       sich gestern bei der Revisionsverhandlung in Karlsruhe an. Dem Polizisten
       Andreas S. würde dann doch eine Verurteilung drohen.
       
       Der in Dessau lebende Afrikaner Oury Jalloh war im Januar 2005 schwer
       betrunken in Gewahrsam genommen worden. Wenige Stunden später verbrannte
       der Mann aus Sierra Leon in seiner Ausnüchterungszelle, weil die Matraze in
       Brand geraten war. Der gefesselte Flüchtling soll sie, so die Ermittler,
       mit einem übersehenen Feuerzeug selbst angezündet haben.
       
       Angeklagt wurde schließlich der damalige Dienstgruppenleiter, Haupkommissar
       Andreas S., und ein weiterer Polizist. S. wurde Körperverletzung mit
       Todesfolge vorgeworfen, weil er das Signal eines Rauchmelders mehrfach
       abschaltete, statt sofort Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Nach einem
       eineinhalbjährigen Prozess wurden beide Polizisten jedoch im Dezember 2008
       vom Landgericht Dessau freigesprochen. Jalloh hätte eh nicht gerettet
       werden können, meinten die Dessauer Richter. Staatsanwalt und Nebenklage
       reichten Revision ein.
       
       Ulrich von Klinggräff forderte im Namen der Nebenklage gestern eine
       Aufhebung der Freisprüche. Das Gericht habe die ursprüngliche Aussage einer
       Polizistin, die ihren Chef S. zunächst belastete, später ihre Aussage aber
       immer mehr abschwächte, zu wenig berücksichtigt. Doch an diesem Punkt sah
       die Vorsitzende Richterin Ingeborg Tepperwien keinen Schwachpunkt des
       Urteils. In der Revision sei die Beweiswürdigung der Vorinstanz
       grundsätzlich zu akzeptieren. "Den möglichen Gruppendruck haben die
       Dessauer Richter sicher gesehen und in Rechnung gestellt."
       
       Tepperwien benannte jedoch eine andere potenzielle Lücke in der
       Beweisführung des Landgerichts. Möglicherweise habe der Rauchmelder in
       Jallohs Zelle nicht erst angeschlagen, als das Innere der Matraze
       lichterloh brannte, sondern schon, als Jalloh die unbrennbare Hülle der
       Matraze ankokelte. Falls aber der Rauchmelder bereits Minuten früher
       anschlug als bisher angenommen, hätte Jalloh von Dienstgruppenleiter
       Andreas S. wohl noch gerettet werden können – wenn er sofort auf den Alarm
       reagiert hätte. Dies müsste dann ein neuer Prozess klären.
       
       Ob der Freispruch für den Polizisten aufgehoben wird, will der BGH am 7.
       Januar verkünden, ausgerechnet am Todestag von Oury Jalloh. Die zahlreich
       anwesenden Freunde von Jalloh protestierten sofort, weil sie an diesem Tag
       eigentlich in Dessau demonstrieren wollten.
       
       17 Dec 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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