# taz.de -- Freispruch gegen Polizisten aufgehoben: Oury-Jalloh-Prozess wird wiederholt
       
       > Der BGH in Karlsruhe hat entschieden, dass der Feuertod des Afrikaners in
       > einer Dessauer Polizeizelle neu aufgerollt wird. Das Urteil des
       > Landgerichts weise Lücken auf.
       
 (IMG) Bild: Oury-Jalloh-Gedenkdemo zum 4. Todestag am 7. Januar 2009 in Dessau.
       
       DESSAU taz/dpa | Als das Landgericht Dessau-Roßlau im Dezember 2008 zwei
       angeklagte Polizeibeamte vom Verdacht der Mitschuld am Feuertod des
       afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh freisprach, reichten die Reaktionen
       von Enttäuschung bis zu offener Empörung. Staatsanwaltschaft und Nebenklage
       beantragten umgehend Revision. Am heutigen Donnerstag, dem fünften Todestag
       Jallohs, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun entschieden, dass der
       Fall erneut aufgerollt werden muss.
       
       Es ging speziell um den ehemaligen Dienstgruppenleiter Andreas S., während
       der Freispruch für seinen Kollegen Hans-Ulrich M. auch von der
       Staatsanwaltschaft gefordert worden war. Nach Auffassung der Karlsruher
       Richter weist das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom Dezember 2008
       zahlreiche Lücken auf. Die Richter des BGH äußerten zudem Zweifel daran, ob
       der Ablauf des Geschehens am Tag des Brandes vom Landgericht zutreffend
       festgestellt wurde. Die Richter in Sachsen-Anhalt hatten einen
       Dienstgruppenleiter vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge
       freigesprochen. Der aus Sierra Leone stammende 23-Jährige war genau vor
       fünfJahren in einer Polizeizelle verbrannt.
       
       In den Morgenstunden des 7. Januar 2005 wurde der junge Afrikaner Jalloh
       festgenommen. In angetrunkenem Zustand soll er mit Reinigungsarbeiten
       beschäftigte Frauen belästigt haben. Weil er Widerstand leistete, wurde er
       in einem Keller des Dessauer Polizeireviers auf eine Pritsche gefesselt.
       Alarmsignale des Rauchmelders aus der Zelle zur Mittagszeit wurden vom
       Dienstgruppenleiter zunächst ignoriert. Dabei sollen auch rassistische
       Äußerungen gefallen sein. Als die Beamten schließlich reagierten, kam wegen
       heftiger Rauchentwicklung in der Zelle bereits jede Hilfe für den Afrikaner
       zu spät. Oury Jalloh verbrannte, weil er gefesselt angeblich seine Matratze
       mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben soll.
       
       Gutachter kamen schon 2006 zu dem Schluss, dass der Asylbewerber hätte
       gerettet werden können. Seine ebenso schrecklichen wie mysteriösen
       Todesumstände wurden in dem langwierigen und mehrfach unterbrochenen
       Prozess nie geklärt.
       
       Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) ermahnte nach dem
       Urteil die Beamten, pflichtgemäß zur Wahrheitsfindung beizutragen.
       
       In umfangreichen Analysen und Stellungnahmen setzen sich
       Menschenrechtsorganisationen und die Gedenkinitiative Oury Jalloh weiterhin
       mit dem Fall auseinander. Auch am heutigen fünften Todestag beginnt am
       Dessauer Hauptbahnhof um 14 Uhr eine Demonstration.
       
       7 Jan 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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