# taz.de -- Datenschützer gegen Elena: Vom Monster zur Göttin
> Die Datenschutzbewegung plant die nächste Verfassungsbeschwerde und
> sammelt Kläger gegen die Speicherung von Sozialdaten. 40 Millionen Bürger
> sind betroffen.
(IMG) Bild: Datenschützer protestieren gegen Elena.
Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungen wollen
Datenschützer nun die Arbeitnehmerdaten-Speicherung Elena mit einer
Verfassungsbeschwerde [1][stoppen]. Der "Verein zur Förderung des
öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs" (Foebud) ruft seit
Montag dazu auf, sich an einer Sammelbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht zu beteiligen. Unterstützt wird der Aufruf unter
anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Gewerkschaft
Ver.di.
Seit dem 1. Januar müssen Arbeitgeber Daten aus den monatlichen Lohn- und
Gehaltsabrechnungen nach Würzburg weitergeben, an die Zentrale
Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Datei enthält nicht
nur Angaben zum Verdienst von etwa 40 Millionen Beschäftigten, sondern auch
zum Beispiel Krankheitstage und Fehlzeiten. In ein Freitext-Feld kann der
Arbeitgeber weitere Angaben eintragen. Offizielles Ziel von Elena, dem
"elektronische Entgeltnachweis", der dann ab 2012 von den Behörden genutzt
werden soll, ist es, Bürokratie abzubauen. Vier Anträge auf
Sozialleistungen könnten mit den Daten quasi per Mausklick gestellt werden.
"Das Ausmaß der Speicherung sensibler Daten und der Nutzen sind hier
absolut nicht verhältnismäßig", sagt Foebud-Sprecherin Rena Tangens.
Für eine Beschwerde gegen das Elena zugrunde liegende Gesetz eilt es jetzt
allerdings. Für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze gilt eine Frist von
einem Jahr, deshalb sammelt Foebud nur noch bis zum 25. März.
Innerhalb der ersten 24 Stunden haben bereits etwa 5.000 Personen das
Dokument ausgefüllt und heruntergeladen, dass sie per Post an Foebud
schicken müssen. Dass die Beschwerde erst jetzt ausgearbeitet wurde, liegt
daran, dass sie sich auf das Verfassungsgerichtsurteil vom 2. März bezieht.
Die Richter hatten die Speicherung von Telekommunikationsdaten in geltender
Form gekippt und sich grundsätzlich zur Vorratsspeicherung geäußert.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der nach der
Vorratsdatenspeicherung nun auch die Elena-Beschwerde formuliert hat,
erhofft sich aus dem Urteil Chancen für seinen neuen Fall. So habe das
Gericht etwa gefordert, dass Speicherung und Verwendung der Daten im selben
Gesetz benannt werden müssten. Was genau gespeichert werde, regle bei Elena
aber die Verwaltung.
"Die Erfolgsaussichten sind fifty-fifty", schätzt der
schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Im letzten
Urteil ging es um den Sicherheitsbereich und private Stellen speicherten
die Daten, dieses Mal ist es eine staatliche Stelle, die Sozialdaten
speichert - "das lässt sich nicht ohne weiteres vergleichen". Weichert
fordert vor allem Verschlüsselungstechnik, bei der nur der Einzelne über
den Abruf seiner Daten entscheide. "Dann wäre Elena wirklich eine schöne
Göttin und kein hässliches Monster mehr", sagt er.
17 Mar 2010
## LINKS
(DIR) [1] http://petition.foebud.org/ELENA
## AUTOREN
(DIR) Luise Strothmann
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