# taz.de -- Interview Gebetsraum-Urteil: "Ein brandgefährliches Urteil"
       
       > Die Juristin Kirsten Wiese kritisiert das Gebetsverbot für einen
       > muslimischen Schüler. Es stelle die Religionsfreiheit infrage und
       > beschwöre Konflikte herauf – und sei überdies völlig unverhältnismäßig.
       
 (IMG) Bild: Gebetsteppich, gesehen am Frankfurter Flughafen.
       
       taz: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einem muslimischen
       Schüler verboten, in der Schule zu beten, weil dies den Schulfrieden
       bedrohe. Hat dieses Urteil grundsätzliche Bedeutung? 
       
       Kirsten Wiese: Ja. Hier wird ein ganz neues Konfliktfeld eröffnet. Bisher
       wurde mit Blick auf den Schulfrieden vor allem die Freiheit von Lehrkräften
       eingeschränkt, ein Kopftuch zu tragen. Jetzt kommt auch die
       Religionsfreiheit von Schülern in den Blick.
       
       Dürfen Schülerinnen in der Schule künftig noch ein Kopftuch tragen? 
       
       Wenn man den Grundgedanken des OVG-Urteils ernst nimmt, ist auch das
       Kopftuch ein sichtbares Zeichen der Religionsausübung, das zur Wahrung des
       Schulfriedens verboten werden könnte. Das Gleiche könnte für Kreuze an
       Halsketten von Schülerinnen und Schülern gelten. Möglicherweise droht bald
       hunderten von Schülerinnen, die ihr Kopftuch nicht abnehmen wollen, der
       Schulausschluss. Dieses Urteil ist brandgefährlich, weil es ohne Not die
       Konflikte heraufbeschwört, die es angeblich vermeiden will.
       
       Wird das Urteil Bestand haben? 
       
       Wohl kaum. Spätestens das Bundesverfassungsgericht wird diese
       Fehlentscheidung korrigieren. Ich kann dem betroffenen jungen Mann nur
       raten, Rechtsmittel einzulegen.
       
       Was kritisieren Sie an dem Berliner Urteil? 
       
       Ein präventives Gebetsverbot ist völlig unverhältnismäßig. Die Annahme,
       dass das Gebet eines Schülers in der Schulpause zu Konflikten führt, ist
       nicht durch die bisherigen Erfahrungen gedeckt. Der Schüler hat sein Gebet
       oft in leeren Klassenzimmern oder der Umkleide zur Turnhalle verrichtet -
       so zurückhaltend, dass die Schule dies gar nicht bemerkte und sogar seine
       religiöse Motivation in Frage stellte. Ein Gebetsverbot wäre allenfalls
       möglich, wenn Konflikte tatsächlich eingetreten sind. Und auch dann fragt
       sich, warum die Schule gegen den Betenden vorgehen soll und nicht zunächst
       Lösungen sucht, die einer Toleranzkultur entsprechen.
       
       Muss die Schule dann für alle, die beten wollen, Gebetsräume bereitstellen? 
       
       Nein, aber das ist auch nicht nötig. Die Diskussion um Gebetsräume beruht
       ja nur auf der falschen Annahme von Schule und OVG, dass ein Gebet
       allenfalls hinter verschlossenen Türen erlaubt werden könne. Der junge Mann
       hat keinen Gebetsraum gefordert, er hat nur gegen das generelle
       Gebetsverbot der Schule geklagt. Das vom OVG als unlösbar angesehene
       Problem, dass nun alle an der Schule vertretenen Religionen eigene
       Gebetsräume fordern könnten, stellt sich also gar nicht.
       
       Die Schule beruft sich auf die Neutralität des Staates. Religion habe
       deshalb in der Schule nichts zu suchen. 
       
       Das ist ein ganz falsches Verständnis. Neutralität des Staates heißt ja
       nur, dass er alle Religionen gleich behandeln muss. Es gibt in Deutschland
       keine strikte Trennung von Kirche und Staat wie in Frankreich. Deshalb
       zieht in Deutschland zum Beispiel der Staat die Kirchensteuer ein und
       bezahlt die Religionslehrer.
       
       29 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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