# taz.de -- Kommentar Beten in der Schule: Kein Thema für die Justiz
       
       > Das Problem mit Gebeten an Schulen sollte nicht per Gerichtsurteil gelöst
       > werden. Schule sollen auch einen toleranten Umgang vermitteln. Dazu
       > gehört, nicht immer gleich vors Gericht zu ziehen.
       
 (IMG) Bild: Gebetsteppich, gesehen am Frankfurter Flughafen.
       
       Soll ein Schüler muslimischen Glaubens in der Schule sein Gebet verrichten
       dürfen? Das Berliner Verwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr diese Frage
       positiv beantwortet: Er darf – außerhalb der Unterrichtszeiten und so, dass
       er andere mit seinem Gebet nicht stört. Am Donnerstag nun kippte das
       Oberwaltungsgericht Berlin dieses Urteil.
       
       Das Gericht folgte damit der Argumentation der Berliner Schulverwaltung:
       Das öffentlich verrichtete Gebet könne an den multireligiösen Schulen den
       Schulfrieden stören. Dem Schüler einen besonderen Raum für das Gebet zur
       Verfügung zu stellen, könnten Schulen aber nicht leisten – zumal diese
       Forderung dann auch den Angehörigen anderer Religionen erfüllt werden
       müsse.
       
       So weit, so gut. Man mag sich tatsächlich fragen, ob private
       Religionsausübung im Sozialraum Schule, die als Institution
       weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist, etwas zu suchen hat.
       
       #In Berlin geht diese Neutralität so weit, dass Religionsunterricht nicht
       als reguläres Schulfach erteilt, sondern als freiwillige Unterrichtsstunde
       von den Religionsgemeinschaften selbst angeboten wird.
       
       Gleichzeitig baut Berlin gerade die Mehrheit seiner Schulen zu
       Ganztagsschulen um. Für muslimische SchülerInnen, die die religiöse
       Vorschrift des täglich fünfmaligen Gebets einhalten möchten, ergibt sich
       daraus tatsächlich ein Problem.
       
       Es ist ein praktisches Problem in der Vielfalt einer
       Einwanderungsgesellschaft: Und genau vor diesem Hintergrund ist der Prozess
       um das Schulgebet auch eine Farce. Schule, die Kindern ja gerade auch das
       demokratische Zusammenleben, den toleranten Umgang vermitteln soll, muss
       solche Fragen anders als per Gerichtsurteil lösen können.
       
       Dass der Prozess in Berlin der erste dieser Art 50 Jahre nach Beginn der
       Einwanderung von Muslimen ist, lässt immerhin hoffen, dass die meisten
       Schulen das auch können.
       
       29 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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