# taz.de -- Gebetsraumprozess: Schulgebet muss wieder vor Gericht
       
       > Die CDU freut sich, dass der Senat in die nächste Instanz geht: Der Staat
       > dürfe nicht die Ausübung der Religion für Schüler organisieren. FDP
       > fordert Rot-Rot dagegen auf, nicht den "Prozesshuber" zu geben.
       
       Die Entscheidung von Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD), Berufung gegen
       das sogenannte Gebetsraum-Urteil einzulegen, hat zu gegensätzlichen
       Reaktionen geführt. Der Senator solle nicht "den Prozesshuber geben", meint
       etwa Mieke Senftleben, bildungspolitische Sprecherin der FDP im
       Abgeordnetenhaus. Zöllner solle stattdessen das Urteil, das muslimischen
       SchülerInnen das Beten in der Schule gestattet, akzeptieren. Ganz anders
       sieht das ihr CDU-Kollege Sascha Steuer: Es sei nötig, dass eine
       Grundsatzentscheidung falle, die "nicht so umstritten ist wie das erste
       Urteil", so Steuer.
       
       Das im September vom Berliner Verwaltungsgericht beschlossene Urteil hatte
       einem muslimischen Schüler eines Gymnasiums in Mitte das Recht
       zugesprochen, während der Schulzeit zu beten. Das müsse allerdings
       außerhalb der Unterrichtszeit geschehen, so das Gericht. Der Schule wurde
       aufgetragen, dafür zu sorgen, dass dies nicht zu "unzumutbaren
       Beeinträchtigungen des Schulbetriebs" führe. Dies war vielfach als
       grundsätzliche Verpflichtung der Schulen zur Einrichtung von Gebetsräumen
       interpretiert worden.
       
       Zöllner will nun gegen das Urteil angehen, um "die Sache zweifelsfrei zu
       klären". Dazu fühle er sich den Schulen gegenüber verpflichtet, so Zöllner,
       denn: "Ich gehe davon aus, dass wir in sehr vielen Schulen dieses Problem
       haben." Die Schulen dürften deshalb damit nicht allein gelassen werden.
       
       Bei den Grünen stößt die Entscheidung des Senators auf Zustimmung: Das
       Urteil des Verwaltungsgerichts habe zu "großer Verunsicherung" in den
       Schulen geführt, so die migrationspolitische Sprecherin der Grünen im
       Abgeordnetenhaus, Canan Bayram. Es sei deshalb wichtig, "Klarheit zu
       schaffen", so Bayram. Grundsätzlich hielten die Grünen es für die Schulen
       nicht zumutbar, Gebetsräume zur Verfügung zu stellen - auch, weil damit der
       Druck gläubiger SchülerInnen auf andere muslimische MitschülerInnen steigen
       könne, am Gebet teilzunehmen.
       
       Laut der Antwort von Bildungsstaatssekretärin Claudia Zinke auf eine
       parlamentarische Anfrage des Grünen-Bildungspolitikers Özcan Multu gibt es
       derzeit an zwei weiteren Berliner Schulen Anfragen von SchülerInnen nach
       der Einrichtung von Gebetsräumen.
       
       Es lägen ihm keine Hinweise darauf vor, dass das Verrichten von Gebeten
       oder das Einrichten von Gebetsräumen ein dringendes Problem an vielen
       Schulen sei, sagt auch Peter Sinram, Sprecher der Berliner Gewerkschaft
       Erziehung und Wissenschaft (GEW). Dennoch begrüßt auch die GEW Zöllners
       Entscheidung einer weiteren gerichtlichen Klärung. Es müsse Rechtsklarheit
       darüber hergestellt werden, inwieweit sich Schulen auf die individuellen
       Rechte der Schüler auf freie Religionsausübung einzustellen hätten, so
       Sinram.
       
       Für CDU-Mann Steuer steht fest: Es könne nicht Aufgabe des Staats sein, die
       Religionsausübung der Schüler zu organisieren. Die Liberale Mieke
       Senftleben sieht dagegen den Staat in der Verantwortung, "für ein
       ausgeglichenes Miteinander der Religionsgemeinschaften zu sorgen". Dies sei
       nicht durch Prozesse zu erreichen: "Respekt und Toleranz gegenüber
       Andersgläubigen erwirkt man durch Aufklärung, nicht durch Dramatisierung
       und Stigmatisierung." Wann die nächste Instanz urteilt, steht noch nicht
       fest. AWI
       
       21 Nov 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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