# taz.de -- Urteil zur Religionsausübung: Gebet gefährdet Schulfrieden
       
       > Das Oberverwaltungsgericht Berlin hebt in zweiter Instanz ein Urteil auf.
       > Ein 16-jähriger Muslim darf nun doch nicht während der Schulzeit beten.
       > Die Schule befürchtet Konflikte.
       
 (IMG) Bild: Der Gymnasiast Yunus M. (r) unterhält sich im Oberverwaltungsgericht in Berlin zu Beginn der Verhandlung mit seinem Anwalt Bülent Yasar.
       
       BERLIN taz | Ein Berliner Schüler darf nun doch nicht während der Schulzeit
       das islamische Gebet verrichten. Das Oberverwaltungsgericht hob am
       Donnerstag in zweiter Instanz ein Urteil vom vergangenen September auf. Das
       Verwaltungsgericht hatte damals 16-jährigen Yunus M. zugesprochen, einmal
       täglich außerhalb der Unterrichtszeiten in der Schule zu beten. Die
       Berliner Senatsschulverwaltung habe nun glaubhaft machen können, dass der
       Schulfrieden durch das tägliche Gebet gefährdet sei, so die Richter. Der
       Streit ist der erste dieser Art in Berlin, wo seit Jahren viele Schulen
       einen hohen Anteil muslimischer SchülerInnen haben. Die Revision zum
       Bundesverwaltungsgericht ist möglich.
       
       Yunus M. hatte gegen seine Schule geklagt, nachdem die Schulleitung ihm
       untersagt hatte, gemeinsam mit anderen auf dem Flur zu beten. Dem
       Verwaltungsgericht hatte der Jugendliche glaubhaft gemacht, dass er
       "strenggläubiger" Muslim sei, der die im Islam vorgeschriebenen täglichen
       fünf Gebete einhalte. Das Gericht hatte der Schule damals vorgeschrieben,
       ihm wenigstens einmal täglich die Möglichkeit zu beten einzuräumen -
       außerhalb der Unterrichtszeiten und so, dass der Schulbetrieb nicht gestört
       werde. Die Einrichtung eines speziellen Raums dafür schreibt die oft
       fälschlich als "Gebetsraum-Urteil" bezeichnete Entscheidung nicht vor.
       
       Die Landesschulverwaltung war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die
       Argumentation: An der Schule lernen Schüler verschiedener Religionen,
       bereits jetzt sei es zu Konflikten gekommen. Diese seien nur zu vermeiden,
       wenn der Betende einen eigenen Raum zur Verfügung gestellt bekäme. Die
       Schule könne das aber nicht leisten, zumal Angehörige anderer Religionen
       dann ebenfalls entsprechende Ansprüche erheben könnten. Der Rechtsanwalt
       des Schülers sagte, sein Mandant habe ein gutes Verhältnis zu Mitschülern.
       
       Die Berliner Schulverwaltung zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Es ist
       ein guter Tag für die Berliner Schule", sagte die Leiterin der betroffenen
       Schule, Brigitte Burchhardt. Mit dem Urteil gebe es einen Konfliktherd an
       der Schule weniger. Auch der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in
       Deutschland, Kenan Kolat, begrüßte das Urteil. Es sei richtig, die negative
       Religionsfreiheit und den Bildungsauftrag der Schule höher zu bewerten, als
       es die erste Instanz getan hatte.
       
       28 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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