# taz.de -- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: FSK 18 für Tweets?
       
       > Die Ministerpräsidenten der Länder haben den
       > Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gebilligt, im Januar soll er inkraft
       > treten. Kritiker befürchten Rechtsunsicherheiten und Probleme bei der
       > praktischen Umsetzung.
       
 (IMG) Bild: Kind vor dem Computer.
       
       Berlin apn/taz | Die Ministerpräsidenten der Länder haben am Donnerstag im
       Rahmen der Konferenz der Regierungschefs der Länder in Berlin den
       Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gebilligt. Der Vertrag soll nach einer
       Ratifizierung durch die Landesparlamente Anfang Januar 2011 inkraft treten.
       
       Wichtigstes Detail beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Es wird eine
       Alterskennzeichnung für Internet-Inhalte vorgeschrieben. Auf diese
       Alterskennzeichnungen können dann Jugendschutz-Filter-Programme zugreifen,
       die Eltern auf Computern, die von ihren Kindern genutzt werden,
       installieren können. Geplant sind die Altersstufen 0, 6, 12, 16 und 18
       Jahre. Die Sperrung bedenklicher Inhalte soll ausdrücklich "eine
       freiwillige Entscheidung der Eltern" bleiben.
       
       Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen
       Internetwirtschaft (eco), stört sich an der Rechtsunsicherheit und
       appellierte "eindringlich" an die Ministerpräsidenten, in der Begründung
       zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag "noch vorhandene Schwächen
       auszubügeln". So wäre klarzustellen, dass mit "Anbietern" Inhalte-Anbieter
       gemeint sind und dass Jugendschutzprogramme nicht gelabelte Seiten in der
       Standardeinstellung durchlassen müssen.
       
       Andreas Bogk vom Chaos Computer Club (CCC) fragt nach der
       Praxistauglichkeit des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Bevor es das
       Internet gab, "in Zeiten von Fernsehen, Radio und Büchern" seien die
       Anbieter "groß genug gewesen, um eine Mitgliedschaft in einem Forum der
       freiwilligen Selbstkontrolle finanzieren zu können, wo
       Jugendschutz-Experten eine Bewertung vornehmen". Im Internet würden aber
       viel mehr Menschen Inhalte anbieten, als noch zu Zeiten der Massenmedien.
       Wie das beispielsweise beim 140-Zeichen-Dienst Twitter funktionieren solle,
       "ob jeder Tweet einzeln bewertet werden soll", darüber existiere auch noch
       keine Vorstellung. Bogk wittert Netzblindheit: "Das Problem scheint den
       Autoren des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nicht einmal bewußt zu sein."
       
       Lob hingegen kam vom Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive
       Unterhaltungssoftware (BIU), Olaf Wolters: "Der neue
       Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ebnet den Weg für mehr Jugendschutz im
       Internet, indem künftig Alterskennzeichen auch für Online-Spiele möglich
       sind. Damit wird eine zentrale Lücke im Jugendmedienschutz beseitigt." Auch
       der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck lobte am Donnerstag in
       Berlin nach dem Beschluss die im Staatsvertrag geplante Alterskennzeichnung
       als "richtungweisend und neu".
       
       11 Jun 2010
       
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