# taz.de -- Bundestag verbietet riskante Spekulationen: Euro-Zockerei wird eingeschränkt
> Aus für ungedeckte Leerverkäufe in Deutschland: Der Bundestag hat am
> Freitag ein Gesetz beschlossen, dass diese an deutschen Börsen verbietet.
> Ein nutzloser Alleingang, sagt die Opposition.
(IMG) Bild: Auch die Europäische Zentralbank kritisiert den deutschen Alleingang beim Schutz der Euro vor riskanten Spekulationen.
BERLIN rtr | Als weitere Konsequenz aus der Finanzkrise sollen eine Reihe
riskanter Spekulationsgeschäfte an deutschen Börsen künftig verboten
werden. Der Bundestag verabschiedete am Freitag ein Gesetz, dass ungedeckte
Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen von Euro-Ländern verbietet.
Untersagt wird damit außerdem der Abschluss ungedeckter
Kredit-Ausfallversicherungen auf Anleihen von Euro-Ländern. Mit dem Gesetz
werden die Börsenaufsicht (BaFin) und das Finanzministerium zudem
ermächtigt, bei Bedarf Finanzgeschäfte zu untersagen.
Die Opposition kritisierte das von den Regierungsparteiein eingebrachte
Gesetz. Der SPD-Finanzpolitiker Manfred Zöllmer bemängelte: "Dieser
Gesetzentwurf ist ein Placebo. Er ist wirkungslos. Er ist reine
Symbolpolitik." Ein gravierender Geburtsfehler des Vorhabens sei, dass es
ein unabgestimmter Alleingang sei. Wer so vorgehe, zeige, dass er nicht
Regulierung wolle, sondern sie nur vortäuschen wolle.
Barbara Höll von den Linken und Gerhard Schick von den Grünen kündigten
Enthaltungen ihrer Fraktionen an. Das Gesetz gehe zwar gerade in Sachen
Transparenz in eine richtige Richtung, sei aber lückenhaft und gehe das
Übel Spekulation nicht konsequent an, erklärten beide Politiker.
Mit dem Verbot steht die schwarz-gelbe Koalition international weitgehend
isoliert da. Kritik an dem Verbot war deshalb auch aus dem Rat der
Europäischen Zentralbank (EZB) gekommen. Frankreichs Zentralbankpräsident
Christian Noyer hatte moniert, Einzellösungen könnten weniger effektiv sein
und Schwankungen an den Märkten erhöhen. Die Bundesregierung sieht sich
dagegen als Vorreiterin in Europa.
Bei ungedeckten Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse. Dabei
haben sie die zugrundeliegenden Wertpapiere allerdings noch nicht im
Besitz. Der Handel mit diesen Papiere gilt als ebenso riskant wie lukrativ.
Sie gelten als Brandbeschleuniger der Krise, die den Finanzmarkt mehrfach
an den Rand des Zusammenbruchs getrieben hatte. Das nun verabschiedete
Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und vom Bundespräsidenten
unterzeichnet werden. Beides gilt als Formalie. Es tritt unmittelbar nach
seiner Verkündung in Kraft.
2 Jul 2010
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